Wie Sie den Diesel-Wertverlust ausgleichen
Seit dem der Abgasskandal im Jahr 2015 bekannt wurde, kam es bei vielen Fahrzeugbesitzern bei Ihrem Diesel zu Wertverlust. Noch stärker konnte man den Preisverfall beim Diesel bemerken, als das Bundesverwaltungsgericht 2018 entschied, dass Fahrverbote in deutschen Städten grundsätzlich möglich seien. Folglich durften Kommunen eigenständig Dieselfahrverbote erteilen, sofern man den Luftreinhalteplan nicht anders einhalten konnte.
In manchen Städten wurden Euro 4 und 5 Dieselfahrzeuge gänzlich verboten, sodass sich der Wertverlust beim Diesel immer stärker bemerkbar machte.
Was tun beim Diesel-Wertverlust?
Ein Verkauf des Dieselfahrzeugs scheint finanziell nicht sonderlich lohnenswert. Eine Möglichkeit im Abgasskandal ist daher die Klage gegen den jeweiligen Autohersteller. Denn seitdem die Dieselmanipulation bekannt ist, gibt es noch immer keine hinreichende Nachrüstung, die nicht mit Komplikationen verbunden ist.
Eine Klage auf Schadensersatz im Abgasskandal absolut sinnvoll
Die Gerichte sind dabei mittlerweile immer häufiger auf Seiten der betrogenen Verbraucher. Das Landgericht Dortmund (Az. 12 O 262/17) entschied beispielsweise, dass Porsche einem Autofahrer zu Schadensersatz verpflichtet ist.
Man sollte sich daher als Betroffener gegen eine Nachrüstung des Autos aussprechen, selbst wenn eine Zwangsstilllegung droht, da sonst Schadensersatzansprüche verwehrt bleiben könnten. Ist die Schadensersatzklage erfolgreich, kann man bei einem Verkauf den Wertverlust beim Dieselfahrzeug ausgleichen, und so doch noch ohne finanziellen Schaden aus der Manipulation herauskommen.
Decker & Böse ist eine Bank-& Kapitalmarktrechtskanzlei, die sich auf das Verbraucherrecht mit Fokus auf den Abgasskandal spezialisiert hat. Wir zählen bundesweit zu führenden Sozietäten, sodass sie nicht nur auf unsere jahrelange Erfahrung sondern auch unsere fachliche Expertise bauen können.
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