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Freitag 19. Oktober 2018

Autokredit bei der Porsche-Bank – So gelingt der Widerruf!

Autokredit bei der Porsche-Bank

Seit Jahren ist der sogenannte Widerrufsjoker deutschen Juristen ein Begriff. Dieser wurde oft bei Baufinanzierungen oder auch Lebensversicherungen angewendet. Oft schien das in der Vergangenheit abgeschlossene Geschäft nicht mehr rentabel, sodass der Widerruf  wesentlich vorteilhafter schien als eine Kündigung.

Mit dem Bekanntwerden des Dieselabgasskandals kam der Widerrufsjoker auch bei Autokreditverträgen immer mehr in Mode. Viele Autobanken hatten dabei eine neue Einnahmequelle entdeckt! Die Finanzierung eigener Autos! So boten sie den Kunden nicht nur Fahrzeuge an, sondern auch Möglichkeiten diese zu finanzieren. Darlehensverträge über hauseigene Banken machten die Runde, sodass dies auch bei Porsche ankam! Die BW-Bank vergab dabei für den Stuttgarter Autohersteller Autokredite, sodass man dadurch noch weiter Kapital erwirtschaften wollte – die Porsche Bank

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei der Porsche-Bank!

Die Autobanken machten dabei jedoch einen vielfachen Fehler, der sie nun finanziell teuer zu stehen kommen könnte! Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen!

Hat das Kreditinstitut dem Verbraucher ein Darlehen gewährt, muss es den Verbraucher über seine Widerrufsrechte belehren. Erfolgt dies nicht, beginnt die 14 Tages Frist  über den Widerruf erst nach dem korrekten Belehren. Im günstigsten Falle steht dem Verbraucher sogar ein lebenslanges Widerrufsrecht zu. So kann der Verbraucher folglich auch nach Jahren seinen Autokreditvertrag noch rückabwickeln.

Folgen des Widerrufs

Wird der Autokreditvertrag durch den Widerruf rückabgewickelt, muss der Kreditgeber alle bisher gezahlten Raten an den Kreditnehmer zurückerstatten. Im Gegenzug muss dieser dafür die erhaltene Leistung, in Fällen der Porsche Bank das Auto, zurückgeben.

Stiftung  Warentest bezeichnete dies in einem Report 2017 als lukrative Chance. So könnte der Widerrufsjoker, so wird dieses Verfahren meist genannt, eine echte Chance für Betroffene im Dieselabgasskandal sein.

Bestes Szenario? Jahrelanges kostenloses Autofahren!

Der größte Vorteil beim Widerrufsjoker ist die momentan verbraucherfreundliche Situation. Viele Gerichte urteilten bisher sehr verbraucherfreundlich.

Zwar gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung,  viele Gerichte entschieden aber aus Sicht Dieselfahrer sehr positiv. So befanden Landgerichte aus Arnsberg, Berlin oder auch Stuttgart bei Gerichtsentscheidungen gegen den Mutterkonzern von Porsche, VW, den Widerrufsjoker für rechtens.

Das Landgericht Ravensburg ging sogar noch einen Schritt weiter. Dieses sprach dem klagenden Autofahrer nicht nur die Rückerstattung aller bisher gezahlten Kreditbeiträge zu, sondern auch ein kostenloses Autofahren. Demnach muss der Autofahrer keinen Nutzungsersatz an den Autobauer zahlen. Möglich macht dies eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 2014, sodass möglichweise alle Dieselfahrer, die ihr Fahrzeug nach dem 13.07. 2014 erworben haben keinen Nutzungsersatz mehr zahlen müssen.

Vielseitige Fehler

Fehler der Autokreditbanken bei Widerrufsbelehrungen kamen dabei sehr häufig und in sehr unterschiedlicher Form vor.

So wurden teilweise tausende Widerrufsbelehrungen von Autobanken überprüft, mit dem Ergebnis, dass nicht eine der Belehrungen gesetzeskonform durchgeführt wurde.

Häufige Fehler waren dabei zu kleine Schrift oder auch nur, dass sich die Widerrufsbelehrung nicht stark genug vom übrigen Vertrag abhob. Dies hatte der BGH (AZ IV ZR 122/14) in einem Fall einer Versicherung vor ein paar Jahren entschieden.

Auch andere Dinge wie das Fehlen von Vertragsteilen sorgen für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Meist sind die Fehler jedoch nicht immer so offensichtlich, sodass es Experten bedarf um diese zu finden.

Jahrelange Erfahrung

Machen Sie sich dabei unsere jahrelange Erfahrung im Dieselabgasskandal zu nutze. So sind wir eine Kanzlei die sich speziell auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in allen Bereichen fokussiert. Widerrufsbelehrungen sind dabei oft ähnlich aufgebaut, sodass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass auch bei Ihnen ein Fehler gefunden werden kann!

Finanzierung

Haben Sie schon seit längerem eine Rechtsschutzversicherung oder schließen Sie eine vor dem Widerruf des Vertrages ab, muss diese für eventuelle Rechtsstreitigkeiten aufkommen. Zwar gibt es viele Versicherungen die solche Widerrufe mittlerweile ausschließen, spezielle Versicherungen wie beispielweise die des ADAC müssen jedoch dafür aufkommen. Fragen Sie dabei einfach bei uns nach, wir können in kürzester Zeit herausfinden ob ihre Versicherung für Rechtsstreitigkeiten aufkommen muss.

Wir beraten Sie kostenlos zu Ihren Möglichkeiten zum Thema Widerruf Autodarlehen / Widerrufsjoker Darlehen und Abgasskandal.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular

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Experte für dieses Thema

Foto: Experte Ulf Böse

Ulf Böse

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
Tel.: 0221 - 29270 - 9
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