Ist auch mein Auto vom Dieselskandal betroffen?
Vom Abgasskandal betroffene Hersteller, Motoren & Modelle finden
Der Abgasskandal weitet sich immer mehr aus! Fortlaufend werden neue Manipulationen der Autokonzerne aufgedeckt. Andere Hersteller und vorsätzlich verbesserte Modelle fallen durch manipulierte Abgaswerte auf. Überprüfen Sie schnell und einfach, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Inhaltsverzeichnis
Welche Autos sind vom Dieselskandal betroffen?
Zu Beginn des Abgasskandals im Jahr 2015 waren ausschließlich Fahrzeuge von VW von der Manipulation der Abgasanlage betroffen. Nach und nach weitete sich das sogenannte „Dieselgate“ auch auf andere Marken des VW-Konzerns wie Audi und Porsche, sowie auf Fahrzeuge anderer Hersteller aus. Es kommen immer wieder neue Hersteller und Modelle hinzu. Inzwischen ist daher eher die Frage: Welches Diesel-Fahrzeug ist nicht vom Abgasskandal betroffen?
Abgasskandal bei Audi, BMW, Porsche, Daimler, VW und anderen
Viele Fahrzeuge wurden zurückgerufen, haben ein Software-Update bekommen oder fielen bei Messungen mit viel zu hohen Abgaswerten auf. Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Autos haben deshalb einen Anspruch auf Entschädigung. Der Abgasskandal hat sich seit 2015 immer mehr ausgeweitet. Inzwischen sind auch Wohnmobile und Kastenwagen betroffen. Außerdem gibt es bei einigen Herstellern einen Verdacht auf Abgasmanipulation. So ist es bei einigen Modellen von Mitsubishi, Kia, Dacia, Nissan, Subaru und Jeep.
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Aufgrund der immer noch steigenden Anzahl der in den Dieselskandal verwickelten Fahrzeughersteller und Modelle haben viele Autobesitzer den Überblick verloren. Wir geben Ihnen einen Überblick über alle betroffenen Hersteller, Motoren und Modelle. Jetzt prüfen, ob Ihr Diesel vom Skandal betroffen ist!
Decker & Böse ist bekannt aus:



Erfolge unserer Mandanten
Häufige Fragen betroffener Autobesitzer
Grundsätzlich stehen Besitzern von Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind drei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Kaufpreis zurückholen gegen Fahrzeugrückgabe
- Fahrzeug behalten und Schadensersatz und Entschädigung einfordern
- Fahrzeugtausch: Alt gegen neu
Nutzen Sie die Erfahrung unserer auf den Abgasskandal spezialisierten Anwaltskanzlei! Ohne Kostenrisiko können Sie Ihren Fall durch die Spezialisten von Decker & Böse prüfen und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen.
Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist im Dieselskandal drei Jahre, gerechnet ab 1.1. des Folgejahres. Danach sind die Ansprüche auf Ersatz des Kaufpreises bzw. auf Schadenersatz verjährt.
Entscheidend ist allerdings nicht, wann die Abgas-Schummelei und die Verwicklung bestimmter Hersteller, Baureihen und Motoren-Typen bekannt wurde. Ausschlaggebend ist, wann der jeweilige Kläger davon erfahren hat.
Somit sind Forderungen gegen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal nicht pauschal verjährt. Das hat der BGH vor kurzem bestätigt. Im Juli hob er ein Verjährungsurteil des Oberlandesgerichts Naumburg auf. In dem Fall verklagte ein Käufer eines VW Tiguan mit Dieselmotor den Konzern erst 2019, obzwar er das Fahrzeug bereits 2013 erworben hatte.
Wir raten Ihnen daher im immer dazu, eine individuelle, auf den Einzelfall bezogene Expertenmeinung eines spezialisierten Anwalts, der auch eine mögliche Verjährung prüft, einzuholen.
Jetzt Diesel-Check starten!
Es gibt mehrere Indizien, die darauf hindeuten, dass es sich um ein abgasmanipuliertes Fahrzeug handelt. Wenn ein Rückruf erfolgt ist oder ein Software-Update aufgespielt wurde oder werden sollte, liegen die Chancen hoch, dass ihr Auto betroffen ist.
Die meisten Autokonzerne bieten eigene Prüfseiten an, aber Vorsicht: Hier ist naheliegend, dass Hersteller auch ihre eigenen Interessen verfolgen. Nutzen Sie am besten unsere kostenlose Erstberatung, wir haben den Überblick über alle betroffenen Modelle und informieren Sie umfassend.