Einbußen durch die Corona Krise – So können betroffene Unternehmer sich jetzt ihr Geld wieder holen!
Das Corona-Virus wütet immer noch in Deutschland und der neue Lockdown „light“, der für diesen November angesetzt wurde, beschert vielen Branchen in Deutschland schon wieder hohe Einbußen durch die Corona Krise. Betriebsschließungen, Kurzarbeit und eine neue Welle von Entlassungen sind die Folge.
Was Sie als Unternehmer jetzt für Rechte haben, wenn Sie vom neuen Lockdown und den Corona-Verordnungen des Bundes betroffen sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Corona-Folgen: So steht es um das Gastgewerbe durch den ersten Lockdown
Lange Schließungen im Frühjahr und ausbleibende Gäste im Sommer haben vor allem die Branche rund um die Gastronomie und die Hotellerie schwer angeschlagen. Laut einer Studie vom DEHOGA (Hotel- und Gaststättenverband Deutschland) bangten schon vor dem zweiten Lockdown rund 61 % aller gastgewerblichen Betriebe um ihre Existenz.
Im Bereich der Club- und Diskothekenbetreiber waren es sogar 94 %. Ein erschreckendes Ergebnis für viele Unternehmer und deren Angestellte. Das große Problem hierbei: Es ist noch kein Ende der Corona bedingten Schließungen in Sicht.
Welche Unterstützung bekommen Unternehmer vom Staat in der Corona Krise?
Bei den angeordneten Schließungen im Frühjahr hat der Staat einmalige Hilfszahlungen angeboten, die jedoch viele nicht erreicht und auch nur teilweise geholfen haben, diese bisher längste Schließungsperiode zu überbrücken.
Beim neuen Lockdown „light“ wurde versprochen, dass betroffene Unternehmen bis 50 Mitarbeiter bis zu 75 % des letzten November-Umsatzes als Ausfallersatz erhalten. Unternehmen über 50 Mitarbeiter immerhin noch 70 %.
Wie und wann genau eine Auszahlung erfolgt und wer die Kassen später wieder füllen soll, darüber wurde noch nicht gesprochen. So bleibt in diesem Punkt abzuwarten, wann das versprochene Geld wirklich bei den Unternehmern ankommt.
Was kann man als Unternehmer tun, wenn man Einbußen durch die Corona Krise hat?
Wenn Sie als Unternehmer nicht darauf warten wollen Ihr Unternehmen und Ihre Existenz zu verlieren, gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihr Unternehmen vor einer Insolvenz auf Grund der Betriebsschließungen schützen können.
Möglichkeit 1: Klage gegen Kommunen, Bund und Länder
Es ist immer noch strittig, ob die verordneten Schließungen überhaupt rechtens waren und ob Bund, Länder und Kommunen nicht für Entschädigungen aufkommen müssen. Hier ist es ratsam, dass Sie Ihre Ausgangslage mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei besprechen und prüfen lassen, ob auch Sie hier eine Entschädigung einklagen können.
Ihr Vorteil: In vielen Branchen ist eine Rechtsschutzversicherung Pflicht! Haben Sie also eine betriebliche Rechtsschutzversicherung, kümmern wir uns darum, dass diese die Kosten Ihrer Klage übernimmt. So haben Sie in der sowieso schon schwierigen Situation kein weiteres Kostenrisiko bei einer Klage gegen Kommunen, Bund und Länder.
Möglichkeit 2: Klage gegen Ihre Versicherung
Viele Unternehmer besitzen die sogenannte Betriebsschließungsversicherung. Diese soll nämlich genau dann greifen, wenn der Betrieb unverschuldet geschlossen werden muss. Etliche Versicherungen stellen sich aktuell jedoch quer und sagen, dass Corona bedingte Schließungen nicht mit abgesichert seien.
Doch hier sind bereits die ersten Urteile zu Gunsten der Unternehmer gefallen, so dass die Chancen hier gut stehen, dass Sie sich Ihren Ausfall durch Ihre Versicherung zurückholen können. Einem Gastwirt in Bayern wurden zum Beispiel über eine Million Euro Schadensersatz vor Gericht zugesprochen. Obwohl sie sich lange geweigert hatte, muss die Versicherung nun zahlen.
Decker & Böse steht Unternehmern, die Einbußen durch die Corona Krise erleiden, zur Seite
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