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Donnerstag 20. September 2018

Diesel-Fahrverbote: Eine gerechtfertigte Enteignung?

Die lang gefürchteten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge werden kommen – das erste stadtweite in Stuttgart ab Januar 2019. Dabei hatte die Bundesregierung seit Beginn des Abgasskandals behauptet, Fahrverbote um jeden Preis verhindern zu wollen. Letztlich schien aber die Autoindustrie zu entscheiden wie hoch dieser Preis sein durfte und jedenfalls Hardwarenachrüstungen waren sie nicht bereits zu bezahlen. Doch stellen Fahrverbote eine gerechtfertigte Enteignung der Diesel-Fahrer dar? Wir klären auf.

Mehr zum Thema Diesel-Fahrverbot erfahren Sie in unserem Video:




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Inhaltsverzeichnis Ausblenden
1) Dafür zahlen jetzt die Verbraucher – wie viel ist noch unklar
2) Sind Enteignungen überhaupt zu rechtfertigen?
3) Wann sind Diesel-Enteignungen gerechtfertigt? Was müssen VerbraucherInnen hinnehmen?
4) Entsprechen die geplanten Fahrverbote diesen Voraussetzungen?
5) Warum sind Benziner nicht betroffen?
6) Verhältnismäßig sind Fahrverbote in keinem Fall
7) Jetzt Schadensersatz fordern und Fahrverbote umgehen

Dafür zahlen jetzt die Verbraucher – wie viel ist noch unklar

Neben dem allgemeinen Diesel Wertverlust und den Mängeln durch die Diesel Software Nachrüstungen – bei manipulierten Dieseln – droht Verbrauchern jetzt auch noch eine Enteignung ihrer Fahrzeuge. So nennen jedenfalls Verbraucherschützer und Politik die geplanten Fahrverbote.

Denn ein Fahrzeug, das nichts mehr Wert ist und welches in Innenstädten nicht mehr gefahren werden darf, hat für den Eigentümer weder einen Gebrauchswert noch einen Geldwert. Das Eigentum ist faktisch ausgehöhlt.

Sind Enteignungen überhaupt zu rechtfertigen?

Die eindeutige Antwort ist ja! Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine staatliche Enteignung nicht immer verfassungswidrig. Unter klaren und engen Voraussetzungen lässt Artikel 14 Grundgesetz eine Enteignung zu.

Es kann also nicht davon gesprochen werden, dass Enteignungen immer unzulässig wären.

Wann sind Diesel-Enteignungen gerechtfertigt? Was müssen VerbraucherInnen hinnehmen?

Enteignungen sind der schwerste vorstellbare Eingriff in das Eigentumsrecht als Grundrecht, denn die Ausübung dieses Grundrecht wird durch die Enteignung – in Bezug auf die enteignete Sache – vollständig verhindert. Regelmäßig verhindern staatliche Eingriffe die Grundrechtsausübung entweder nur vorrübergehend oder haben anstelle einer vollkommenen verhindernden, lediglich eine erschwerende Wirkung auf die Grundrechtsausübung. Wird eine Sache durch staatlichen Eingriff enteignet, ist die Grundrechtsausübung nicht nur schwierig, sondern unmöglich. Daher muss es schwerwiegende Gründe für die Diesel-Enteignung geben.

Eine Enteignung darf nur stattfinden, wenn sie einem Allgemeinwohl von hoher Bedeutung dient. Gleichzeitig darf es keine staatlichen Enteignungen geben, wo auch andere – mildere – Maßnahmen genügt hätten, um den Zwecken des Allgemeinwohles gerecht zu werden. Sind diese Voraussetzungen – und weitere – nicht erfüllt oder ist die Maßnahme unverhältnismäßig, ist eine Enteignung nicht hinzunehmen.

Wenn die Fahrverbote enteignend wirken ohne eine Entschädigung vorzusehen, sind sie automatisch rechtswidrig.

In seiner Nassauskiesentscheidung schuf das Bundesverfassungsgerichts für enteignende Eingriffe den Grundsatz der sog. Junktim Klausel. Demnach muss ein enteignender Eingriff immer aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage erfolgen, welche selbst die Entschädigung für die Enteignung vorsieht.

Bei den Fahrverboten und bei deren Rechtsgrundlage ist aber (bisher) keine Entschädigung vorgesehen. Sollten also städteweite Fahrverbote eingeführt werden, ohne dass eine Entschädigung vorgesehen ist und sollten die Gerichte den Fahrverboten eine enteignende Wirkung zu sprechen, wären sie nicht mehr zu rechtfertigen.

Es bleibt aber die Möglichkeit, dass die Kommunen – im Lichte dieser Gefahr – Entschädigungen vorsehen oder, dass die Gerichte eine enteignende Wirkung verneinen. In beiden Fällen wären die Fahrverbote an den nachfolgenden Voraussetzungen zu messen.

Denn auch ohne eine enteignende Wirkung stellen die Fahrverbote einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht dar, welcher der Rechtfertigung bedarf.

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Entsprechen die geplanten Fahrverbote diesen Voraussetzungen?

Zunächst ist festzuhalten, dass das Bestehen eines Guts des Allgemeinwohls von hoher Bedeutung im Themenfeld Stickoxide nicht zu leugnen ist. Denn geschützt werden soll hier das Leben.

Kaum ein anderes Grundrecht ist derart schützenswert wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Und das zu Recht, denn das Recht auf Leben ist naturgemäß für jeden Menschen die Grundvoraussetzung, um seine anderen Grundrechte überhaupt wahrnehmen zu können.

Wer tot ist, wird es schwer haben seine Grundrechte wahrzunehmen oder gar zu verteidigen (von seinem postmortalen Persönlichkeitsrecht möglicherweise abgesehen).

Dass es grundsätzlich ein entsprechendes Gut des Allgemeinwohles gibt – auf welches sich die Dieselverbote auswirken könnten – reicht aber nicht aus. Die Fahrverbote müssten den Schutz des Lebens auch dienen und fördern.

Und an diesem Punkt kommen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fahrverbote auf.

Ob die hohen Stickoxid Werte – die unstreitig eine ernsthafte Bedrohung für die Menschliche Gesundheit darstellen – überhaupt hauptsächlich auf den Betrieb von Autos in den Innenstädten zurückzuführen sind, ist teilweise umstritten.

Aufwirbelungen – auch von Elektroautos verursacht – Baustellen und Kamin beheizte Haushalte stehen im Verdacht einen maßgeblichen Anteil an der Höhe der Stickoxid Werte zu haben.

Neben der Frage, ob die Stickoxid Werte überhaupt so stark vom Betrieb der Kraftfahrzeuge abhängt wie vielerorts behauptet wird, richten sich viele Zeigefinger auf die Benziner mit der Frage, warum diese nicht betroffen seien.

Warum sind Benziner nicht betroffen?

Wenn denn gerade die Einschränkung des Betriebes von Kraftfahrzeugen für saubere Atemluft sorgen soll, warum wird bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren (Ottomotoren) Halt gemacht? Müssten nicht auch diese Fahrzeuge ausgesperrt werden, um das Leben der Menschen in den Städten zu schützen? Oder sind Benziner schlicht unschädlich?

Das sehen viele Experten anders – auch die Benziner könnten maßgeblich zur Verschlechterung der Atemluft beitragen, sagen sie.

Diesel Enteignung Verbotsschild Hand Auto
Immer häufiger werden Autofahrer durch Diesel-Fahrverbote enteignet. Doch ist das überhaupt gerechtfertigt?

Hinzukommt, dass viele der älteren Dieselmodelle weitaus sparsamer sind, als ihre jüngeren Nachfolger. Riesige Luxusschiffe wie SUVs von Audi und Co. dürfen weiterfahren, dabei haben diese einen Verbrauch von nicht selten 13 Litern und einen CO2 Ausstoß von rund 300 Gramm pro Kilometer. Ein sparsamer Smart muss hingegen draußen bleiben, obwohl sein Ausstoß und Verbrauch einen Bruchteil betragen.

Die Verschmutzung der Umwelt könnte durch die Fahrverbote also zunehmen. Ob nicht hierdurch letztlich mindestens ebenso große Gesundheitsgefahren drohen, ist eine Frage, welche sich die Verfechter der Fahrverbote wohl nicht stellen wollen.

Auch ist ungeklärt, wie die Fahrverbote überhaupt durchgesetzt werden sollen. Die Hamburger Polizei hat längst angekündigt, dass regelmäßige Kontrollen im Stadtverkehr nicht umsetzbar sind. Auch die Behörden anderer Städte, in denen Fahrverbote drohen, haben sich angesichts des „Kontrollproblems“ ratlos gezeigt. Um eine Einhaltung der Fahrverbote sicherzustellen, müssten die Beamten jedes Auto einzeln anhalten und die Fahrzeugpapiere kontrollieren. Hierdurch würde in Innenstädten ein völliges Verkehrschaos entstehen – stundenlange Staus wären die Folgen.

Einfacher wäre es, wenn die Beamten durch eine reine äußere Sichtung feststellen könnten, ob ein Fahrzeug in einer Sperrzone bewegt werden darf oder nicht. Das wäre zum Beispiel durch eine blaue Plakette zu bewerkstelligen. Diese gibt es aber nicht und nach der Haltung der Bunderegierung zu urteilen, wird es sie sobald auch nicht geben.

Wie geeignet können Fahrverbote aber sein die Reinhaltung der Luft zu garantieren, wenn ihre Einhaltung überhaupt nicht zu kontrollieren ist?

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite Diesel-Fahrverbote.

Mildere Mittel als Alternative zur Diesel-Enteignung gibt es eine ganze Reihe

Selbst wenn man den Dieselfahrzeugen eine entsprechend gewichtige Rolle in der Einhaltung der Stickoxid Grenzwerte zuschreibt ist fraglich, ob es nicht einfachere und für die VerbraucherInnen verträglichere Maßnahmen gäbe, um eine Schaffung von besserer Atemluft sicherzustellen.

So könnte die Bundesregierung endlich aufhören den eigentlichen Verursachern des Problems den Rücken freizuhalten und die Autoindustrie zu Hardwarenachrüstungen zwingen. Weiterhin könnte der noch sehr schwache Dieselfonds aufgestockt werden, um den Kommunen ausreichend finanzielle Mittel zur nachhaltigen Verbesserung des Stadtverkehrs zur Verfügung zu stellen. Dadurch könnte der öffentliche Nahverkehr auf Elektro-Busse umgestellt, neue Fahrradwege geschaffen und Flotten von Elektrofahrzeugen für Taxi Unternehmen und Handel realisiert werden.

Diese Maßnahmen kosten aber Geld. Geld welches die Bundesregierung weder selbst zu beschaffen noch von der Autoindustrie zu fordern bereit ist. Dann lieber das schärfste Schwert gegen die Verbraucher und einen Schild für die Autohersteller.

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Verhältnismäßig sind Fahrverbote in keinem Fall

Ob die Diesel-Fahrverbote überhaupt dem Allgemeinwohl dienen, lässt sich nicht abschließend sagen – jedenfalls aber schlecht glauben. Aber das ihr Nutzen so hoch ist, dass eine Diesel-Enteignung hiermit zu rechtfertigen wäre, lässt sich nicht mehr begründen. Denn wenn die Fahrverbote überhaupt eine Auswirkung auf die Stickoxid Werte haben werden, dann jedenfalls eine verschwindend geringe.

Schon ein Blick auf die seinerzeit eingeführten Umweltzonen zeigt, dass die Fahrverbote nicht zielführend sein werden. Diese waren sowohl für den Staat als auch die BürgerInnen enorm teuer und brachten letztlich wenig Verbesserung. Darüber hinaus sollen die Fahrverbote nur für Diesel betriebene PKW gelten. Aber auch LKW und Schiffsverkehr tragen mächtig zur Erhöhung der Stickoxidwerte bei. Diese Quellen der Luftverschmutzung werden von den Diesel-Fahrverboten aber unangetastet bleiben und also weiterhin kräftig Schadstoffe ausstoßen.

Ferner treffen die Fahrverbote eigentlich die Falschen, denn Diesel der Euro 4 und Euro 3 Norm sind mit ihrem tatsächlichen Ausstoß viel näher an dem was sie laut den Grenzwerten ausstoßen dürfen, als viele der Euro 5 und Euro 6 Norm Fahrzeuge. Im Ergebnis werden dann jene Fahrzeuge, die ihre Grenzwerte einhalten, den Preis für solche Fahrzeuge zahlen, die ihre Grenzwerte massiv überschreiten – gerecht klingt das nicht.

Bei der Frage der Verhältnismäßigkeit wird auch zu beachten sein, dass Autoindustrie und Politik die VerbraucherInnen Jahre lang dazu angefeuert hatten Dieselfahrzeuge zu kaufen. Als umweltfreundlich und sparsam waren sie von Hersteller und staatlicher Seite angepriesen worden. Nun sollen die BürgerInnen den Preis für diese Irrtümer zahlen – und zwar allein!

Ein weiteres Problem stellt die Verlagerung der Stickoxide da. Wie in Hamburg bereits festgestellt werden kann, ist eine Sperrung von einzelnen Straßenzügen wenig zielführend, denn hierdurch wird die Belastung anderer Straßen – auf die die Dieselfahrzeuge ausweichen müssen – naturgemäß erhöht. Diese Gefahr könnte aber auch bei flächendeckenden Fahrverboten drohen, denn Gebiete in denen die Halter ihre Fahrzeuge abstellen, um von dort weiter in die Innenstädte zu fahren (sog. Park and Ride), müssen ihrerseits mit einer Erhöhung der Stickoxid Werte rechnen.

Dass eine Verlagerung der Verschmutzung in andere Gebiete nicht hinzunehmen ist, dass sieht auch Michael Westenberger Mitglied der Hamburger CDU so. Er sagt: „Das Problem mit zu hohen Stickoxidwerten in der Stadt ist seit Jahren bekannt. Darauf nun an zwei Punkten mit Fahrverboten zu reagieren, dort eine bessere Welt schaffen und die Schadstoffbelastung in die Wohngebiete zu verlagern, ist doch grotesk“

Insgesamt scheinen Fahrverbote – die ausschließlich Dieselfahrzeuge betreffen – wenig überzeugend. Alternativen gäbe es viele, die Bereitschaft diese in absehbarer Zeit umzusetzen bzw. die hierfür nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen fehlt dagegen in der Bundesregierung.

Für den Abgeordneten Oliver Luksic sind die Fahrverbote die völlig falsche Lösung. Nach Luksic sind es die Automobilhersteller die zahlen sollten und zwar für Hardwarenachrüstungen. Hierüber könnten Fahrverbote vermieden und die Stickoxid Werte gesenkt werden, ohne dass die Verbraucher die Folgen des Abgasskandals weiterhin alleine tragen müssen.

Auch der Vizepräsident für Verkehr des ADAC richtet sich gegen die Fahrverbote: „13 Millionen Dieselautos aus Innenstädten auszusperren, wirkt wie eine Enteignung und ist gleichzeitig ein gigantisches Konjunkturprogramm für die Autoindustrie. Sinnvoller wäre es stattdessen, längst vorhandene Abgastechnologien konsequent einzusetzen und durchdachte Verkehrskonzepte zu realisieren.“

Ein Problem, das so viele Jahre besteht, wie die erhöhten Stickoxid Werte, kann nicht binnen eines Jahres gelöst werden. Es braucht zukunftsorientierte und fundierte Lösungsansätze und Luftreinhaltungspläne und keinen Schnellschuss wie Fahrverbote.

Mit einer Welle an Verfassungsbeschwerden ist in jedem Fall zu rechnen, denn auch ohne eine enteignende Wirkung sind die Fahrverbote jedenfalls ein schwerer Eingriff in das Eigentumsrecht, welcher nur nach den oben genannten Voraussetzungen zu rechtfertigen ist.

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Weblinks:
Welt.de: So absurd ist Deutschlands erstes Diesel-Fahrverbot
Focus: ADAC: „Fahrverbote für Diesel sind eine Enteignung der Autofahrer!“
Focus: Kalte Enteignung: Der Staat versagt und Autofahrer zahlen die Diesel-Zeche

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Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
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