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Daimler-Thermofenster: trotz des BGH-Urteils mit guten Erfolgsaussichten klagen

| Abgasskandal Mercedes

Der Bundesgerichtshof hat am 13. Juli 2021 entschieden, dass ein sogenanntes Thermofenster, welches in Mercedes-Dieseln verbaut wurde, nicht zu einem Anspruch auf Schadenersatz führt. Warum Sie trotz des neuen BGH-Dieselurteils erfolgreich gegen Daimler klagen können und sollten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

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Laut BGH reicht ein Thermofenster in Daimler-Fahrzeuge allein nicht aus, um Schadensersatz zu bekommen. Der Stuttgarter Autobauer hat allerdings zahlreiche weitere Abschalteinrichtungen in seinen Pkw verbaut.

Bei dem neuen BGH-Urteil ging es um einen Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency (Schadstoffklasse Euro 5), den der Kläger 2012 bei Mercedes als Neufahrzeug erwarb. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 ausgestattet und wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen.

Laut Kläger wurde in dem Mercedes auch ein sogenanntes Thermofenster verbaut. Als Thermofenster oder auch Temperaturfenster wird eine Motorsteuerung bezeichnet, die abhängig von der Außentemperatur die Abgasreinigung reduziert oder vollständig abstellt. Im Abgasskandal wurde zuerst bekannt, dass Mercedes diese Technik einsetzt, später kam heraus, dass auch VW-Diesel über Thermofenster verfügen. Thermofenster wurden bei Mercedes-Modellen gefunden, in denen die Motorentypen OM 651, OM 642, OM 622 und OM 626 verbaut sind.

Abschalteinrichtungen sind laut BGH-Urteil sittenwidrig

Die Abgasreinigung in dem C-Klasse-Mercedes des Klägers in dem Verfahren vor dem BGH erfolgt über eine Abgasrückführung. Ein Teil der Abgase wird wieder der Verbrennung im Motor zugeführt, was zu einer Verringerung der Stickoxidemissionen führt. Die Abgasrückführung wird bei kühleren Temperaturen reduziert, das sogenannte Thermofenster.

Das Thermofenster ist eine Art einer Abschalteinrichtung, die in Dieselfahrzeugen zum Einsatz kommt. Laut Bundesgerichtshof stellt der Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB und einen Mangel an der Kaufsache dar. Ein Mangel liegt laut BGH auch dann noch vor, wenn bereits ein Diesel Software-Update durchgeführt wurde.

Im Rahmen des Abgasskandals sind nach und nach verschiedene Methoden aufgeflogen, mit denen Autobauer, darunter Mercedes, die Abgaswerte ihrer Dieselfahrzeuge manipuliert haben. In einem Fahrzeug können mehrere Abschalteinrichtungen verbaut sein. Im Fall von Mercedes sind das folgende Abschalteinrichtungen :

  • Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung: Diese führt dazu, dass der Kühlmittelkreislauf und folglich auch das Motoröl sich auf dem Prüfstand nicht über einen bestimmten Temperaturwert hinaus erhitzen. Dadurch werden niedrigere Stickoxidwerte erreicht. Zwei Oberlandesgerichte haben entschieden dass bei einem Mercedes-Benz GLK 220 mit Motor OM 651 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz kommt.
  • AdBlue-Dosierstrategie: Diese bewirkt, dass auf dem Prüfstand nur so viel AdBlue in die Abgase gespritzt wird, dass der Ausstoß an Stickoxid den Grenzwert nicht überschreitet. Um auf einen gleichen Wert bzw. einen zulässigen Wert zu kommen, müsste im normalen Straßenbetrieb viel mehr AdBlue eingespritzt werden. Dies wäre jedoch mit höheren Kosten für AdBlue für den Halter verbunden.
  • Bit 13, Bit 14 und Bit 15: Die Programme werden in Mercedes-Modellen mit der Euro-6-Variante des Mercedes-Motors OM 651 mit AdBlue vermutet. Bit 13 soll dafür sorgen, dass der Diesel in einen dreckigen Modus schaltet, wenn der Motor 16 Gramm Stickoxid emittiert hat. Durch Bit 14 soll das Auto nach Ablauf einer bestimmten Zeit, welche die Dauer eines Prüfstand-Testlaufs übersteigt, in einen Modus übergehen, in dem die Reinigung der Abgase verringert ist. Bit 15 soll bewirken, dass die Reinigung der Abgase nach 26 Kilometern abgeschaltet oder reduziert wird.
  • Slipguard: Diese Software erkennt mittels der Fahrgeschwindigkeit oder Beschleunigung, ob sich das Auto auf einem Prüfstand befindet. Je nachdem wird die AdBlue-Dosierung beeinflusst. Dadurch kann ein Stickoxidausstoß möglich werden, der im normalen Straßenverkehr nicht erreiche werden würde.

Das Thermofenster ist also nur eine von mehreren möglichen Abschalteinrichtungen, die in Ihrem Fahrzeug vorhanden sein können. So hat etwa das Oberlandesgericht Köln im November 2020 einen Fall verhandelt, in dem der Kläger vorgetragen hat, dass in seinem Fahrzeug mindestens sieben Abschalteinrichtungen vorlägen:

  • Thermofenster
  • Erkennung der Prüfstandsituation
  • Abweichende Arbeitsweise des SCR-Katalysators
  • Umsteuerung des Motors in einen „schmutzigen“ Modus
  • Abschalteinrichtung des Getriebes bei Prüfstand/Straßenverkehr
  • Unzulässige Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung
  • Falsche Programmierung der On-Board-Diagnose über Fehler im Abgassystem

Das heißt, sollte in Ihrem Mercedes eine andere Art von Abschalteinrichtung als ein Thermofenster verbaut sein, können Sie trotz des neuen BGH-Urteils getrost klagen. So können Sie Ihre Entschädigung sichern. Die Chancen, Diesel Schadenersatz zu erhalten, stehen gut, da der BGH über all die anderen Abschalteinrichtungen neben dem Thermofenster (noch) nicht abschließend geurteilt hat. Wir prüfen für Sie gerne kostenfrei die Erfolgsaussichten einer Einzelklage.

Der Kläger im Fall des neuen Thermofenster-Urteils des BGH verlangte Schadenersatz von Daimler. In dem Fall entschied das Oberlandesgericht Koblenz, dass der Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems für sich genommen nicht ausreiche, um Schadens wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu begründen. Das Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit Thermofenster sei unabhängig von einer möglichen Rechtswidrigkeit eines Thermofensters nicht als sittenwidrig einzustufen. Ohne konkrete Anhaltspunkte könne nicht unterstellt werden, dass Mercedes-Verantwortliche in dem Bewusstsein gehandelt hätten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden. Die Gesetzeslage sei außerdem hinsichtlich der Zulässigkeit von Thermofenstern nicht eindeutig. Der Sachvortrag des Klägers, in seinem Fahrzeug seien weitere Abschalteinrichtungen vorhanden, sah das Oberlandesgericht als nicht hinreichend belegt an.

Klage gegen Mercedes wegen Dieselfahrzeugen trotz BGH-Urteil erfolgversprechend

Der BGH entschied in einem Beschluss vom 19. Januar 2021 (Az. VI ZR 433/19), dass eine sittenwidrige Schädigung nur dann gegeben ist, wenn weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der handelnden Personen beim Autobauer als besonders verwerflich erscheinen lassen. Dafür müssten die Daimler-Mitarbeiter bei der Verwendung des Thermofensters in dem Bewusstsein gehandelt haben, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden. Außerdem müssten sie den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen haben. Der Nachweis eines solchen Vorsatzes ist für Außenstehende nicht einfach. Der BGH konnte ihn in dem Verfahren nicht feststellen und deshalb fiel das Urteil so aus. Hinzu kommt: Der Europäische Gerichthof hat Thermofenster in einem Urteil von Dezember 2020 als illegale Abschalteinrichtung eingestuft.

Der Kläger ging jedoch nicht ganz leer aus: In seinem neuen Dieselurteil hob der BGH das angefochtene Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz auf und verwies die Sache an das OLG zurück. Das oberste Zivilgericht ist nämlich der Auffassung, dass das OLG den Sachvortrag des Klägers zu einer der weiteren behaupteten Abschalteinrichtungen zu Unrecht als prozessual unbeachtlich ansah. Das OLG Koblenz muss sich jetzt erneut mit der Frage befassen.

Im Januar 2020 befasste sich der BGH mit einer anderen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Hier brachte der Kläger vor, dass in seinem Mercedes mit Motor OM651 eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist. Das Oberlandesgericht habe das Vorbringen des Klägers „zu Unrecht als unbeachtliche Behauptungen ‚ins Blaue hinein‘“ gewertet, so der BGH. Dieser verwies das Verfahren an das Berufungsgericht zurück. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hatte Erfolg. Auch hier an diesem Urteil wird deutlich, dass in Bezug auf das Thermofenster das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

Sie sind nicht sicher, ob auch in Ihrem Mercedes eine Abschalteinrichtung verbaut ist? Kein Problem, wir prüfen gerne kostenfrei und unverbindlich Ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen Daimler.

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