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Montag 18. Januar 2021

Urteil im Mercedes Abgasskandal: Schadensersatz für Wohnmobil Marco Polo – Klagewelle wird erwartet

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln spricht Besitzern des Daimler Wohnmobils Marco Polo im Abgasskandal nun Schadensersatz zu. Für den Autohersteller ist dies im Dieselskandal eine herbe Niederlage. Über 50.000 Euro muss der Konzern jetzt einem Kläger zurückzahlen. Das Urteil öffnet aber auch den Weg für weitere Verfahren gegen den Konzern. Es lohnt sich für Verbraucher jetzt, im Dieselskandal gegen Daimler vorzugehen und Schadensersatz einzufordern.

Jetzt Schadensersatz einfordern

Abgasskandal Wohnmobil Marco Polo Mercedes Stern
Auch das Wohnmobil Marco Polo von Mercedes wurde im Rahmen des Abgasskandals mit einer Abschaltvorrichtung manipuliert.
Inhaltsverzeichnis Ausblenden
1) Worum genau ging es in der Klage um das Wohnmobil Marco Polo im Abgasskandal?
2) Mehrere Abschaltvorrichtungen in Marco Polo eingebaut
3) Betroffene haben Recht auf Schadensersatz
4) Druck auf Autohersteller im Dieselskandal steigt
5) Jetzt Schadensersatz für das Wohnmobil Marco Polo im Abgasskandal bekommen

Worum genau ging es in der Klage um das Wohnmobil Marco Polo im Abgasskandal?

In dem kürzlich entschiedenen Fall ging es um die Klage eines Verbrauchers, der 2017 einen Marco Polo 250 Diesel, also ein Wohnmobil, der Marke Mercedes-Benz gekauft hatte. Im Jahr 2018 rief das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) allerdings Fahrzeuge mit dem betroffenen Dieselmotor OM651 zurück. Der Grund für den Rückruf: Der Nachweis von unzulässigen Abschalteinrichtungen.

Dabei war anfangs allerdings nur ein anderes Mercedes-Modell betroffen. Erst später erweiterte das KBA den Rückruf auch auf das jetzt im Fokus stehende Modell von Mercedes-Benz, Marco Polo.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Köln entschied am 5. November 2020 (Az. 7 U 35/20), Daimler auch bei Schadensersatzansprüchen rund um das Wohnmobil Marco Polo zur Haftung zu ziehen. Bereits in der Vergangenheit war Daimler neben weiteren Herstellern im Dieselskandal aufgefallen. Mit seinem Urteil hat das OLG Köln nun klar entschieden, dass der Autobauer in seinen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat und damit Verbrauchern Schadensersatz schuldet. Eine Revision ließ das Gericht dabei nicht zu.

Verbraucher müssen sich nicht mit Software-Update zufrieden geben

Daimler bot dem Kläger daraufhin ein Diesel Software-Update an, mit dem er sich allerdings nicht zufrieden geben wollte. Zu Recht, wie wir finden.

Stattdessen machte der Kläger Schadensersatzansprüche gegenüber dem Automobilhersteller geltend. Denn in diesem Fall stand ihm ganz klar Schadensersatz wegen der vorsätzlichen Täuschung des Autoherstellers zu. Das Gericht verpflichtete den Konzern nachfolgend dazu, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Den Kaufpreis bekam der Kläger damit erstattet. Lediglich die so genannte Nutzungsentschädigung wurde von diesem Betrag abgezogen, da der Kläger mit dem Fahrzeug bereits etwa 30.000 Kilometer gefahren war. Vom ursprünglichen Kaufpreis von 61.000 Euro bekam der Kläger nun in etwa 53.800 Euro wieder. Im Gegenzug gab er das Wohnmobil an Daimler zurück. Ein guter Ausgang für die Verbraucherseite.

Man kann davon ausgehen, dass sich nach diesem Grundsatzurteil noch weitere Verbraucher gegen den Betrug beim Marco Polo Wohnmobil im Abgasskandal aussprechen und mit anwaltlicher Unterstützung Klage erheben.

Haben auch Sie ein Marco Polo Wohnmobil gekauft, welches im Abgasskandal mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war? Wir überprüfen Ihren Fall und unterstützen Sie in Ihren Schadensersatzansprüchen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Mehrere Abschaltvorrichtungen in Marco Polo eingebaut

Zusätzlich zur Rüge Daimlers teilt das OLG Köln auch gegen das Landgericht Bonn aus. Dieses hatte die Klage im Abgasskandal um das Wohnmobil Marco Polo in erster Instanz abgewiesen. Und das, obwohl der Kläger damals dem Gericht sogar mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen in seinem Wohnmobil darlegte. Dazu gehörten beispielsweise

  • die Nutzung von Thermofenstern
  • die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung
  • eine Aufwärmfunktion, bei der das Fahrzeug erkannte, wenn es auf dem Prüfstand war
  • ein automatischer Wechsel der Motorsteuerung des Diesels nach 20 Minuten (und bequemerweise damit auch nachdem der Prüfzyklus abgeschlossen war)
  • der SCR-Katalysator, der sich auf dem Prüfstand anders als im Straßenverkehr verhält.

All diese Fahrzeugänderungen führten dazu, dass sich das Fahrzeug auf der Straße anders als in der Prüfsituation verhielt. Nur auf dem Prüfstand wurden damit die Schadstoffgrenzen auch eingehalten. Damit haben nicht nur Daimler, sondern auch VW und viele weitere Automarken im Abgasskandal Verbraucher bewusst hinters Licht geführt.

Das Landgericht Bonn hatte aber nur einen Teil der vom Kläger vorgelegten Nachweise zu den Abschalteinrichtungen berücksichtigt. Damit wurde der Anspruch auf rechtliches Gehör des Klägers vom Landgericht Bonn verletzt. Erst vor Kurzem hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Thermofenster für unzulässig erklärt.

Weitere Informationen über das EuGH-Urteil zum Thermofenster gibt es im Video mit Rechtsanwalt und Abgasskandal-Experte Ulf Böse:




Betroffene haben Recht auf Schadensersatz

Das OLG Köln orientierte sich im Gegensatz zum Landgericht Bonn allerdings an den Argumenten des Klägers. Es sprach ihm im Abgasskandal um das Marco Polo Wohnmobil unmissverständlich Schadensersatz zu.

Daimler hatte es nicht überzeugend geschafft, die Argumentation, dass das Unternehmen in seinen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hatte, glaubhaft zu widerlegen. Belege des Autoherstellers seien laut Kölner OLG allenfalls lückenhaft gewesen. Der Konzern hatte sich damit des Einsatzes unzulässiger Abschalteinrichtungen schuldig gemacht. Denn der Mangel am Fahrzeug war bereits bei Verkaufsabschluss vorhanden. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Wohnmobil nicht gekauft hätte, wenn er von einer unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte.

Allein aus diesem Grund steht großen Autobauern, wie unter anderem auch Daimler, jetzt eine erneute Klagewelle bevor. Besitzer von Wohnmobilen aller Hersteller, wie beispielsweise einem Fiat Wohnmobil, sollten sich gut informieren, ob vielleicht auch der eigene Diesel mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Besitzer des Marco Polo Wohnmobils haben im Abgasskandal jetzt bereits diese Gewissheit.

Wollen auch Sie wissen, wie viel Schadensersatz Ihnen zusteht? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Abgasskandal-Rechner und erhalten Sie das Ergebnis in nur wenigen Minuten.

Druck auf Autohersteller im Dieselskandal steigt

Die Lage für Autobauer wird damit zunehmend schärfer, der Druck auf Daimler steigt. In den vergangenen Jahren stellten sich zunehmend immer mehr Gerichte im Dieselskandal hinter Verbraucher und sicherten ihnen das Recht auf Schadensersatz zu. Das jetzige Urteil ist damit ein Sieg für die Rechte deutscher Verbraucher im Abgasskandal! Und es kommen auch heute noch immer wieder neue Fahrzeuge ans Licht, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind.

Noch ein Grund mehr, als Verbraucher jetzt Klage zu erheben. Zumal es in Zeiten von Diesel-Fahrverboten, erhöhten Emissionen und einem enormen Wertverlust durch den Abgasskandal nicht mehr tragbar ist, einen manipulierten Diesel noch auf den Straßen Deutschlands fahren zu lassen.

Jetzt Schadensersatz für das Wohnmobil Marco Polo im Abgasskandal bekommen

Als führende Kanzlei im Dieselskandal sind wird genauestens auf die Rechte deutscher Verbraucher eingestellt. Auch weitere Landesgerichte haben Daimler schon zu Schadensersatz verpflichtet. Für Mercedeskunden ist dies also die ideale Zeit, mit anwaltlicher Hilfe gegen den Fahrzeugmanipulator vorzugehen. Schützen Sie sich so vor dem Wertverlust Ihres Diesels im Abgasskandal.

Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten und Erfolgschancen im Dieselskandal an. Sprechen Sie uns einfach an. 

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Ulf Böse

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
Tel.: 0221 - 29270 - 9
kontakt@db-anwaelte.de

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