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Dienstag 03. Juli 2018

Muss die Rechtsschutzversicherung meine Klage gegen VW finanzieren?

Gerade zu Beginn des Abgasskandals und den damit verbundenen Klagen, weigerten sich Rechtsschutzversicherungen zum Teil eine Deckungszusage für die Prozesskosten zu erteilen. Wann aber müssen Rechtsschutzversicherungen zahlen?

Eine Rechtschutzversicherung muss grundsätzlich zahlen, wenn dem Versicherten ein Schaden entstanden ist, die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes bereits bestand und dieser Rechtsbereich von der Versicherung umfasst ist.

Im Falle des Abgasskandals bedeutet dies, dass Sie zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs eine Rechtsschutzversicherung gehabt haben müssen, welche auch Vertrags- und Verkehrsrecht umfasst. Wenn Sie Ihren Autokredit widerrufen möchten, bspw. weil das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, haben Sie sogar die Möglichkeit noch heute eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die im Falle des Widerrufes Ihres Autokredits die Prozesskosten übernehmen muss.

Denn bei Widerrufsfällen ist der Schadenseintritt der Zeitpunkt, in welchem die Bank Ihren Widerruf ablehnt. Entscheidend ist daher, dass Sie zum Zeitpunkt der Ablehnung des Widerrufs rechtsschutzversichert sind. Allerdings ist bei der Auswahl der Rechtsschutzversicherung Vorsicht geboten, denn viele Rechtsschutzversicherungen haben mittlerweile den Widerruf von Autokrediten in ihren AGBs ausgeschlossen.

Doch selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, versuchen Rechtsschutzversicherungen die Zahlung zu verweigern. Teilweise wird darauf verwiesen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei, weil es die Möglichkeit der Nachrüstung gäbe. In anderen Fällen versuchen die Rechtsschutzversicherungen ihrer Zahlungspflicht dadurch zu entgehen, dass sie behaupten die Sache habe nicht genügend Aussicht auf Erfolg.

Dass ein Software-Update selbst zu neuen eigenständigen Mängeln führt und daher keineswegs geeignet ist die Mangelhaftigkeit zu beseitigen, haben die Gerichte aber mittlerweile vielfach festgestellt. Daher können sich die Rechtsschutzversicherungen auch nicht auf die angebliche Erfolgslosigkeit berufen, denn eine solche kann nur angenommen werden, wenn ein Obsiegen von vorneherein schlechthin unmöglich scheint.

Davon kann beim Abgasskandal aber keinesfalls die Rede sein, denn etliche Urteile wurden bereits zugunsten der VerbraucherInnen gefällt.

Rechtsschutzversicherungen müssen zahlen

Daher müssen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel zahlen, wenn die Versicherten vom Abgasskandal betroffen sind und ihre Rechte nun mit Zuhilfenahme anwaltlicher Vertretung geltend machen wollen.

Das haben auch die Gerichte vielfach so gesehen und die Rechtsschutzversicherungen zur Zahlung verurteilt. Die Gerichte wiesen darauf hin, dass die Erfolgsaussichten nicht so schlecht sein, dass der Misserfolg deutlich höher liege als die Erfolgsaussichten. Auch ein Abwarten auf eine “Nachbesserung“ der Schummelsoftware, hielten die Gerichte für nicht erforderlich.

In Anbetracht der Entwicklung im Abgasskandal im vergangenen Jahr und in der ersten Hälfte dieses Jahres, dürfte die Deckungszusagen der Rechtsschutzversicherungen deutlich häufiger auf Anhieb positiv ausfallen.

VerbraucherInnen sollten sich aber nicht davon beirren lassen, wenn ihre Rechtsschutzversicherung bei telefonischen Anfragen, eine Kostenübernahme verneint. Denn rechtsbindend ist erst die Antwort auf eine Deckungsanfrage, welche nur von einer Anwältin / einem Anwalt gestellt werden kann. Und selbst wenn diese abgelehnt wird, gibt es die Möglichkeit den Zahlungsanspruch gegen Rechtsschutzversicherungen durchzusetzen – hier bestehen regelmäßig gute Erfolgsaussichten.

Wir als Verbraucherschützer können Ihnen helfen, wenn Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist! Lassen Sie Ihren Fall überprüfen.
Im telefonischen kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären – ohne Kostenrisiko für Sie!

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270 oder über unser Kontaktformular

Weblinks:

Test.de: Rechts­schutz­versicherung: So wehren Sie sich gegen die Ausreden der Versicherer

Handelsblatt: Klagen im Abgas-Skandal Rechtsschutzversicherung muss zahlen

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