Die Zeit arbeitet für VW: Was zahlt der Konzern noch für den Diesel?
Was VW in Zukunft noch an Schadensersatz für einen Diesel zahlt, ist letztendlich abhängig davon, wie viele Kilometer der Besitzer mit seinem Fahrzeug schon gefahren ist. Denn Verbraucher müssen für ihren Diesel eine so genannte Nutzungsentschädigung zahlen, die vom Schadensersatz abgezogen wird. Damit arbeitet die Zeit für den Volkswagen-Konzern und gegen Verbraucher. Wir raten daher zeitnah eine Einzelklage einzureichen, um keine Zeit mehr zu verlieren.

Was zahlt VW Verbrauchern als Schadensersatz für ihren Diesel?
Auch heute sind noch immer über zehntausend Fälle gegen Volkswagen offen. Der Rechtsdienstleister myRight scheiterte jetzt im Versuch, mit einer Sammelklage Schadensersatz von VW zu fordern. Eine Sammelklage bündelt eine Anzahl von Ansprüchen und macht sie gemeinsam geltend. Der BGH hält diese Form der Klage allerdings für unzulässig. Aber auch Beteiligte an Sammelklagen anderer Rechtsdienstleister sind damit jetzt in Gefahr. Nun müssen Kläger nicht nur um Schadensersatz bangen – auch die Schadensersatzzahlungen reduzieren sich aufgrund der Nutzungsentschädigung von Tag zu Tag.
Wenn es um Schadensersatz geht, verlieren Kläger daher mit jedem gefahrenen Kilometer Geld. Warum sich damit eine Einzelklage deutlich mehr als eine Sammelklage lohnt, erfahren Sie auf unserer Themenseite Musterfeststellungsklage und Sammelklage. VW strebt derweil an, die meisten Fälle im Dieselskandal bis Frühjahr 2021 abgewickelt zu haben.
400.000 Autobesitzer bei Musterfeststellungsklage mit geringer Entschädigung abgespeist
Fast 400.000 Autobesitzer mit EA189-Motor hatten sich in den letzten Jahren der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen angeschlossen, die sich gegen Volkswagen, Skoda, Seat und Audi richteten. Etwa 265.000 Diesel-Fahrern bot Volkswagen einen Vergleich an, den etwa 240.000 Kläger annahmen. Im Mai dieses Jahres hatte VW damit bereits über 750 Millionen Euro als Entschädigung an Verbraucher ausgezahlt. Die Höhe der Entschädigung jedes Einzelnen lag dabei zwischen 1.350 und 6.257 Euro. Damit fiel die Entschädigung deutlich niedriger aus als Summen, die andere Kläger in vergleichbaren Einzelklagen erzielt hatten.
Derzeit sind noch etwa 46.000 Einzelklagen offen. Hinzu kommen auch tausende Klagen, die als Sammelklage vertreten werden. Allerdings ist diese Art der Klage in Deutschland bisher nicht zugelassen worden, so dass der Erfolg hier noch ungewiss ist. Der Volkswagen-Konzern hat bereits deutlich gemacht, dass er im schlimmsten Fall jahrelange Rechtsstreits mit Sammelklägern in Kauf nimmt. Was VW also letztendlich für die betroffenen Diesel zahlt, bleibt abzuwarten.
Wie wird der Schadensersatz berechnet und was bedeutet das für Verbraucher?
Bei der Berechnung der Schadensersatzsumme für Dieselfahrzeuge spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Man muss beispielsweise eine so genannte Nutzungsentschädigung in die Berechnung einbeziehen. Dabei handelt es sich um eine Entschädigung des Autoherstellers für Kilometer, die der Kunde mit dem Diesel bereits abgeleistet hat. Dadurch soll der Hersteller für den verminderten Wert des Fahrzeugs kompensiert werden. Das, was VW im Endeffekt für die Diesel als Entschädigungssumme zahlt, wird damit also reduziert.
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Je eher Sie klagen, desto mehr Schadensersatz zahlt VW für Ihren Diesel
Im Endeffekt lässt VW die Zeit für sich arbeiten und setzt auf eine hohe Nutzungsentschädigung, die vom Schadensersatz abgezogen werden kann. Dies geschieht nämlich dann, wenn die Gesamtlaufleistung des Diesels erreicht ist. Sie beschreibt sozusagen die Lebensdauer eines Fahrzeugs, wird allerdings je nach Gericht unterschiedlich festgelegt. In der Regel liegt die Gesamtleistung von Fahrzeugen bei 300.000 Kilometern, viele Gerichte schätzen die Laufzeit aber auch deutlich höher ein. Das heißt aber nicht, dass das Auto ab diesem Kilometerstand nicht mehr fährt. Einzig der Wert des Fahrzeugs ist ab diesem Zeitpunkt aus Sicht des Autoherstellers gleich null. Was VW damit letztendlich noch für Diesel Fahrzeuge zahlt, hängt also stark davon ab, wie viele Kilometer der Autobesitzer mit dem Auto bereits gefahren ist.
Es ist also schnelles Handeln gefragt. Verbraucher sollten daher so schnell wie möglich eine Dieselklage erheben, besser früher als später. Für den Konzern ist Zeit bares Geld. Während Kläger mit jedem gefahrenen Kilometer Geld verlieren, arbeitet die Zeit für VW – und damit gegen die Verbraucher. Fest steht aber: Der Konzern muss Dieselfahrern eine Entschädigung zahlen. Der Klageweg sollte auf jeden Fall geprüft werden, egal bei welchem Kilometerstand.
Wir vertreten Sie bei Ihren Ansprüchen im Dieselskandal!
Möchten Sie das Maximum, was VW für Diesel zahlt, herausholen? Dann raten wir Ihnen zu einer Einzelklage. Wir können so nicht nur Schadensersatz für die Wertminderung Ihres Diesels einfordern. Auch helfen wir Ihnen dabei, wenn Sie den Kaufpreis Ihres Diesels zurückerhalten oder ein gleichwertiges Neufahrzeug verlangen wollen.
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