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Mittwoch 27. Februar 2019

Widerrufsbelehrung fehlerhaft bei Sparkasse

Diese Fehler könnten die Nassauische Sparkasse nun teuer zu stehen kommen!

Wer vor Jahren teure Darlehensverträge bei der Nassauischen Sparkasse abgeschlossen hat, könnte sich nun freuen. Denn die Widerrufsbelehrungen waren fehlerhaft – zumindest in den allermeisten Fällen.

Insbesondere für Immobilienfinanzierungen könnte dies von großer Bedeutung sein. Denn im Gegensatz zu den letzten Jahren ist die Zinslage aktuell sehr niedrig, sodass es sich lohnen könnte, sich durch Widerruf von seinem Darlehensvertrag zu lösen.

Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ist Widerruf lohnenswerter als Kündigung

Üblicherweise wurde ein Ausstieg aus einem nicht mehr lukrativen Kreditvertrag häufig mittels einer Kündigung unternommen. Problematisch ist daran jedoch, dass damit oft eine teure Vorfälligkeitsentschädigung einhergeht. 
Die Vorfälligkeitsentschädigung erhält die Bank vom Kreditnehmer, wenn dieser verfrüht den Vertrag kündigt und der Bank somit die eingeplanten Zinsen entgehen. In vielen Fällen können dies gut und gerne mehrere tausend Euro sein, sodass man gut beraten ist, erstmal einmal über die Kündigung  nachzudenken und im Zweifelsfalle bei der Bank erfragt, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung wäre. Gerade die Nassauische Sparkasse forderte in der Vergangenheit sehr oft teils hohe Vorfälligkeitsentschädigungen.

Neu: Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung können Sie auch in Sekundenschnelle über unseren bewährten und kostenlosen Vorfälligkeitsrechner ermitteln. Ein wesentlich rentablerer Weg als die Kündigung könnte daher der Widerruf des Darlehensvertrages sein.

Widerruf auch nach einer Kündigung noch möglich

Auch für Personen, die bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, könnte hier übrigens der Ausweg liegen. So geschehen auch in einem Fall, der am 18.12.2014 vor dem Landgericht Wiesbaden entschieden wurde (AZ 9 O 95/14):

Der Kläger hatte mehrere Immobilienkredite bei der Nassauischen Sparkasse genommen. Nachdem er diese Kredite gekündigt hatte, verlangte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kläger auch zahlte.

Nach einiger Zeit erfuhr dieser jedoch von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der Sparkasse und erklärte den Widerruf gegenüber der Nassauischen Sparkasse.  Zwar wies die Bank den Widerruf zurück und teilte mit, bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen müsse man nicht zurückerstatten. Dem widersprach das Landgericht Wiesbaden jedoch in seinem Urteil.

Lebenslanges Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der Sparkasse

Im Urteil stellten die Richter  fest, dass die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren und der Verbraucher somit ein lebenslanges Widerrufsrecht innehabe. Dabei wurde auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2010 verwiesen.

Beispielhafte Fehler in der Widerrufsbelehrung der Sparkasse

.„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Problematisch aus Sicht der Richter ist daran, dass der Verbraucher nicht erkennen könne, wann eine solche Frist beginne.

Ebenfalls bemängelten die Richter Formulierungen wie „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ oder auch der Absatz „finanzierte Geschäfte.“ Dies führte dazu, dass auch nach Jahren noch ein Widerrufsrecht des Verbrauchers ausgeübt werden könne.

Die aufgezeigten Fehler widersprechen dabei dem Deutlichkeitsgebot im Verbraucherrecht, welches dafür sorgen soll, dass Verbraucher ihre Widerrufsrechte jederzeit kennen und diese auch jederzeit ausüben können.

All dies waren folglich Fehler, die erheblich von der Musterwiderrufsbelehrung abwichen. Sind dabei eben jene gravierenden Unterschiede zum Muster erkennbar, besteht für die Bank auch kein Vertrauensschutz.  Vertrauensschutz soll dabei nur gelten, wenn Banken das Muster des Gesetzgebers verwenden und auf eine Richtigkeit des Musters vertrauen. Nehmen sie eine Bearbeitung des Musters vor, ist der Schutz hinfällig.

Gerade in den letzten Jahren gab es dabei immer wieder verbraucherfreundliche Urteile, die dafür sorgten, dass die Chancen sehr gut stehen.

Zwar spricht jeder Einzelfall für sich. Da die Banken aber oft einheitliche Formulare verwendet haben, könnten Tausende von den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen betroffen sein. Der Vorteil könnte dementsprechend sein, dass Kreditnehmer sich von ihrem alten Kreditvertrag lösen und auf einen zinsfreundlicheren Kredit umschulden können.

Die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der Sparkasse sollen dabei besonders in den Jahren von 2005 bis 2009 vorgekommen sein. Aufgrund der Rechtslage steigen viele Banken mittlerweile auch auf außergerichtliche Einigungen um, sodass ein Gerichtsverfahren sogar häufig vermieden werden kann

Sind Sie auch Kunde der Nassauischen Sparkasse und möchten prüfen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft war? Wir bieten Ihnen in unserer Erstberatung eine kostenlose Überprüfung Ihrer Darlehensverträge an. Profitieren Sie  von unserer Fachexpertise und unserer jahrelangen Erfahrung. In vielen Fällen übernimmt die private Rechtsschutzversicherung die Kosten von außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

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Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
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