Wann kommt das Dieselfahrverbot in Stuttgart?
Das Land Baden-Württemberg wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart aufgefordert, einen Verbots-Termin für Dieselautos der Abgasnorm Euro 5 zu nennen. Dafür hat die Regierung gerade mal 14 Tage Zeit.
Im Zuge des Abgasskandals kommt das Dieselfahrverbot in Stuttgart 2019!
Eigentlich war von der Landesregierung ein Fahrverbot für Euro-4-Diesel ab 2019 vorgesehen. Die deutsche Umwelthilfe will aber durchsetzen, dass auch Diesel mit Euro-5 nicht mehr in Stuttgart fahren dürfen.
Die DUH hat angekündigt noch mehr Fahrverbote durchzusetzen, bis zu Euro 5 und auch Benziner.
Die grün-schwarze Landesregierung hat angekündigt, dass es Fahrverbote 2019 für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 geben wird.
Kommt auch die Blaue Plakette?
Fahrverbote sind eine Sache, doch wie soll das alles kontrolliert werden? Das Land Baden-Württemberg macht Druck auf den Bund, denn er soll festlegen, dass auch nachgerüstete Fahrzeuge in die Städte fahren dürfen – mit einer blauen Plakette.
Hamburg als erste Stadt mit Fahrverboten in zwei Straßen muss diese aufwändig mit Polizeikräften kontrollieren.
Im Moment testen der ADAC und das Landesministerium nachgerüstete Dieselfahrzeuge auf die Langzeitfolgen. Ergebnisse werden Anfang 2019 erwartet.
Eine Nachrüstung mittels Hardware ist eigentlich die beste Lösung um bestimmte Fahrzeugmodelle weiterzufahren und nicht zu verschrotten. Eine Nachrüstung ist aber sehr komplex und die Kosten bewegen sich geschätzt zwischen 300-5000 Euro pro Fahrzeug.
Das Verkehrsministeriums will nun Gespräche mit Technikvorständen und Entwicklungschefs der großen Autoherstellern und mit Verbandsvertretern.
Verstoß gegen Fahrverbot? Was droht mir?
Bei einem Verstoß gegen ein Fahrverbot droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Wenn die Bußgeldbehörde oder der Richter der Auffassung sind, dass sie vorsätzlich gehandelt haben, d.h. bewusst gegen das Fahrverbot verstoßen haben, dann droht ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro.
Woran erkennt man ein Fahrverbot in einer Umweltzone?
Fahrverbote in Umweltzonen werden durch die Schilder „Verbot für Kraftwagen“ und „Umweltzonen“ kenntlich gemacht.
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