EA189-Verjährung in weiter Ferne: Decker & Böse gewinnt Verfahren vor LG Bonn!
Und schon wieder erkennt ein Gericht im VW-Abgasskandal bei einer EA189-Klage keine Verjährung: Die Klägerin verlangte vor dem Landgericht Bonn Schadensersatz für ihren im Juli 2015 erworbenen Audi mit dem Motorentyp EA189. Gemeinsam mit Decker & Böse konnte sie das Gericht davon überzeugen, dass sie trotz aufgespieltem Diesel Software-Update immensen Schaden erlitten hat. Eine EA189-Verjährung ist also noch lange nicht in Sicht. Für alle Geschädigten heißt das: Klagen lohnen sich auch heute und in Zukunft noch!

VW nimmt Einwand gegen EA189-Verjährung zurück
Die verbraucherfreundliche Haltung an den Gerichten in puncto EA189-Verjährung setzt sich fort. Erst kürzlich haben wir diese Entwicklung ausführlich in unserem Beitrag über Verjährungsfristen im Abgasskandal beschrieben. Und schon wenige Tage später hat sich dies für eine Mandantin von Decker & Böse bestätigt.
Erfahren Sie in unserem Video zu Verjährungsfristen, wie Rechtsexperte Ulf Böse von Decker & Böse die Rechtslage einschätzt.Die Klägerin hatte ihren Audi A4 mit dem Motor 2.0 TDI des Typs EA189 im Juli 2015 erworben. 8.500 Euro bezahlte sie für das Fahrzeug mit einer Laufleistung von 103.000 Kilometern (AZ 18 O 282/20).
Wie jedoch unlängst bekannt ist, enthalten Fahrzeuge mit EA189 Motor ein Thermofenster. Eine Motorsteuerung, die je nach Außentemperatur die Abgasreinigung herunterfährt oder vollständig aussetzt. Das Thermofenster im Abgasskandal hatte der EuGH bereits als illegale Abschalteinrichtung einstuft.
Daran ändert auch das von VW angebotene Diesel Software-Update nichts. So sah es auch das LG Bonn im Fall der Mandantin von Decker & Böse. Demnach führe das Update nicht zu einer Mangelbeseitigung. Vielmehr verbleibe für die Klägerin das Risiko, dass aus den Veränderungen Folgeprobleme erwachsen, erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
Mithilfe der Verbraucherkanzlei Decker & Böse konnte die Klägerin ihre Forderung vor Gericht durchsetzen. Das Landgericht verurteilte VW zur Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung.
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Bezeichnend an diesem Verfahren ist, dass VW im Laufe des Verfahrens die Einrede der Verjährung aus freien Stücken zurückgenommen hatte. Offenbar rückt man beim Autokonzern in Wolfsburg inzwischen selbst davon ab, worauf man bis zuletzt so beharrlich bestanden hatte: Eine übliche Verjährungsfrist von drei Jahren, die gegen Ende des Jahres beginnt, in dem sich die Tat ereignete.
Keine EA189 Verjährung – Klagen lohnen sich weiterhin!
Das von Decker & Böse durchgesetzte Urteil zeigt allen geschädigten Verbrauchern: Schadensersatzansprüche im Abgasskandal sind noch lange nicht verjährt. Im Gegenteil: Zuletzt urteilten verschiedene Gerichte sogar, dass eine Verjährung der Ansprüche erst in zehn Jahren ab Kauf des Fahrzeugs eintrete.
Andere wiederrum erkennen noch nicht einmal den Beginn einer Verjährungsfrist, da die Rechtslage nach wie vor unklar sei. Demnach würde diese erst nach einer Rechtsprechung des BGH beginnen. Dazu kommt es aber nicht vor dem 14. Dezember dieses Jahres.
Deshalb empfehlen wir Ihnen: Warten Sie nicht länger – setzten Sie schon jetzt Ihre rechtlichen Ansprüche gegen VW vor Gericht durch!
Als auf den Abgasskandal spezialisierte Verbraucherkanzlei, bringen wir von Decker & Böse gerne unsere langjährige Erfahrung und Expertise für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche im Abgasskandal ein. Dazu beraten wir Sie gerne ausführlich und kostenlos in einem Erstgespräch.