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Samstag 21. September 2019

Abgasskandal – Auch Benziner vom Skandal bei VW betroffen

Der Abgasskandal ist einer der größten Manipulationen der deutschen Industrie. Doch häufig wird nur von einer Abgasmanipulation durch Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen gesprochen. Dass auch Benziner vom Skandal bei VW betroffen sind, ist in der breiten Öffentlichkeit untergegangen. Grund dafür könnte das vielerorts diskutierte Fahrverbot sein, das oftmals nur für Dieselfahrzeuge gilt.

In anderen Städten sind jedoch auch Benziner vom Fahrverbot erfasst, sodass für Halter von Benzinern ebenfalls ein finanzielles Chaos vorliegt. Denn der Markt für gebrauchte deutsche Fahrzeuge scheint immer kleiner zu werden.

Widerruf der Benziner im VW Skandal

Über 30.000 Benziner alleine in Deutschland sind vom Abgasskandal betroffen! In den USA beläuft sich die Zahl auf ca. 92.000 Autos. Besonders von den Rückrufen betroffen sind Modelle wie VW Jetta, Beetle und Golf aus den Modelljahren 2015 und 2016.

Um doch noch aus dem Dilemma des Abgasskandals zu entfliehen, bleibt vielen Verbrauchern dabei noch der Widerruf des Kredit- oder Leasingvertrages. Ist im Kredit- oder Leasingvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, können auch heute noch Verträge widerrufen werden.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung liegt dann vor, wenn der Bestandteil des Vertrages nicht formgerecht dem Verbraucher übermittelt wurde. Dies kann sich schon in zu kleiner Schrift oder fehlendem Fettdruck äußern. Widerruft man folglich als Verbraucher den Vertrag, so wandelt sich dieser in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Der Autohersteller muss dementsprechend alle erhaltenen Kreditraten an den Verbraucher zurückerstatten.

Experten im Abgasskandal!

Decker & Böse ist eine der führenden Sozietäten im Verbraucherrecht. Wir haben dabei bewusst unseren Fokus auf den Abgasskandal gelegt, um unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vertreten zu können. Experten sprechen dabei von bis zu 80 Prozent fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und fachliche Kompetenz!

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular.

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Ulf Böse

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
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