Stilllegung ohne Software-Update? Jetzt handeln!
Dies könnte ein harter Schlag für alle Betroffenen im Dieselabgasskandal sein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Halter von manipulierten Fahrzeugen einem Software-Update nachkommen müssen, sonst würde die Typengenehmigung erlöschen.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen: Software-Update ist Pflicht!
Das Oberverwaltungsgericht hatte damit mehreren Straßenverkehrsbehörden in Köln und Düsseldorf recht gegeben, die auf die Einhaltung der Emissionswerte gepocht hatten.
Das Kraftfahrtbundesamt verpflichtet dabei alle betroffenen Hersteller dazu, unzulässige Abschaltvorrichtungen zu entfernen. Als ersten Schritt boten die deutschen Autobauer daraufhin an, kostenlos ein Software-Update vorzunehmen, die die Abgaswerte eingrenzen sollten.
Antragsteller vor dem OVG waren dabei zwei Personen, die auch nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung durch die Straßenverkehrsbehörden sich geweigert hatten, ein Software-Update vornehmen zu lassen.
In einem Fall wurde infolge der Verweigerung, der Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagt, wohingegen im anderen Fall nochmals eine Aufforderung zum Aufspielen des Software Updates getätigt wurde. Anderenfalls solle für den Halter ein Zwangsgeld drohen.
Die Fahrzeughalter hatte ihren Standpunkt damit begründet, dass das sofortige Durchsetzen der Nachrüstung nicht geboten sei. Zudem würde die Stickstoffoxid-Belastung durch einzelne Fahrzeuge nur unwesentlich beeinflusst werden.
Die Richter des OVG lehnten dies aber mit der Begründung ab, dass der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nur gewährleistet werden könne, wenn jedes einzelne Fahrzeug die Emissionsgrenzwerte einhalte. Folglich sei auch ein Software-Update direkt zu vollziehen, anderenfalls sei die Stilllegung ein probates Mittel.
Welche Möglichkeiten habe ich ohne Software-Update?
Wir als Verbraucherschützer können Ihnen helfen, wenn Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist! Lassen Sie Ihren Fall überprüfen.
Im telefonischen kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären – ohne Kostenrisiko für Sie!
Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270 oder über unser Kontaktformular