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Sonntag 29. September 2019

VW Abgasskandal – Ist mein Diesel betroffen?

Ist mein Diesel betroffen? Diese Frage stellen sich viele Verbraucher im Dieselabgasskandal. Die Schummelsoftware in vielen Dieselfahrzeugen sorgte für einen der größten Skandale der deutschen Industrie in den letzen Jahrzehnte.

Millionenfach wurden allein in Deutschland Fahrzeuge manipuliert. Dabei wurde mit einer Schummelsoftware dafür gesorgt, dass die Diesel-Fahrzeuge im Prüfstand-Modus weniger Schadstoffe ausstoßen, als sie es eigentlich im Straßenverkehr tun.

Nachdem dies bekannt wurde, wurden immer mehr Autobauer vom Kraftfahrtbundesamt zu einem Rückruf verpflichtet. Den Überblick behielten nur die wenigesten, sodass sich die Verbraucher oft die Frage stellten: Ist mein Diesel betroffen?

Ist mein Diesel betroffen und was kann ich jetzt unternehmen?
Ist mein Diesel betroffen und was kann ich jetzt unternehmen?

Welche Diesel sind betroffen?

Von VW sind dabei Fahrzeuge im Abgasskandal betroffen, die den Motor EA 189 in sich tragen.

Dabei handelt es sich um folgende Modelle:

  • VW Amarok
  • VW Beetle
  • VW Caddy
  • VW Eos
  • VW Golf
  • VW Jetta
  • VW Passat
  • VW Phaeton
  • VW Polo
  • VW Scirocco
  • VW Sharan
  • VW Tiguan
  • VW Touran
  • VW Touareg
  • VW T5, T6 Multivan
  • VW Transporter

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn mein Diesel betroffen ist?

Sofern man nun festgestellt hat, dass sich im eigenen Fahrzeug eine Schummelsoftware befindet, gilt es zu handeln. Denn der Dieselmarkt ist seit dem Abgasskandals im Keller.

Zum einen können Verbraucher versuchen ihren Vertrag rückabzuwickeln, auch wenn die 14-tägige Widerrufsfrist schon längst abgelaufen ist. Dies ist möglich, sofern man das Fahrzeug bei der hauseigenen Bank des Autoherstellers mit einem Kredit- oder einem Leasingvertrag finanziert hat. Hat die Bank bei Abschluss dieses Vertrages Fehler in der Widerrufsbelehrung gemacht, so können auch Sie noch heute Ihren Vertrag widerrufen.

Eine andere Möglichkeit ist der Anspruch auf Schadensersatz. Immer mehr Gerichte entscheiden auf eine sittenwidrige Schädigung durch die Automobilbauer, sodass sich eine Prüfung des Sachverhalts lohnen könnte.

Decker& Böse zählt bundesweit zu den führenden Sozietäten im Verbraucherrecht. In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen beispielweise sagen, ob auch ihre Widerrufsbelehrung ist und wie hoch das Einsparpotenzial wäre. Profitieren Sie dabei von unserer jahrelangen Erfahrung im Abgasskandal.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular.

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