Diesel-Schadensersatz für Gebrauchtwagen bestätigt: VW muss trotz Software-Update haften – jetzt Ansprüche prüfen lassen!
PKW-Besitzer eines VW-Diesels mit aufgespieltem Software-Update aufgepasst: Das Oberlandesgericht Köln sprach dem Käufer eines VW-Tiguan Diesel-Schadensersatz für seinen Gebrauchtwagen zu. Obwohl der Kläger sein Fahrzeug 15 Monate nach der Ad-hoc-Mitteilung von VW zum Dieselskandal erwarb. Demnach habe der Kunde durch das zum Kaufzeitpunkt bereits aufgespielte Update davon ausgehen dürfen, einen sauberen Diesel erstanden zu haben. Für alle betrogenen VW-Kunden heißt das: Lassen Sie jetzt Ihre Ansprüche prüfen! Verfügt Ihr Diesel über ein Software-Update, haben Sie auch nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals beste Chancen auf Diesel-Schadensersatz für Ihren Gebrauchtwagen!
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OLG Köln lehnt VW-Berufung gegen Diesel-Schadensersatz für Gebrauchtwagen ab
Das OLG Köln entschied am 18. Dezember 2020 (Az: 20 U 288/19) im Abgasskandal, dass auch für Gebrauchtwagen ein Diesel-Schadensersatz von VW gezahlt werden muss.
Seinen gebrauchten VW-Tiguan erwarb der Kläger 15 Monate nachdem Volkswagen am 22. September 2015 die Öffentlichkeit über die Diesel-Manipulationen unterrichtete. Zum Zeitpunkt des Kaufs enthielt das Fahrzeug bereits das von VW angebotene Diesel-Software-Update. Deshalb ging der Kunde davon aus, einen sauberen Diesel gekauft zu haben.
Nachdem aber durchsickerte, dass auch ein Update nicht den gewünschten und von VW propagierten Minderungseffekt beim Schadstoffausstoß herbeiführte, klagte der Käufer gegen den Autokonzern. Was dem Kläger in erster Instanz zugesprochen wurde, bestätigte nun das OLG Köln in zweiter Instanz: Schadensersatzleistung durch VW wegen sittenwidriger Schädigung für den Gebrauchtwagen.
Damit lehnt das OLG nicht nur die Berufung des Autobauers ab, es stellt sich vor allem gegen das BGH-Urteil im VW-Abgasskandal von Juli 2020.

OLG Köln vertritt andere Rechtsauffassung als BGH
Im vergangenen Sommer beschlossen die Richter aus Karlsruhe in ihrem Urteil vom 30. Juli, dass Kläger keine Ansprüche auf Diesel-Schadensersatz für Gebrauchtwagen haben, wenn sie ihren VW nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft hatten.
Mit der Begründung: VW habe mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 22. September 2015 „Unregelmäßigkeiten“ öffentlich eingeräumt und das Vertrauen potenzieller Käufer von Gebrauchtwagen mit VW-Dieselmotoren in eine vorschriftsgemäße Abgastechnik zerstört. Der Konzern habe daraufhin in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt Maßnahmen zur „Beseitigung des gesetzeswidrigen Zustands“ der Motoren erarbeitet.
Nach der Logik des BGH stellen der Schritt an die Öffentlichkeit und das anschließende Software-Update eine Zäsur im VW-Abgasskandal dar, da der Konzern damit sein sittenwidriges Verhalten beendet habe.
Zu diesem Schluss kam das OLG Köln Ende letzten Jahres jedoch nicht. Ganz im Gegenteil: Denn das Update habe nicht den versprochenen Effekt eines geringeren, gesetzeskonformen Schadstoffausstoßes gebracht. Stattdessen habe VW mithilfe des Updates die fahrzeugeigenen Diagnosesysteme zur Regulierung der Schadstoffe manipuliert und damit seine Täuschung ununterbrochen fortgesetzt.
Von einer „Beseitigung der Arglosigkeit“ nichtsahnender VW-Kunden durch die Ad-hoc-Mitteilung kann daher kaum die Rede sein. VW war vielmehr sehr daran gelegen, diese Arglosigkeit aufrechtzuerhalten. Da eignete sich ein vom KBA genehmigtes Update ideal, um potenziellen Käufern eine saubere Diesel-Technologie vorzugaukeln.
Deshalb sei für den 20. Senat des Kölner Oberlandesgerichts durch die Ad-hoc-Mitteilung eine Zäsurwirkung im Abgasskandal um VW nicht erkennbar. Anstatt die Unregelmäßigkeiten durch das Update zu beseitigen, habe der Autohersteller die Täuschung weiter vorangetrieben und dementsprechend keineswegs sein sittenwidriges Verhalten beendet.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite zum VW Abgasskandal.
Jetzt Ansprüche auf Diesel-Schadensersatz für Gebrauchtwagen prüfen lassen!
Gebrauchtwagenbesitzern eines VW-Diesels zeigt das Kölner Urteil eines ganz deutlich: Klagen gegen VW lohnen sich! Auch wenn die Rechtsprechung des BGH Gegenteiliges vermittelt, und auch wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der Ad-hoc-Mitteilung erworben haben. Wie man an dem beschriebenen Fall sieht, gibt es immer mehr Gerichte, die den Sachverhalt differenzierter bewerten.
Sollten Sie also Ihren Schummel-Diesel mit einem aufgespielten Software-Update nach Auffliegen des Dieselskandals gekauft haben, lautet unser Rat: Gehen Sie per Einzelklage gegen VW vor und fordern sie jetzt Diesel-Schadensersatz für Ihren Gebrauchtwagen! Am besten natürlich mit einem erfahrenen Rechtspartner an Ihrer Seite.
Decker & Böse kämpft seit Bekanntwerden der Dieselaffäre als eine der führenden Verbraucherschutzkanzleien in Deutschland an vorderster Front für die Durchsetzung der Rechte seiner Mandanten im Abgasskandal. Für mehr als 10.000 betrogene Kunden konnten wir bereits Schadensersatzzahlungen erwirken.
Gerne prüfen wir auch Ihre Rechtsansprüche und beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch zu einem möglichen weiteren Vorgehen!
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