Entschädigung der Einzelkläger durch VW: Warum sich eine Klage auch jetzt noch lohnt
Offenbar sieht der Autobauer seine Felle davonschwimmen. Wie sonst ist die Entschädigung der Einzelkläger durch VW in diesem Umfang zu verstehen? 50.000 Dieselkunden stellt der VW-Konzern Schadensersatz in Aussicht. Für Verbraucher bedeutet das: Wer noch nicht geklagt hat, sollte das jetzt tun! Erfahren Sie hier, wie.

BGH-Urteile bringen VW zur Einzelkläger-Entschädigung
Lange Zeit hat sich der führende deutsche Autohersteller erfolgreich gegen die Klagen der betrogenen Dieselfahrer gewehrt. Doch in den letzten Monaten wendete sich allmählich das Blatt gegen VW und zugunsten der Verbraucher.
Mit dem BGH-Urteil gegen VW im Mai dieses Jahres wurde endlich von oberster gerichtlicher Instanz bestätigt, was schon lange glasklar war: Volkswagen hat ahnungslose Kunden sittenwidrig und vorsätzlich betrogen – und das millionenfach.
Immer mehr Gerichte folgten danach der Marschroute, die der BGH durch sein Urteil vorgegeben hat. Darunter die Braunschweiger Gerichte, die im VW-Abgasskandal oft konzernfreundlich entschieden hatten.
Scheinbar möchte VW nun weitere Gerichtsverhandlungen vermeiden und ist dafür bereit, seine betrogenen Kunden zu entschädigen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) führe der Autobauer bereits Gespräche mit mehr als der Hälfte der Einzelkläger über ein adäquates Vergleichsangebot.
Bisher konnte man sich schon in 7.000 Fällen auf einen Vergleich einigen.
Wie könnte die Entschädigung aussehen?
Bei den Vergleichsangeboten soll es sich um individuell berechnete Einmalzahlungen handeln. Zudem kann man sein Auto behalten, wenn man das Geld annimmt.
Einzelkläger, die sich mit dem angebotenen Vergleich durch VW nicht zufriedengeben wollen, können alternativ ein Urteil im eigenen Verfahren abwarten. Hierbei ist davon auszugehen, dass sich die Richter an der BGH-Auslegung orientieren werden.
Für Käufer würde das bedeuten: Sie erhielten womöglich den Kaufpreis abzüglich der Nutzungskosten, also eine deutlich höhere Summe als im Vergleichsangebot. Im Zuge der Rückabwicklung würde man außerdem direkt seinen alten Diesel an VW zurückgeben können.
Was steckt hinter der Entschädigung?
Verfahren von circa 60.000 geschädigten Diesel-Fahrern stehen im VW-Abgasskandal an deutschen Gerichten noch aus. Für VW ist das kein Pappenstiel. Denn der Großteil dieser Kläger, der sich nicht an der Musterklage beteiligt hatte, gilt als anspruchsberechtigt. Deshalb möchte VW genau diese Einzelkläger nun mit einer entsprechenden Entschädigung besänftigen.
Bis Ende des Jahres möchte der Autobauer mit der nun gestarteten Vergleichs-Offensive die noch ausstehenden Klagen vom Tisch haben. Intern rechnet man bei VW mit einer Annahmequote von 75 Prozent.
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Worin unterscheidet sich die Entschädigung der Einzelkläger zur Musterklage?
Im Unterschied zur Musterfeststellungsklage, wo die Auszahlung nach einer einheitlichen Matrix von VW berechnet wurde, erfolgt die Berechnung für die Entschädigung der Einzelkläger individuell. Denn die Fälle unterscheiden sich in Alter und Modell der Fahrzeuge zu stark voneinander, als dass eine einheitliche Entschädigung zur Zufriedenheit aller realistisch wäre.
Entscheidende Kriterien für die Entschädigungssumme sind die Nutzungsdauer und das Alter des Autos.
Wie hoch die Entschädigungen letztendlich ausfallen werden und bei wie vielen Klagen VW die Ansprüche als berechtigt erachtet, bleibt abzuwarten. Der Konzern kündigte jedoch an, in einem Großteil der offenen Verfahren auf die Kunden zugehen zu wollen.
Schließlich lenkte VW nach einigem Streit mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen auch bei der Musterfeststellungsklage ein und stimmte einem außergerichtlichen Vergleich zu. Mit dem Ergebnis: Diesel-Verbraucher, die sich an der Klage beteiligt hatten, bekamen je nach Fahrzeug zwischen 1.350 und 6.257 Euro.
Und zumindest dabei mussten die Verbraucher nicht lange auf ihr Geld warten. Seit der Vergleichseinigung im Mai sind die Abwicklungen zu mehr als 95 Prozent abgeschlossen. Bei mehr als 265.000 Klagen sah VW die Ansprüche als berechtigt an.
Wer noch nicht geklagt hat, sollte es jetzt tun!
Für alle unentschlossenen Verbraucher, die durch die Abgasmanipulationen von VW massiv betrogen wurden, aber bislang von einer Klage gegen den Konzern abgesehen hatten, ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, dies zu ändern.
Der Autoriese wankt und die jüngsten Urteile im VW-Abgasskandal fielen klar zugunsten der Geschädigten aus. Wir raten Ihnen daher, jetzt gegen VW zu klagen. Die Chancen satte Entschädigungen zu erhalten, stehen aus Sicht von Decker & Böse, Ihrer erfahrenen Anwaltskanzlei im Abgasskandal, heute besser denn je.
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