VW Software Update: Auswirkungen – Verjährung frühestens drei Jahre nach Update
Obwohl die Abgasmanipulation der deutschen Automobilindustrie bereits seit 2015 bekannt ist, ist vielen Verbrauchern noch immer nicht klar, wann die Ansprüche auf Schadensersatz tatsächlich verjähren. Außerdem wird häufig gefragt: Hat ein VW Software Update Auswirkungen auf die Verjährung?
Denn alleine vom Volkswagen-Konzern sind weit über 2,8 Millionen Fahrzeuge in Deutschland von der Abgasmanipulation betroffen, jedoch sind bisher nur knapp 200.000 Klagen gegen VW und seine Händler eingegangen.
Dass ein Software-Update die Autobauer, hier speziell Volkswagen, nicht vor einer Schadensersatzzahlung schützt, wurde im September 2020 höchstrichterlich entschieden: In einem Fall unseres Mandanten wurde VW durch ein BGH-Urteil zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Ein VW Software Update hat demnach nicht zwangsläufig negative Auswirkungen auf den Autobesitzer.
Verjährung im Abgasskandal
Es kommt bei der Verjährung nicht nur darauf an, wann der Fahrzeughalter erfahren hat, dass auch sein Auto vom Abgasskandal betroffen ist. Generell sind zwei Arten von Verjährungsfristen zu unterscheiden:
- Ansprüche gegenüber dem Händler: Zwei Jahre ab Fahrzeugübergabe.
Wer sein Auto zum Beispiel am 28.12.2017 erhalten hat, kann noch bis zum 28.12.2019 gegenüber dem Händler Klage einreichen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dies im Juni 2019 entschieden. - Ansprüche gegenüber dem Hersteller: Drei Jahre zum Jahresende ab Fahrzeugkauf.
Wurde das Fahrzeug beispielsweise am 1.1.2016 gekauft, kann gegen den Hersteller noch bis zum 31.12.2019 geklagt werden.
Es sollte in jedem Fall ein Anwalt klären, welche Frist einzuhalten ist. Ein kurzfristiges Handeln ist dringend empfohlen.
Das Spiel mit der Zeit der deutschen Autolobby
Um den Verbrauchern Abhilfe für Massenschäden wie den Abgasskandal zu schaffen, wurde Ende 2018 hierzulande die Musterfeststellungsklage eingeführt. Dafür mussten sich betroffene Dieselhalter in ein Klageregister eintragen lassen, um gegen den Volkswagen Konzern vorzugehen. Das Verfahren wird am Sitz des Autobauers, in Braunschweig, geführt und scheint von den Klägern viel Geduld zu verlangen. Laut Rechtsexperten ist vor 2023 nicht mit einem Ende des Verfahrens zu rechnen.
Da es nicht, wie beispielsweise in den USA, echte Sammelklagen in Deutschland gibt, müssen alle Kläger nach dem Urteil der Musterfeststellungsklage noch Einzelklage einreichen, um ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen. Das Problem dabei: Es wird ein sogenannter Nutzungsersatz angerechnet. Das bedeutet, dass jeder gefahrene Kilometer mit dem betroffenen Fahrzeug von dem Schadensersatzanspruch abgezogen wird. Je später also in Braunschweig ein Urteil fällt, egal in welche Richtung, desto geringer fallen die Ansprüche der Kläger aus. Eine direkte Einzelklage ist daher sehr viel schneller und lukrativer.
Jetzt informieren und kostenlos beraten lassen!
Bauen Sie auf die jahrelange Erfahrung und fachliche Kompetenz von einer der bundesweit führenden Verbraucherrechtskanzleien Decker & Böse. Wir konnten unseren Mandaten bereits in über 10.000 Fällen gerichtlich und außergerichtlich helfen.