Was tun nach Ankündigung der Zwangsstilllegung?
Für viele Betroffene kam der Dieselskandal deutscher Autohersteller wie aus dem Nichts. Millionen Deutsche hatten, ohne es zu wissen, Fahrzeuge gekauft, die weitaus schlechtere Abgaswerte haben, als eigentlich angegeben. Infolge der Abgasmanipulation kam es durch das Kraftfahrtbundesamt immer wieder zu Rückrufen deutscher Dieselfahrzeuge. Denn die Autos sollten nachgerüstet werden, um sie so wieder für Verkehr zulassen zu können. Wer kein Diesel Software-Update aufspielen lässt, riskiert eine Zwangsstilllegung für sein Auto. Wir klären auf, wie Sie das verhindern können.

Ohne Software-Update droht die Zwangsstilllegung
Doch mit den ersten Nachrüstungen in der Dieselkrise kamen auch immer wieder Negativberichte über die sogenannten „Diesel Software-Updates“. Betroffene haben bisher von Motorschäden oder auch Geschwindigkeitseinbußen berichtet, was für die Betroffenen zu einer großen Verunsicherung führte. Immer mehr Dieselfahrer weigerten sich nach der Abgasmanipulation ihr Fahrzeug nachrüsten zu lassen, was viele Betroffene in eine Hilflosigkeit stürzte. Denn wer sich weigert, dem droht eine Zwangsstilllegung, obwohl die Betroffenen keinerlei Schuld an der Manipulation haben.
Was kann man nach der Ankündigung einer Zwangsstilllegung tun?
Zuerst einmal erhalten Betroffene ein Schreiben der Kreisverwaltungsbehörden, in denen sie dazu aufgefordert werden, eine Nachrüstung vornehmen zu lassen. Kommen sie dem nicht nach, so erfolgt mit dem nächsten Schreiben die erneute Aufforderung, mit der Drohung einer Zwangsstilllegung.
Interessant ist dabei der Fall eines Euskirchener VW-Fahrers. Dieser hatte gegen die Zwangsstilllegung im Abgasskandal geklagt, mit der Folge, dass das Verkehrsamt die Stelllegung aufhob. Dies wurde damit begründet, dass der Fahrer sich mit VW noch in einem Rechtsstreit befände. Eine Nachrüstung könne ihm aufgrund möglicher Gutachten zum Fahrzeugzustand momentan nicht zugemutet werden.
Eine Klage gegen die Ankündigung der Zwangsstilllegung dürfte damit der erste Weg sein.
Ein anderer Weg: der Widerruf des Kredit- oder Leasingvertrages
Verbraucher die ihr Fahrzeug durch einen vom Händler vermittelten Kredit finanziert haben, können auch heute noch ihren Kreditvertrag widerrufen. Die Voraussetzung ist, dass Fehler in der Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages gemacht wurden.
Ist dies der Fall, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen, sodass auch Verträge, die vor Jahren abgeschlossen wurden, noch widerrufen werden können.
Wann ist der Widerruf des Kreditvertrages möglich?
Bei den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen können sowohl Leasing- als auch Darlehensverträge betroffen sein. Kunden der Banken, die den Vertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben, könnten alle bisher gezahlten Raten des Kreditvertrages zurückerhalten!
Wir sind Experten beim Thema Kreditwiderruf und eine der führenden Kanzleien in ganz Deutschland. Gerne prüfen wir kostenfrei und unverbindlich Ihren Finanzierungsvertrag für Sie.