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Freitag 22. Juni 2018

Musterfeststellungsklage – Keine Hilfe für Verbraucher

Musterfeststellungsklage ab November 2018 – Keine Hilfe für Verbraucher, erst Recht nicht im Abgasskandal!

Jede Woche erscheinen neue Meldungen über manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen. VW war in den letzten Jahren immer im Fokus der Ermittlungen, nun folgte Daimler mit einem Rückruf von über 700.000 Fahrzeugen – ein Ende des Abgasskandals scheint noch lange nicht in Sicht.

Dies wird erst die Spitze des Eisbergs im Abgasskandal sein, da fast alle Pkw’s der letzten 15-20 Jahre deutlich erhöhte Stickoxidwerte aufweisen.

Betroffene sehen sich dabei mit juristischen Fragen konfrontiert, die nicht ohne Anwalt lösbar sind. Ohne eine Rechtschutzversicherung schrecken einige Betroffene vor den Kosten eines Rechtstreits zurück. Sammelklagen von Prozessfinanzierern konnten beim Thema Abgasskandal in Deutschland bislang noch keine Erfolge erzielen, da die dabei regelmäßig benötigten Abtretungsmodelle einige prozessuale Schwierigkeiten aufweisen.

Die Politik musste reagieren und hat die sog. Musterfeststellungsklage als vermeintliche Lösung beschlossen. Diese soll ab Ende 2018 das Klagen für Betroffene vereinfachen und das Kostenrisiko reduzieren. Das Kräfteungleichgewicht zwischen Großkonzernen und den Verbrauchern soll somit ausgeglichen werden. Bei genauerem Hinsehen ist jedoch klar, dass die in Deutschland beschlossene Musterfeststellungsklage diese Aufgabe nicht erfüllen wird.

Was ist die Musterfeststellungsklage genau?

Die Musterfeststellungsklage soll ab dem 1.11.2018 zur Anwendung kommen, wenn in großer Anzahl bislang einzelner Streitfälle wegen eines Musters betrügerischen Verhaltens eines Unternehmens von diesem Schadensersatz gefordert werden kann. Um den einzelnen Verbraucher zu schützen, sollen Verbraucherschutzverbände die Klage übernehmen. Es ist nicht mit einer Sammelklage aus den USA zu vergleichen, in denen Betroffene grundlegend miteinbezogen werden, sofern sie nicht aktiv austreten.

Die beschlossene Musterfeststellungsklage nimmt aber nur zu grundlegenden juristischen Fragen Stellung, geht nicht auf jeden Einzelfall ein. Folglich müssen Verbraucher hierzulande in einem zweiten Prozess ihr Recht nochmal geltend machen. Die Musterfeststellungsklage legt folglich nur den Grundstein für die Individualklage.

Wie kann eine Musterfeststellungsklage genutzt werden?

Um die Klageart nutzen zu können muss bei zehn Verbrauchern festgestellt werden, dass diese Opfer derselben Problematik wurden. Dies wird von Gerichten überprüft und im Falle eines Musters die Klage für zulässig erklärt. Anschließend können sich die Verbraucher in ein Register beim Oberlandesgericht eintragen, welches anschließend veröffentlicht wird. Sodann können sich weitere Interessenten registrieren lassen. Tragen sich innerhalb der nächsten zwei Monate noch weitere 40 Personen ein, kann die Klage von einem Verbraucherschutzverband erhoben werden.

Aber: es können nur bestimmte Verbraucherschutzverbände die Musterfeststellungsklage erheben. Sie müssen mindestens 350 Mitglieder haben und seit vier Jahren existieren. Bundesweit gibt es jedoch nur 75 Verbände die die Musterfeststellungsklage nutzen könnten!

Begründet wird die Begrenzung auf diese bestimmten Verbände damit, dass so der Missbrauch der Feststellungsklage verhindert werden soll.

Fraglich ist jedoch, ob die Verbraucherschutzverbände nicht vor den immensen Kosten eines Gerichtsverfahrens zurückschrecken. Gleichzeitig nutzen Verbraucherschutzverbände oft eine Unterlassungsklage als Klageart, sodass fraglich bleibt, inwiefern die Verbraucherverbände auf die neue juristische Problematik eingestellt sind.

Was sind die Probleme der Musterfeststellungsklage?

In der aktuellen Fassung wie sie im November 2018 in Kraft treten soll, hilft die Musterfeststellungsklage ausschließlich den Unternehmen.

Zu den Gründen:

  1. Konzerne wie VW oder Mercedes haben keinen Grund sich in Musterverfahren auf einen Vergleich einzulassen, der für Folgeverfahren Bindungswirkung hätte. Es ist vielmehr zu erwarten, dass Musterfälle sich über viele Jahre hinziehen. Die Verschleppung derartiger Verfahren über alle Instanzen ist z.B. aus den USA bekannt.
  2. Dass nur Verbände klagebefugt sind, ist eine Katastrophe für den Verbraucher.
    • Zum einen scheint es äußerst zweifelhaft, ob gemeinnützige breit ausgerichtete Verbände die nötige juristische Spezialkompetenz besitzen, um derart wichtige Prozesse effektiv führen zu können.
    • Zudem sind die formalen Hürden der Klagebefugnis selbst für Verbände falsch gewählt, da nicht einsehbar ist, warum ein auf den Abgasskandal spezialisierter Verband wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nicht befähigt sein soll die Rechte von Betroffenen im Abgasskandal geltend zu machen, ein anderer Verband, welcher von der Thematik des Abgasskandals zwar noch nie gehört hat aber schon länger besteht oder mehr Mitglieder hat, hingegen befähigt sein soll.
    • Da nicht gleichzeitig über mehrere Musterfeststellungsklagen mit dem gleichen Inhalt entschieden werden kann, entscheidet entweder der Zufall welcher Verband als erster die Klage erhebt oder gar die Gerichte, welche Musterklage von vielen Anträgen mit gleichen Inhalten sie führen wollen.
    • Es ist zu bezweifeln, dass Verbände hinreichende finanzielle Ressourcen für derartige Mammut-Prozesse aufbringen können und wollen.
  3. Die Musterfeststellungsklage bietet keinerlei Abhilfe gegen drohende Stilllegungen oder drohende Diesel-Fahrverbote für Betroffene.
  4. Da die Musterfeststellungsklage erst kurz vor Ende der Verjährung von VW-Geschädigten in Kraft tritt, wird es zeitlich zu unnötigen enormen Engpässen bei der Durchsetzung kommen.
  5. Ausschließlich Verbraucher können sich auf diese Klageart berufen. Personen, die zwar ebenfalls von z.B. von Fahrzeugherstellern betrogen wurden, ihre Fahrzeuge aber gewerbsmäßig nutzten, können sich nicht dieser Klageart anschließen.
  6. Selbst wenn eine Musterfeststellungsklage nach vielen Jahren von einem Verband gewonnen werden sollte, müssen einzelne Geschädigte ihre Rechte im Anschluss in einem Individualverfahren nochmals geltend machen mit ganz normalem eigenen Prozesskostenrisiko, sofern keine Rechtschutz bei Eintritt des Rechtschutzfalles bestand.
    Der einzige Unterschied ist dabei, dass eine Vorfrage für diesen Folgeprozess bereits durch die Musterfeststellungsklage geklärt worden ist. Welche Bedeutung oder Auswirkung diese Vorfrage auf den einzelnen Folgeprozess hat, hängt stets vom Einzelfall ab und kann nicht vorhergesagt werden.

Fazit Musterfeststellungsklage: Viel Fluch und kaum Segen für Betroffene im Abgasskandal!

Ein direktes Individualverfahren, idealerweise ohne eigenes Kostenrisiko über eine Rechtschutzversicherung, bleibt weiterhin in Deutschland das mit Abstand beste Mittel für Betroffene im Abgasskandal, um Ihre Rechte schnell und effektiv ohne Abschläge geltend zu machen!

Wir als Verbraucherschützer können Ihnen helfen, wenn Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist! Lassen Sie Ihren Fall überprüfen.
Im telefonischen kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären – ohne Kostenrisiko für Sie!

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270 oder über unser Kontaktformular


Weblinks:

Spiegel: Musterfeststellungsklage DIHK sieht Einfallstor für Erpressung

Handelsblatt: Was ist eine Musterfeststellungsklage?

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Foto: Experte Ulf Böse

Ulf Böse

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
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