Diesel Fahrverbot – welche Städte streiten weiter um Grenzwerte für Dieselfahrverbote nach Kompromiss in Essen?
In Münster wurde am 05.12.2019 durch das Oberverwaltungsgericht in Münster ein Kompromiss zum Fahrverbot in Essen bekannt gegeben:
Essen kommt vorerst um ein Dieselfahrverbot herum, muss jedoch einige Maßnahmen gegen hohe Stickstoffdioxid-Werte ergreifen. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Umwelthilfe (DHU) haben sich auf eine Umweltspur in der Innenstadt von Essen und ampelgesteuerte Zufahrtsregelungen für bestimmte Straßen geeinigt.
Außerdem soll sich das Land NRW im kommenden Jahr für ein Überbauen der Autobahn A40 im Stadtbereich einsetzen. Ein kleiner Teil der Autobahn verläuft bereits durch einen Tunnel unter der Innenstadt. Was dies hinsichtlich der Schadstoffbelastung bringen mag, ist offen. In jedem Fall würden bei einer „Einhausung“ der Autobahn leistungsstarke Filterungen notwendig werden. Ein reiner Lärmschutz wie zum Beispiel bei der Überbauung der A1 im Kölner Westen wäre hier sicher nicht ausreichend.
Solange die Verhandlungen über die Maßnahmen zur Schadstoffminderung laufen, ist ein Fahrverbot für die A 40 laut Gericht vom Tisch. Sollte allerdings der Grenzwert für NO2 (Stickstoffdioxid) bis Ende 2020 an dieser Strecke nicht eingehalten werden, müssten Land und DUH erneut Gespräche führen, hieß es. Die Deutsche Umwelthilfe hat sich im Vergleich ausdrücklich ein Klagerecht vorbehalten, sollte es im Fall der Grenzwerte für die A40 keine Lösung geben.
Weiter geht es jedoch in Sachen Diesel-Fahrverbote in vielen Städten in NRW in die nächste Runde.
Diesel Fahrverbot – welche Städte müssen sich mit den Entscheidungen der Richter auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vorbereiten?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte 14 Klagen gegen verschiedene Kommunen in Nordrhein- Westfalen eingereicht, da diese den Stickstoffgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht einhalten. Davon betroffen sind Hagen, Dortmund, Bochum, Oberhausen, Gelsenkirchen und Essen.
Pikant an der ganzen Thematik ist, dass erneut der Mediziner Professor Dieter Köhler als Sachverständiger angehört wurde. Dieser hatte im letzten Jahr noch für Aufsehen gesorgt, als er den momentanen Grenzwert für falsch und nicht gesundheitsgefährdend befand.
„Eine Gesundheitsgefahr in Zusammenhang mit Stickstoff-Dioxid spielt erst bei 100 Mikrogramm eine Rolle, vielleicht auch erst ab 500 Mikrogramm. Stickstoff-Dioxid kommt auf natürliche Art im Körper vor. Wenn es im Körper vorkommt, kann es nicht schädlich sein.“
Dieser Aussage von Köhler widersprach jedoch eine andere Gutachterin. So sei schon bei 20 Mikrogramm Stickstoff- Dioxid eine Auswirkung auf die Gesundheit zu erkennen. Insbesondere bei Kindern würde sich dies auf das Lungengewebe auswirken.
Köhler hingegen befand auch diese Bewertung des Stickstoff- Dioxids als falsch. So würden die epidemiologischen Studien einen Grundfehler mit sich schleppen, der Störfaktoren nicht ausreichend berücksichtigen würde.
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Für den Geschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, sind diese Aussagen nicht zu begreifen.
Der Rechenkünstler unter den deutschen Lungenfachärzten hatte wieder für großes Staunen gesorgt. „Es gibt 65 000 Studien, die alle zum gleichen Ergebnis kommen, dass es gesundheitlich relevant ist. Jetzt muss er einräumen, dass gerade für Asthmatiker und Kinder doch ein Effekt da ist.“ Die Anhörung wird jedoch fortgesetzt, sodass ein endgültiges Ergebnis noch offen ist.