Autokredit Postbank/ DSL Bank: So können Sie sich davon trennen
Viele Darlehensverträge der Postbank/ DSL Bank enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Daher können Darlehen wie beispielsweise ein Autokredit der Postbank häufig mithilfe des Widerrufjokers rückabgewickelt werden. Das Landgericht Stuttgart hat dies schließlich in einem Urteil im Jahr 2016 bestätigt.

Warum kann der Autokredit- oder Darlehensvertrag bei der Postbank/ DSL Bank widerrufen werden?
In dem vom Landgericht Stuttgart zu entscheidenden Fall hat ein Darlehensnehmer den in 2008 mit der Postbank/ DSL Bank geschlossenen Vertrag in 2014 widerrufen. Die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag enthielt dabei folgende Sätze:
„Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
– ein Exemplar dieser Belehrung
– und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/ Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, – im Original oder in Abschrift – sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat. „
(Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag DSL-Bank/Postbank vom 01.02.2008)
Zudem wurden Ausführungen über „Widerrufsfolgen“ und zu „verbundenen Geschäften“ gemacht. Das LG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 15.03.2016 (Az. 21 O 133/15) festgestellt, dass die verwendete Widerrufsbelehrung nicht den seinerzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat. Der Darlehenswiderruf wurde folglich als wirksam erachtet. Denn eben die Passagen zu den verbundenen Geschäften verstößt laut dem LG Stuttgart gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 355 Abs. 2 BGB.
Das LG Stuttgart urteilt über das Darlehen der Postbank/ DSL Bank wie folgt:
„Die Gestaltungshinweise unter Ziffer 9 zur Anlage 2 (Fassung vom 02.12.2004) zu § 14 BGB Musterinfoverordnung sehen vor, dass bei einer Belehrung für den Darlehensvertrag bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstückes der dortige Satz 2 der Hinweise zu ersetzen ist durch eine weiter vorgegebene Formulierung, die sich hier allerdings erst als vierter Satz unter der Überschrift „verbundene Geschäfte“ findet.
Zudem sind die Hinweise für ein etwa bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht für das verbundene Geschäft für den Verbraucher vollends irreführend auch hier wird ihm insoweit das Risiko der zutreffenden Subsumption in unzulässiger Weise überbürdet.“
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Interessant ist diese Entscheidung vor allem deshalb, weil Gerichte oftmals verwirrende Passagen als unwichtig erachten. Die Entscheidung des LG Stuttgart jedoch zeigt, dass solche Textabschnitte nicht in der Widerrufsbelehrung enthalten sein dürfen.
Wollen Sie ebenfalls einen Autokredit der Postbank/ DSL Bank oder ein anderes Darlehen rückabwickeln, wenden Sie sich an einen Anwalt und lassen Sie Ihren Widerruf prüfen. Nur so können Sie durch den Widerrufsjoker die Summe erlangen, die Ihnen zusteht.