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Montag 29. April 2019

Neuer Rückruf bei Audi – Schadensersatz statt Software-Update

Rückruf Audi – Viele Modelle im Abgasskandal betroffen

Der Ingolstädter Autobauer Audi ruft weitere Modelle mit 3.0 Liter Motoren zurück. Der Konzern soll an die Betroffenen bereits ein Rückrufschreiben verschickt haben. Dabei soll es sich um Modelle handeln, in denen ein 3.0 Liter Motor verbaut ist. Betroffen sind dementsprechend die Modelle Audi A6 Avant und Audi A7 Sportback.

In dem Rückruf entschuldigt sich der Fahrzeughersteller dafür, dass das Vertrauen der Kunden der Marke Audi momentan auf die Probe gestellt werde.

Rückruf Audi – Vorsicht bei Software-Update geboten

Die Audi AG erklärte im Rückrufschreiben weiter, dass an den betroffenen Fahrzeugen ein Software-Update vorgenommen werden muss. Grund sind dabei die Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerungssoftware, sodass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) infolgedessen die Entfernung der Unstimmigkeiten vorgegeben hat.

Demnach lässt sich dem Brief entnehmen, dass es eine Vorgabe des KBA und kein freiwilliges Handeln des Autobauers war. Dies soll durch das Aufspielen eines Software-Updates nun behoben werden. Die Audi AG hat dabei nochmals betont, dass es zu keinen negativen Auswirkungen infolge der Nachrüstung kommen werde. Es würden weder der Kraftstoffverbrauch, noch die Emissionswerte oder die Motorleistung durch das Update in Mitleidenschaft gezogen werden.

Rückruf Audi – Betroffener erstreitet Schadensersatz

Ein Betroffener des Dieselabgasskandals hat dabei vor dem Stuttgarter Landgericht (7 O 265/18) einen Schadensersatzanspruch gegen Audi erstritten. Der Geschädigte klagte im Rahmen des Dieselabgasskandals auf Rücknahme seines Audi A4 Avant 3 Liter TDI durch den Händler und auf Schadensersatz durch Audi.

Dem gaben die Richter statt und stellten fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war, wodurch der Kläger einen Schaden erlitten habe. Dieser soll vorsätzlich und sittenwidrig durch Audi verursacht worden sein.

Sind auch Sie vom Abgasskandal betroffen? Warten Sie nicht zu lange – Jetzt Ansprüche auf Entschädigung anwaltlich prüfen lassen! Vertrauen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung sowohl im Dieselabgasskandal als auch in der Rückabwicklung von Versicherungsverträgen. Wir vertreten dabei stets nur die Verbraucherseite, sodass es niemals zu Interessenskonflikten kommt.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular.

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Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
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