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Montag 03. Dezember 2018

Abgasskandal: Porsche muss Cayenne zurücknehmen

Abgasskandal: Porsche muss Cayenne zurücknehmen

Lange Zeit sah es aus, als würde Porsche von dem Dieselskandal in Deutschland unbehelligt bleiben. Dies lag nicht zuletzt auch daran, dass die Premiummarke nur rund 15 Prozent ihres Gesamtabsatzes mit Dieselfahrzeugen erreicht. Die Motoren dafür werden nicht selbst entwickelt, sondern von Audi bezogen. Im letzten Jahr jedoch trafen Porsche der Zulassungsstop und Rückruf des Modells Cayenne durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hart. Und jetzt setzt dem Konzern ein neues Hammer-Urteil zu: Das Landgericht Stuttgart verdonnerte den Autobauer zur Rücknahme eines manipulierten Dieselautos.

Abgasskandal Porsche Cayenne: Rückerstattung und Schadensersatz für Klägerin

Dabei geht es wieder um einen Porsche Cayenne Diesel, konkret um ein Modell aus dem Baujahr 2014. Nach Ansicht des Gerichts enthält der Motor des Wagens eine unzulässige Abschalteinrichtung. Die Stuttgarter Richter werfen dem Autobauer vor, davon gewusst zu haben und die Schädigung der Verbraucher in Kauf genommen zu haben. Damit unterstellten sie Porsche vorsätzliches Handeln. Der Verkauf des manipulierten Diesel sei sittenwidrig, damit ist der Kaufvertrag nichtig. Das hat zur Folge, dass der Konzern den Cayenne zurücknehmen und der Käuferin den Kaufpreis zuzüglich Zinsen und lediglich abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss. Hinzu kommt der Schadensersatz für die konkrete Gefahr, dass der Wagen vom Kraftfahrtbundesamt hätte stillgelegt werden können und die Halterin ihr Auto plötzlich nicht mehr hätte nutzen können. Insgesamt muss Porsche der Klägerin damit rund 60.000 Euro plus Zinsen zahlen.

Abgasskandal Porsche Cayenne – Porsche will in Berufung gehen

Das Landgericht prangerte insbesondere die besondere Hinwegsetzung des Konzerns über die geltenden Regeln an, mit denen Porsche sich einen unfairen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft habe. Damit begründete es die besondere Verwerflichkeit der Handlungen des Autobauers. Porsche selbst widerspricht und hält das Urteil für „rechtsfehlerhaft“. Die am 25.10.2018 gefällte Entscheidung des LG Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig. Der Autokonzern hat bereits angekündigt, beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in Berufung gehen zu wollen.

Porsche sieht entgegen des Urteils keine Grundlage für irgendwelche Ansprüche gegen sich. Die vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeige seien in Abstimmung mit dem KBA an der Software nachgerüstet worden und daher uneingeschränkt nutzbar. Der Konzern rechnet daher mit der Aufhebung der Entscheidung in der nächsthöheren Instanz.

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