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Montag 20. März 2017

Bedenken beim Widerrufsjoker sind unbegründet!

Seien Sie unbesorgt: Bedenken beim Widerrufsjoker sind unbegründet!

Dass der Widerruf teurer Darlehen zu hohen finanziellen Vorteilen führt, ist immer mehr Verbrauchern bekannt. Viele zögern jedoch noch immer aus Unsicherheit. Die Bedenken beim Widerrufsjoker sind  jedoch unbegründet! Dieser Artikel soll dabei helfen die häufigsten Bedenken auszuräumen, denn die Bedenken beim Widerrufsjoker sind wirklich unbegründet

Kann die Bank nach Widerruf kündigen?

NEIN. Banken können einem Verbraucher rechtlich nicht kündigen, weil dieser von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Möchte die Bank sich vorzeitig trennen und der Verbraucher stimmt dem zu, steht der Bank auch keine Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Bleibt genug Zeit für eine Anschlussfinanzierung nach erfolgreichem Widerruf oder versteigert die Bank nach 30 Tagen mein Haus?

Es bleibt genug Zeit! Rechtlich basiert dies auf unterschiedlichen Aspekten. Wichtiger in der Praxis ist jedoch, dass wenn eine Einigung mit der Bank erzielt werden kann, beide Seiten entweder an einer Fortsetzung interessiert sind oder daran, dass eine Ablösung ohne Nachteile vollzogen wird, um die Einigung nicht zu gefährden. Geht der Widerruf fehl, bleibt alles beim Alten. Wird der Widerruf gerichtlich gewonnen, bleiben regelmäßig einige Monate Zeit, um alle Details durch die Anwälte der Parteien abstimmen zu lassen und das Nötige zu veranlassen. Es besteht daher in der Praxis kein Szenario, in welchem Gefahr für den Verbraucher droht.

Kann die Bank meine Konten nach Widerruf sperren?

Der Widerruf betrifft nur die widerrufenen Darlehen, alle anderen Konten bleiben völlig unberührt. Auch die vom Widerruf betroffenen Darlehenskonten laufen bis zur Entscheidung über den Widerruf normal weiter. Es sollten die Darlehen allerdings unter Vorbehalt bis zur Entscheidung über den Widerruf weiter regulär bedient werden.

Macht der Widerruf auch bei finanziellen Problemen Sinn?

Häufig ja. Das kommt aber auf den Einzelfall an. Pauschal lässt sich sagen, dass Banken die finanzielle Situation ihrer Kunden stets gut kennen. Das heißt diese haben Kenntnis über alle Kontoausgänge und -abgänge, ebenso kennt die Bank negative SCHUFA-Einträge der Kunden. Hat die Bank kürzlich deshalb Ihre Darlehenskonditionen verändert oder droht mit einer Kündigung wegen Zahlungsrückstandes, kann ein Widerruf eine gute Chance sein, sich von Darlehensschulden zu lösen. Falls eine Anschlussfinanzierung benötigt wird, sollte jedoch im Einzelfall vorab geprüft werden, ob eine solche möglich ist oder nicht.

Ist der Widerruf ethisch eigentlich korrekt?

Wir meinen ganz klar JA. Warum? Ist es ethisch korrekt, dass Banken Zinsen in Höhe von 0% an Ihre Kunden vergeben und durchschnittlich 12% Zinsen von den Kunden zu nehmen, wenn diese einen finanziellen Engpass haben nur weil diese sich nicht dagegen wehren können. Ist es ethisch korrekt mit dem Geld von Kunden an den Kapitalmärkten zu zocken und hohe Gewinne im Erfolgsfall einzustreichen, doch wenn es schiefgeht die Schulden auf die Bevölkerung und damit auf die Kunden zu verteilen? Die Bank würde im umgekehrten Fall jeden Vorteil für sich nutzen, Sie macht es schließlich tagtäglich seit Jahrzehnten so. Sie macht vorteilhafte Geschäfte für sich. Dazu raten wir Verbrauchern ebenso!

Fazit:

  • Der Widerruf führt für Verbraucher mit normaler oder guter Bonität regelmäßig zu keinem Nachteil, sondern bietet eine gute Chance auf einen hohen finanziellen Profit.
  • Verbraucher dürfen sich rechtlich und ethisch motiviert fühlen endlich nicht nur Opfer der Großfinanz zu sein, sondern diesmal Sieger sein zu können indem Sie den Widerrufsjoker nutzen und ein vorteilhaftes Geschäft für sich abschließen.
  • Bei schwerwiegenden finanziellen Problemen kann der Widerruf ebenfalls helfen, hier muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob eine Anschlussfinanzierung benötigt wird und ob eine Solche möglich ist.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder telefonisch für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Wir freuen uns auf Sie!

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270 oder über unser Kontaktformular

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Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
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