Irreführende Angaben im Vertragstext über den Tageszins
Unzutreffende und irreführende Angaben im Vertragstext über den Tageszins
In zahlreichen Widerrufsbelehrungen von Finanzierungsverträgen sind unzutreffende und irreführende Angaben zum Tageszins.
Wird das Darlehen durch den Verbraucher widerrufen, so ist das Schuldverhältnis rückabzuwickeln. Neben der vollständigen Rückzahlung des Darlehens, muss der Verbraucher für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens Zinsen für die Darlehenssummer entrichten, da er den Vertrag vorzeitig beendigt hat.
Die Bank hingegen ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Darlehensnehmer bezüglich des genauen Zinsbetrags pro Tag zu informieren. Viele Banken haben bei der Angabe des Tageszinses Fehler gemacht.
Vielfach findet sich folgende Bezeichnung in der Widerrufsinformation bezüglich des Tageszinses.
„Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Hohe von 0,00 Euro zu zahlen“.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Auto Kredite in der Regel nie zinslos vergeben werden. Vielmehr wird bei einer Autofinanzierung stets ein Zinssatz von wenigen Prozenten verlangt. Aus diesem Grund ist die Formulierung, es sei ein Zinsbetrag von 0,00 Euro zu zahlen unzutreffend und für den Verbraucher zudem irreführend, weil er nicht erkennen kann, welchen Zinsbetrag er schuldet.
Die Formulierung bezüglich der Zahlung des Tageszinses verstößt somit gegen das Verständlichkeitsgebot. So sah es auch das Landgericht Hamburg, welches die Widerrufsfolgen als irreführend wertete.
Wir überprüfen die Widerrufsbelehrung in Ihren Kreditunterlagen in unserer Anwaltskanzlei. Ist die Belehrung fehlerhaft, können Sie den Kredit unbefristet widerrufen.
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