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Freitag 06. September 2019

Wer sollte sich in das Klageregister VW eintragen lassen?

Mittels der Diesel Musterfeststellungsklage soll im Abgasskandal Gerechtigkeit geschaffen werden. Dies war die Aussage vieler Juristen, nachdem die Musterfeststellungsklage 2018 eingeführt wurde. Doch funktioniert die Klage im Dieselabgasskandal überhaupt und wenn ja, wie?

Um die Klageart nutzen zu können muss bei zehn Verbrauchern festgestellt werden, dass diese Opfer derselben Problematik wurden. Daraufhin überprüft das Gericht, ob ein Muster erkennbar ist. Ist dies der Fall, können sich im Klageregister VW Kunden eintragen. Erhoben werden kann eine solche Klage im Dieselabgasskandal, wie auch sonst immer, jedoch nur von bestimmten Institutionen.

Was bringt das Klageregister VW?

Die Institutionen die klageberechtigt sind, müssen mindestens 350 Mitglieder haben und seit vier Jahren existieren. Bundesweit gibt es nur 75 Verbände, welche die Musterfeststellungsklage nutzen könnten. Dies bedeutet, dass für eine Diesel Musterfeststellungsklage nur wenige Institutionen in Frage kommen. Dies merkten Betroffene schon in der Vergangenheit, als die „Schutzgemeinschaft Bankkunden“ eine Klage im Dieselabgasskandal erheben wollten.

Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart endete dabei bereits in der Zulässigkeit. In ihrem Urteil erklärten die Richter, dass die „Schutzgemeinschaft Bankkunden“ keine qualifizierte Einrichtung sei. Eine Diesel Musterfeststellungsklage scheint daher momentan noch keine wirkliche Hilfe zu sein.

Denn selbst wenn man sich in das Klageregister VW einträgt und die Richter pro Verbraucher entscheiden, muss jeder Diesel-Besitzer nach einer Musterfeststellungsklage noch eine Individualklage vornehmen.

Individualklage dank Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko

Eine Individualklage scheint auch aufgrund einer drohenden Verjährung, momentan die beste Lösung. Experten nehmen an, dass sich der Prozess über Jahre hinziehen wird. Aufgrund der Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs wird der Schadensersatz für den Diesel-Besitzer nur sehr gering ausfallen.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in aller Regel eine Klage gegen VW. Dementsprechend können Sie auch ohne eine Musterfeststellungsklage rechtlich gegen VW vorgehen, ohne Kostenrisiko!

Vertrauen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung und fachliche Kompetenz.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular.

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Ulf Böse

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
Tel.: 0221 - 29270 - 9
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