Sollte man das Mercedes Software Update verweigern?
Nicht nur, dass man als Betroffener des Abgasskandals schon genügend Ärger mit einer Klage im Dieselskandal hat, für viele Mercedes-Fahrer sind die Fahrverbote ein weiteres, großes Problem. Denn damit gehen oftmals Zwangsstillegungen einher, da viele Mercedes-Fahrer beispielsweise das Software-Update verweigern. In Stuttgart wurde Anfang des Jahres das erste flächendeckende Fahrverbot erlassen.
Doch ist es ratsam das Mercedes Software Update zu verweigern? Und was sind die genauen Folgen?

Vorsicht, wenn Sie das Mercedes Software-Update verweigern
Wer als Autofahrer vom Abgasskandal betroffen ist, der denkt oft nur an eine Klage gegen den jeweiligen Autobauer. Doch dann kommt die Aufforderung der örtlichen Straßenverkehrsbehörden, dass man als Dieselfahrer zur Nachrüstung verpflichtet sei, andernfalls würde das Auto aufgrund fehlender Betriebserlaubnis stillgelegt werden.
Immer öfter kam es in der Vergangenheit zu Negativmeldungen infolge der Nachrüstung: Tempoeinbußen bis hin zu Motorschäden. Das veranlasste viele Fahrer, das Mercedes Software-Update zu verweigern. Nach dem ersten Brief kommt es zu einer weiteren Aufforderung durch die zuständigen Behörden, mit der Androhung, das Fahrzeug würde stillgelegt werden. Befolgt man auch diesen Appell nicht, so erhält man innerhalb weniger Wochen den schriftlichen Stilllegungsbescheid.
Euskirchener Verkehrsamt setzt Stilllegung aus
Glückliche Ausnahme ist der Fall des Euskirchener Verkehrsamtes. In diesem ging der Betroffene, ein Fahrer eines VW Amaroks, gegen das VW Software Update und die anschließend drohende Zwangsstilllegung vor. Das Verkehrsamt gab dem Fahrer Recht, da er sich noch in einem Rechtsstreit mit VW befände.
Haben auch Sie beispielsweise vor, das Mercedes Software Update zu verweigern, so kann es Sinn machen mit einem geschulten Anwalt gegen die Zwangsstilllegung vorzugehen.
Zwangsstilllegung durch Widerrufsjoker zuvorkommen
Eine weitere Möglichkeit um der Zwangsstilllegung zuvorzukommen ist neben der Klage der Widerrufsjoker. Damit können Betroffene auch nach Jahren noch ihren Kredit- oder Leasingvertrag widerrufen, selbst wenn die 14-tägige Widerrufsfrist schon lange abgelaufen ist.
Voraussetzung ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dabei stehen die Chancen gut, denn laut vieler Experten sind über 80 Prozent aller Widerrufsbelehrungen in Verträgen fehlerhaft.
In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Decker & Böse ist bundesweit eine der führenden Sozietäten im Verbraucherrecht. Wir haben dabei unsere Mandanten in über 10.000 Fällen gerichtlich und außergerichtlich beraten können.
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