NRW Bank Widerruf Kredit
NRW Bank Widerruf Kredit – So erhalten Sie auch Ihr Geld zurück!
Abertausende Verbraucher haben in den letzten Jahren Kredite bei der NRW- Bank genommen. Diese hat dabei in den letzten Jahren immer wieder ihre Widerrufsbelehrungen überarbeitet. Oft verpackte man dies als Vorteil für die Kunden. Dass dabei versucht wurde, eigene Fehler zu verdecken, stellt sich jetzt erst wirklich heraus. Problematisch ist für die NRW- Bank, dass viele Widerrufsbelehrungen von alten Kreditverträgen fehlerhaft sind. So stellten Gerichte fest, dass in 9 von 10 Fällen (!) Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht worden sein sollen.
Nimmt der Verbraucher dabei eine Rückabwicklung seines alten Kreditvertrags vor, kann er dabei mächtig Geld sparen. Der Vorteil ist dabei nämlich nicht nur, dass bereits eingezahlte Raten des Kredits zurückerstattet werden müssen, sondern dass dies auch bei einem Wechsel auf einen neuen Kredit helfen kann.
Aufgrund der momentanen Niedrigzinslage bietet sich an, zudem einen günstigen neuen Kredit zu guten Konditionen zu nehmen.
Ein großer Vorteil der Rückabwicklung ist, dass im Gegensatz zu einer Kündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden muss.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist dabei eine Entschädigung für den Zinsverlust, den die Bank durch die vorzeitige Kündigung erleidet. Eine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist dabei meist sehr kompliziert und kann bei Restlaufzeit von über einem Jahr auch gut und gerne mal 1% der Restschuld betragen. Daher sollte man sich zweimal überlegen ob eine Kündigung wirklich das richtige Mittel ist. Der Widerruf von einem Darlehen, was auch als „Widerrufsjoker“ bezeichent wird, ist dabei ein gängiges Mittel, um aus ausweglosen Situationen herauszukommen. So wird dieser im Dieselabgasskandal oder auch bei nutzlos gewordenen Lebensversicherungen angewendet.
NRW Bank Widerruf Kredit – Was sind die häufigsten Fehler der NRW- Bank?
Die Fehler in der Widerrufsbelehrung der NRW- Bank sind dabei sehr vielfältig. Oft wurden dabei fehlerhafte Formulierungen vorgenommen. Diese bezogen sich meist auf den Beginn der Frist.
- „Frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung beginnt die Frist
- Erst wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor uns die unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages zugegangen ist, beginnt die Widerrufsfrist
- Die Frist beginnt einen Tag nachdem dem Darlehensnehmer eine Vertragsurkunde, ein schriftlicher Darlehensantrag, oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrag zur Verfügung gestellt wurde!
- Im Falle eines Widerrufs müssen Sie die erhaltene Sache zurück- und gezogene Nutzungen herausgeben. Ferner haben Sie Wertersatz zu leisten, soweit die Rückgewähr (…) nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist.
Dies sollen häufige Fehler der NRW- Bank gewesen sein.
NRW Bank Widerruf Kredit – Wie hoch ist die Anzahl der fehlerhaften Widerrufsbeleherungen?
Durch das Verwenden eines Standardformulars konnte der Fehler wieder und wieder bei Darlehensnehmern geschehen. Nach Auswertungen verschiedener Verbraucherschützer, die insgesamt über 1800 Verträge überprüft haben, war ein Großteil der Verträge nicht rechtens.
Welche Verträge sind bei der NRW Bank betroffen?
Prinzipiell gilt der sogenannte Widerrufsjoker hauptsächlich für Verträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden.
Ein Widerrufen von älteren Kreditverträgen ist jedoch auch noch möglich. Der Widerrufsjoker kann in diesen Fällen gezogen werden, wenn der Darlehensnehmer weder zur Anbahnung noch zum Abschluss eines Vertrages in der Filiale der Bank gewesen ist.
Die Widerrufsbelehrungen sind dabei in vielen Fällen nicht nur von der NRW- Bank fehlerhaft. Immer wieder gab es dabei Gerichtsentscheidungen, in denen Banken zur Rückabwicklung von Darlehen verpflichtet wurden, da sie Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht haben. So beispielweise vor dem Oberlandesgericht Schleswig vom 4.10. 2018 (AZ 5 U 318/18) oder aber auch vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken vom 31. 08. 2018 (AZ 7 U 71/16).
Wir sind dabei eine Kanzlei, die sich seit Jahren auf die Rückabwicklung von Verträgen spezialisiert hat. So agieren wir sowohl bei Lebensversicherungen, Immobiliendarlehen oder auch Autokreditverträgen. Wir vertreten stets nur die Seite der Verbraucher, sodass es zu keinen Interessenskonflikten kommt. Überlassen Sie die Rückabwicklung Ihres Kredits nicht dem Zufall. Gemeinsam können wir Ihr Recht durchsetzen!