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Montag 11. Januar 2021

Keine Staatshaftung für Diesel im Abgasskandal: Hersteller bleiben weiterhin verantwortlich

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem weitreichenden Urteil entschieden, dass es im Abgasskandal keine Staatshaftung für manipulierte Diesel geben wird. Stattdessen müssen die Hersteller der betroffenen Diesel weiterhin zur Verantwortung gezogen werden. Verbraucher sollten jetzt gegen die Automobilkonzerne auf Schadensersatz für ihren Diesel klagen.

Staatshaftung Diesel Auto Deutschland-Flagge
Laut Gericht wird es keine Staatshaftung bei manipulierten Diesel im Abgasskandal geben. Verbraucher müssen also weiterhin ihre Schadensersatzansprüche beim Hersteller durchsetzen.
Inhaltsverzeichnis Ausblenden
1) Wie kam es zu der Frage der Staatshaftung für Diesel?
2) Mit welchen Argumenten plädierten Kläger auf Staatshaftung der Bundesrepublik und dem Kraftfahrt-Bundesamts?
3) Landgericht sieht Verantwortung auf Herstellerseite, nicht beim Staat
4) Warum die Hersteller und nicht der Staat im Dieselskandal haften
5) Diesel-Besitzer sollten gegen Hersteller klagen

Wie kam es zu der Frage der Staatshaftung für Diesel?

Im Dieselskandal versuchen Betroffene alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Schadensersatz zu erhalten. Denn durch den Abgasskandal haben Diesel-Fahrzeuge enorm an Wert verloren. Die Autokäufer sind in der Angelegenheit die Leidtragenden. Daher wandten sich manche Verbraucher auch an die Bundesrepublik Deutschland. Von ihr forderten sie per Staatshaftung den Schadensersatz für betroffene Diesel ein.

Wie das Landgericht in Frankfurt am Main aber jetzt entschied, haben die im Dieselskandal betroffenen Verbraucher keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland oder dem Kraftfahrt-Bundesamt. Ein Urteil dazu wurde bereits Ende Oktober getroffen und nun veröffentlicht. Noch ist es allerdings nicht rechtskräftig. Das Gericht legte klar dar, warum es im Abgasskandal keine Staatshaftung geben wird. Hingegen sind es die Autohersteller, die gegenüber den getäuschten Dieselkäufern in Haftung stehen müssen.

Voraus gingen dieser Entscheidung mehrere Klagen gegen die Bundesrepublik vor dem Landgericht Frankfurt.

Dabei wurde Kritik an zwei Fronten geäußert:

  • der Nichtbeachtung von Kontrollpflichten gegenüber den Automobilherstellern
  • die fehlende Umsetzung europäischen Rechts.

Die Kritik richtete sich sowohl gegen die Bundesrepublik an sich als auch gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

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Mit welchen Argumenten plädierten Kläger auf Staatshaftung der Bundesrepublik und dem Kraftfahrt-Bundesamts?

Der Bundesrepublik wurde im Abgasskandal vorgeworfen, dass sie das geltende, europäische Recht nicht adäquat in das deutsche Recht umgesetzt hätte. Zudem hätte Deutschland auch nicht seine Kontrollpflichten bei der Überwachung der Automobilindustrie erfüllt. Daher forderten Verbraucherstimmen, dass Deutschland die Staatshaftung für betroffene Diesel übernimmt.

Kläger wiesen dabei auf die folgenden Punkte hin:

  1. Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen waren schon vor dem Dieselskandal bekannt, allerdings wurden sie ignoriert.
  2. Hersteller hatten bei Tests so genannte Golden Cars eingesetzt. Sie sind in einer besonderen Weise präpariert und können dadurch erfolgreich die Typengenehmigung erhalten.
  3. Es gab ebenfalls keine ausreichende Prüfung auf illegale Abschalteinrichtungen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte gar nicht die Ausrüstung für eine solche Prüfung. Andererseits wurde aber auch kein externes Unternehmen zu diesem Zweck engagiert.
  4. Zudem haben die Autohersteller die Entscheidung darüber, in welchem Land innerhalb der EU sie die benötigte Typengenehmigung einholen möchten. Dadurch schwanken Standards.
  5. Das KBA prüft letztendlich die Einhaltung der Grenzwerte der Fahrzeuge auch nicht selbst. Stattdessen untersucht es nur die von den Herstellern bereitgestellten Prüfunterlagen.

Das Landgericht widersprach allerdings einer Staatshaftung der Bundesrepublik für Diesel und legte dar, warum stattdessen die Automobilkonzerne Schuld tragen. Denn sie waren es, die die unzulässigen Abschalteinrichtungen in ihre Fahrzeuge eingebaut hatten. So sind es letztendlich die Hersteller, die im Dieselskandal zur Verantwortung gezogen werden müssen. Verbraucher haben jetzt immer noch die besten Chancen bei einer Klage gegen VW und weitere Autobauer.

Landgericht sieht Verantwortung auf Herstellerseite, nicht beim Staat

Das Landgericht machte noch einmal deutlich, dass es die Autohersteller wie VW, Mercedes etc. sind, die Schuld im Dieselskandal tragen. Dabei legte das Amtsgericht auch dar, warum der Staat im Abgasskandal nicht haftbar gemacht werden kann. Geschädigte sollten ihre Schadensersatzansprüche daher an die großen Automobilhersteller stellen.

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Laut dem Landgericht habe Deutschland in seinem Ermessensspielraum gehandelt. Damit hatte das Land ebenfalls die Richtlinie der Europäischen Union bei der Genehmigung von Kraftfahrzeugen umgesetzt. Zwar klagten Verbraucher, dass Deutschland härtere Sanktionen hätte verhängen müssen, um, wie in den USA, vor Manipulationen abzuschrecken. Dies sah das Landgericht aber nicht als erwiesen an. Deutschland hätte zudem ausreichend Rahmenbedingungen bei der Genehmigung von Kraftfahrzeugen geschaffen. Dies sei unter anderem durch die Rücknahme von Typengenehmigungen geschehen.

Auch die strafrechtliche Nachverfolgung von manipulierten Fahrzeugen wegen Betrug und Sanktionen bei der Nichtbeachtung des Straßenverkehrsgesetzes unterstützen die Argumente des Landgerichts. Deutschland hätte seine Überwachungspflichten nicht in einem solchen Maß verletzt, dass dies eine Staatshaftung nach sich ziehen würde.

Man kann im Endeffekt also weder die Bundesrepublik noch das Kraftfahrt-Bundesamt zur Verantwortung ziehen. Dadurch wird auch die Staatshaftung für Schummel-Diesel ausgeschlossen. In diesem Fall sagt das Landgericht ebenfalls aus, dass Individualinteressen auf Schadensersatz von Autokäufern keine Rolle spielen. Vielmehr hat die Bundesrepublik es zur Aufgabe, Allgemeininteressen zu verfolgen.

Damit ist klar: Verbraucher sollten den Schadensersatz für ihren Diesel mit einer Klage gegen den Automobilhersteller durchsetzen.

Warum die Hersteller und nicht der Staat im Dieselskandal haften

Das Gericht bestätigte nicht, dass Warnzeichen im Abgasskandal schon früher hätten erkannt werden müssen. Eine Pflichtverletzung seitens der Bundesregierung liegt damit nicht vor. Somit gibt es auch keine Staatshaftung für betroffene Diesel. Die Tatsache, dass das Kraftfahrt-Bundesamt sich nicht auf die Herstellerangaben verlassen konnte und dass bekannte Hersteller ihre Abgasmessungen mit Hilfe von Abschalteinrichtungen manipuliert hatten, sei damals nicht voraussehbar, sondern tatsächlich auch eher abwegig gewesen.

Das getroffene Urteil zeigt noch einmal ganz deutlich, dass trotz des Vergleiches bei der Musterfeststellungsklage gegen VW immer noch viele Fragen und Urteile offen sind. Verbraucher haben auch jetzt noch ein Recht darauf, mit allen Mitteln gegen den Volkswagen-Konzern und andere Autohersteller vorzugehen. Bei einer Klage haben die betroffenen Diesel-Fahrer dabei noch immer die besten Aussichtschancen. So können auch Sie mit Hilfe von Experten im Dieselskandal Ihre Rechte geltend machen.

Diesel-Besitzer sollten gegen Hersteller klagen

Wir stehen im Abgasskandal an Ihrer Seite. Bereits seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals unterstützen wir Verbraucher erfolgreich in Schadensersatzklagen gegen Autohersteller wie unter anderem Volkswagen. Somit wissen wir auch ganz genau, welche Rechte Ihnen zustehen. In einem kostenlosen Erstgespräch schätzen wir gerne unverbindlich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz ein.


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Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
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