Rückabwicklung Autokredit durch Widerrufsjoker
Wer seinen unliebsamen Diesel loswerden will, hat mit dem Widerrufsjoker möglicherweise einen Trumpf gegen die mächtigen Autohersteller in der Hand, die den deutschen Kunden nach dem Abgasbetrug keinen Cent Entschädigung zahlen wollen. Den Widerrufsjoker sollten alle Kunden prüfen, die ihren Wagen über die Bank des Autobauers finanziert haben oder die vom Verkäufer eine Finanzierung bei einer anderen Bank vermittelt bekommen haben. Denn durch einen Widerruf ist die Rückabwicklung des Autokredits möglich. Hier erfahren Sie, wie das geht.
Was der Widerrufsjoker überhaupt ist und wie er funktioniert, erfahren Sie auch in unserem Video zu Verjährungsfristen im Abgasskandal:Rückabwicklung eines Autokredits durch Widerruf möglich
Diesel-Fahrverbote sind nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 bereits möglich und wahrscheinlicher denn je, und der Diesel-Wertverlust ist so gut wie sicher (BVerwG, Az. 7 C 26.16, 7 C 30.17).
Spezialisierte Anwälte halten die Widerrufsbelehrungen in vielen Autokreditverträgen für fehlerhaft. Hat die Bank falsch über das Widerrufsrecht informiert und fehlen im Vertrag die erforderlichen Pflichtangaben, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Verbraucher hat deshalb ein ewiges Widerrufsrecht und kann den Vertrag auch heute noch rückabwickeln und sein Auto zurückgeben.
Bei welchen Autokrediten ist die Rückabwicklung möglich?
Wer vom Autohaus gleich einen Kredit vermittelt bekommt, schließt ein sogenanntes verbundenes Geschäft ab. Bei sehr vielen dieser Autokredite sind den Banken allerdings Fehler unterlaufen. Das betrifft nicht nur Kredite von sogenannten Autobanken wie der VW-Bank oder der Seat-Bank, sondern auch Autokredite, die das Autohaus zwischen dem Kunden und anderen Banken vermittelt hat, wie etwa der Commerz Finanz GmbH oder der Santander Consumer Bank.
Fehlerhafte Kreditverträge gibt es nicht nur im VW-Konzern und nicht nur bei Dieselfahrzeugen. Auch Käufer eines Benziners oder Kunden anderer Autobanken, etwa der Fiat-Bank, finden immer wieder solche Fehler in den Verträgen.
Dabei sind ältere und neuere Kreditverträge sind gleichermaßen betroffen. Erfolgversprechend ist insbesondere die Prüfung von Verträgen ab dem 11. Juni 2010, in denen die von uns befragten Rechtsanwälte bereits zahlreiche Fehler gefunden haben. Ab diesem Datum mussten die Banken neue Regelungen beachten, die mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft traten.
Das Wichtigste in Kürze:
1. In vielen Autokrediten ist die gesetzliche Widerrufsinformation falsch, so dass Autokäufer noch nach Jahren den Vertrag rückabwickeln können („Widerrufsjoker“).
2. Der Widerrufsjoker ist eine gute Möglichkeit, das Auto loszuwerden. Das gilt nicht nur für VW-Fahrer, sondern für alle Diesel und Benziner, sofern sie den Wagen finanziert haben.
3. Nach dem Widerruf des Kreditvertrags wird auch der Kaufvertrag rückabgewickelt: Sie geben das Fahrzeug an dann die Bank zurück und die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten.
4. Haben Sie den Vertrag ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, lohnt sich das besonders. Nach Auffassung vieler Rechtsanwälte müssen Sie dann nichts für die Nutzung des Autos zahlen. Das ist allerdings höchstrichterlich noch nicht geklärt.
Warum sind viele Widerrufsinformationen fehlerhaft?
Nach den Untersuchungen unserer spezialisierten Rechtsanwälte weisen die Verträge folgende Fehler auf:
- Die Banken haben nicht alle notwendigen Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt, etwa den unterschriebenen Antrag. Die Unterlagen sind nicht lesbar, da die Schriftgröße zu klein ist (LG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2018, Az. 14 O 340/17).
- In den Widerrufsinformationen fehlen Angaben über das Verfahren bei Kündigung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer (LG Arnsberg, Urteil vom 17. November 2017, Az. I-2 O 45/17; LG Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2017, Az. 4 O 150/16; LG München I, Urteil vom 9. Februar 2018, Az. 29 O 14138/17).
- Es fehlen Pflichtangaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (LG Berlin Urteil vom 5. Dezember 2017, Az. 4 O 150/16).
- Der Vertrag enthält unzutreffende und irreführende Angaben zum Tageszins.
- Auch die Angaben zu den Widerrufsfolgen und die Frage des Wertverlusts sind häufig unzureichend.
- Es fehlen Angaben zu Vermittlungsprovisionen für den Kreditvertrag.
- Die Informationen im Zusammenhang mit der üblichen Restschuldversicherung sind oft fehlerhaft.
Bestätigen sich diese Beobachtungen, können betroffene Kunden ihre Finanzierungen bei den Autobanken oder anderen Banken, deren Kredite über Autohäuser vermittelt werden, widerrufen und ihr Auto zurückgeben.
Doch ganz so einfach ist das als Verbraucher leider nicht. Denn die Banken weisen den Widerruf meist zurück und behaupten, er sei unbegründet. Sie verteidigen sich damit, dass sie sich an die Musterinformationen gehalten hätten und den Kunden ordnungsgemäß informiert hätten. Oder sie behaupten, dass die Informationen nicht relevant gewesen seien. Damit sei die Widerrufsfrist bereits nach 14 Tagen abgelaufen. Ein spezialisierter Anwalt kann hier Abhilfe schaffen.
Es gibt bereits einige gerichtliche Urteile, welche die Wirksamkeit des Widerrufsjokers bestätigen. Etwa die Landgerichte Arnsberg, Berlin und Stuttgart haben bereits zugunsten der Verbraucher entschieden und den Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist für zulässig erklärt (LG Arnsberg, Urteil vom 17. November 2017, Az. I-2 O 45/17; LG Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2017, Az. 4 O 150/16; LG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2018, Az. 14 O 340/17).
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Themenseite Widerruf Autokredit.
Wie funktioniert die Rückabwicklung nach dem Widerruf?
Der Widerruf des Autokredits erstreckt sich auch auf den Kaufvertrag, da es sich um ein verbundenes Geschäft handelt. Der Kunde hat aber nur mit der Bank zu tun, weil sie in die Rechte des Verkäufers eintritt (§ 358 Abs. 4 Satz 5 BGB). Die gesetzlichen Regelungen für Verbundgeschäfte sind allerdings kompliziert und einige Fragen sind derzeit noch umstritten.
Das steht der Bank bei der Rückabwicklung zu
Der Autokäufer muss der Bank das Auto zurückgeben. Ob die Bank zusätzlich Wertersatz dafür verlangen darf, dass der Verbraucher das Auto bis zu Rückgabe genutzt hat, ist umstritten und hängt vom Datum des Kreditvertrags ab.
Vor dem 13. Juni 2014 – Die Bank kann Wertersatz dafür verlangen, dass der Verbraucher das Fahrzeug bis zur Rückgabe genutzt hat. Eine solche Entschädigung ist folgendermaßen zu berechnen:
Bruttokaufpreis mal Anzahl der gefahrenen Kilometer geteilt durch die übliche Gesamtlaufleistung in Kilometern ergibt den Nutzungsersatz.
Beispiel: Eine Familie hat einen Mazda-Van zu einem Preis von 17.000 Euro gekauft und vor dem 13. Juni 2014 finanziert. Sie ist mittlerweile 120.000 Kilometer damit gefahren. Die übliche Laufleistung setzen wir mit 250.000 Kilometer an und rechnen:
17.000 Euro × 120.000 Kilometer ÷ 250.000 Kilometer = 8.260 Euro Nutzungsersatz. Diese Summe müsste die Familie an die Bank zahlen dafür, dass sie mit dem Auto bis zur Rückabwicklung gefahren ist.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zur Nutzungsentschädigung.
Ab dem 13. Juni 2014 – Der Verbraucher muss ab diesem Datum nur noch Wertersatz leisten, wenn er über sein Widerrufsrecht korrekt belehrt wurde. Fehlt eine solche Information oder ist sie fehlerhaft, dürfen die Banken bei Autokrediten noch nicht einmal einen Geldbetrag für die Nutzung des Autos einbehalten. Das bedeutet, der Kunde musste in dieser Zeit nur Sprit, Versicherung, Reparaturen etc. zahlen, nicht jedoch den Wertverlust des Autos.
Das Landgericht Arnsberg hatte bei einem Vertrag der VW Bank vom 20. Oktober 2014 entschieden, der Kunde müsse Nutzungsersatz leisten (Urteil vom 17. Oktober 2017, Az. I-2 O 45/17). Das Verfahren geht in die nächste Instanz. Es bleibt allerdings abzuwarten, was das Oberlandesgericht Hamm in diesem Fall entscheiden wird. Auch das Landgericht Berlin hat der Bank Nutzungsersatz zugesprochen. Beide Parteien haben beim Kammergericht Berlin Berufung eingelegt (Az. 13 U 44/17).

Das steht dem Verbraucher bei der Rückabwicklung zu
Im Fall der Rückabwicklung muss die Bank sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen sowie eine etwaige Anzahlung erstatten. Das ergibt sich dabei aus dem Gesetz und aus der Rechtsprechung zur Rückabwicklung von anderen verbundenen Geschäften, wie einige Rechtsanwälte überzeugend darlegen. Sie berufen sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach der Verbraucher nach einem Widerruf bei einem verbundenen Geschäft alle an den Darlehensgeber oder Verkäufer erbrachten Leistungen zurückfordern kann. Hierzu gehören die an die Bank erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen und die Anzahlung (BGH, Urteil vom 3. März 2016, Az. IX ZR 132/15). Einige Rechtsanwälte vertreten hingegen die Meinung, dass die Bank die Zinsen behalten darf und nur die Tilgungsleistungen erstatten muss.
Bei Verträgen bis zum 13. Juni 2014 bekommt der Käufer Zinsen als Nutzungsersatz, weil die Bank ohne rechtlichen Grund mit den Leistungen des Kunden wirtschaften konnte. Die Bank muss dann den Verzugszinssatz in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zahlen. Die gegenseitigen Ansprüche beim Widerruf eines Autokredits haben wir in der folgenden Übersicht zusammengefasst.
Vorteile der Rückabwicklung eines Autokredits
Wird der Autokredit rückabgewickelt, werden Sie auch noch die oft mit abgeschlossene Restschuldversicherung los und bekommen zeitanteilig sogar die nicht verbrauchten Prämien zurück.
Es geht also ganz einfach: Sie geben Ihr Auto zurück, die Bank gibt Ihnen die bislang bezahlten Raten zurück. Fertig! Pkw-Rückgabe ohne Kosten!
So gehen Sie bei der Rückabwicklung Ihres Autokredits vor
Haben Sie ebenfalls in den letzten Jahren ein Auto finanziert, dann schauen Sie in Ihre Kreditunterlagen und rufen uns gerne für eine kostenlose Erstberatung an.
- Lassen Sie die Widerrufsbelehrung in Ihrem Autokredit von einer spezialisierten Anwaltskanzlei überprüfen. Ist die Belehrung dabei fehlerhaft, können Sie den Autokredit widerrufen.
- Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann den Widerruf soweit selbst erklären. Die Kanzleien bieten dazu in der Regel ein kostenloses Widerrufsmuster an.
- Falls Sie Ihr Auto nicht finanziert haben, stehen Ihnen möglicherweise andere Ansprüche zu. Mehr dazu finden Sie auf unserer Themenseite zum Abgasskandal.
Wir überprüfen die Widerrufsbelehrung Ihres Autokredits gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Ist die Belehrung dabei fehlerhaft, können Sie den Autokredit unbefristet widerrufen.