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Dienstag 30. Oktober 2018

Widerruf Autokredit – auch Kreditverträge der Renault-Bank sollten überprüft werden

Der Widerruf von Autokrediten kann Verbrauchern erhebliche Vorteile bringen. Sind diese nämlich fehlerhaft abgeschlossen, können unter anderem gezahlte Raten zurückgefordert werden. Das gilt sowohl für Dieselfahrzeuge als auch Benziner, welche mit einem Autokredit finanziert wurden. Eine kostenlose Überprüfung des Darlehens- / Finanzierungsvertrags kann sich daher für Sie lohnen.

Widerruf von Autokrediten

Häufig wird bei einem Autokauf nicht die gesamte Kaufpreissumme vom Käufer sofort gezahlt. Vielmehr bieten Autohändler wie Renault ihren Kunden eine Finanzierung an. Dadurch hat der Kunde die Möglichkeit den Kaufpreis in Raten zu zahlen, ohne dabei die ganze finanzielle Belastung sofort tragen zu müssen. Die Kredite werden von den Autohäusern vermittelt und laufen bei Renault meist über die eigene Hausbank (Renault-Bank). Andere Automarken ohne eigene Hausbank greifen meistens auf Drittbanken zurück. Abgeschlossene Kreditverträge bei der Autofinanzierung werden als „verbundene Verträge“ bezeichnet, weil sie mit dem eigentlichen Geschäft – dem Autokauf – zusammenhängen.

Ein Kreditvertrag ist häufig fehleranfällig. Beispielsweise werden formale Fehler gemacht oder es wird nicht hinreichend auf das Widerspruchsrecht eingegangen. Liegt ein Fehler in diesem Zusammenhang vor, kann das dazu führen, dass die Widerspruchsfrist aus dem Vertrag gar nicht erst zu laufen beginnt und ein Widerruf auch noch Jahre später erfolgen kann.

Vorteile des Widerrufs von Autokrediten

Haben Sie beispielsweise einen Renault gekauft und diesen über die Bank finanziert, so könnten Sie vom sogenannten „Widerrufsjoker“ profitieren. Denn ist der Vertrag über das Darlehen – beispielsweise wegen unzureichender Widerspruchsbelehrung – fehlerhaft, kann dieser widerrufen werden. Der Widerruf des Kredits führt dann dazu, dass auch der Autokauf als verbundener Vertrag nicht mehr bindend ist (sog. „Widerrufsdurchgriff“). Das heißt: Die Bank muss zahlen und Sie werden ihr gebrauchtes Fahrzeug los. Mindestens erhalten sie das die geleistete Tilgung sowie den Zins zurück. Unter Umständen kann es sogar sein, dass nicht einmal Wertersatz für gefahrene Kilometer an die Bank zu zahlen ist.

Wer kann widerrufen?

Widerrufen können Renault-Käufer mit fehlerhaften Kreditverträgen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Benziner oder um ein Dieselfahrzeug handelt. Dennoch profitieren Dieselfahrer besonders von einem Widerruf, wenn sie dadurch ihr gefahrenes Fahrzeug loswerden können und im Gegenzug Geld zurückerhalten. Denn der Wertverlust bei Dieselfahrzeugen wird von Experten wegen des Abgasskandals und anstehenden Fahrverboten auf mindestens 20% geschätzt. Begründen müssen Sie ihren Widerruf jedoch nicht. Denn bei einem fehlerhaften Kreditvertrag müssen Sie nicht erst nachweisen, inwiefern Ihnen ein Wertverlust entstanden ist. Eine Vielzahl von Verträgen der Renault-Bank könnte fehlerhaft sein. Auch wenn Ihr Autokauf schon einige Jahre her ist, könnten Sie vom Widerrufsjoker profitieren.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung mein Widerrufsverfahren?

Zunächst einmal können Sie uns Ihren Kreditvertrag mit der Renault-Bank zukommen lassen und wir prüfen ihn zeitnah und kostenlos für Sie. Wenn wir den Vertrag für Sie widerrufen und die Bank den Widerruf nicht akzeptiert, könnte die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich sein. In der Regel tragen Rechtsschutz- und Verkehrsrechtsschutzversicherer die Kosten des Verfahrens, sodass Sie kein Risiko haben. Gerne helfen wir Ihnen aber auch bei Fragen über Ihren Versicherungsschutz weiter, um Ihr Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten.

Im telefonischen kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären – ohne Kostenrisiko für Sie!

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular

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Ulf Böse

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
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