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Donnerstag 19. September 2019

Wie kann man am besten seine Baufinanzierung vorzeitig ablösen?

Wer seine Baufinanzierung vorzeitig ablösen möchte, der kann dies mit einer Kündigung tun. Doch damit gehen oft Kosten in nicht geringen Summen einher, sodass man diese vor einer Kündigung miteinberechnen sollte.

Vorsicht vor Nichtabnahmeentschädigung – häufig im fünfstelligen Bereich

Nimmt man als Kreditnehmer zum Beispiel bei einem Immobiliendarlehen den Kredit der Bank nicht an, so muss man später mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlen. Mit der Nichtabnahmeentschädigung soll die Bank für den entgangenen Gewinn entschädigt werden.

Oft kommt die Nichtabnahmeentschädigung in Fällen vor, in denen der Kredit nicht mehr sonderlich lukrativ erscheint, sodass der Kreditnehmer diesen ablehnt. Wenn Kreditnehmer den Kredit bereits abgenommen haben, können noch hohe Forderungen der Banken entstehen. Denn will beispielsweise ein Bankkunde seine Baufinanzierung vorzeitig ablösen, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Dies kann passieren wenn der Kunde seinen Kreditvertrag kündigt und den Kredit vor dem eigentlichen vorgesehen Ende zurückbezahlt. Die Bank erleidet dadurch einen Zinsverlust, der durch die Vorfälligkeitsentschädigung ausgeglichen werden soll.

In unserem kostenlosen Rechner können Sie prüfen, wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Ihrem Kredit wäre.

Widerrufsjoker hilft gegen Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung!

Will man nun jedoch tatsächlich seine Baufinanzierung vorzeitig ablösen, kann dabei der Widerrufsjoker helfen. Dieser kann genutzt werden, wenn bei Abschluss des Kreditvertrages eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorlag. Diese ist fehlerhaft, wenn sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Der Kreditnehmer kann demensprechend auf einen anderen Kredit umschulden, ohne aber eine Nichtabnahme- oder Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch Ihre Vorfälligkeitsentschädigung ist. Profitieren Sie dabei von der Erfahrung von einer führenden Verbraucherrechtskanzleien in Deutschland.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular.

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Experte für dieses Thema

Foto: Experte Ulf Böse

Ulf Böse

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
Tel.: 0221 - 29270 - 9
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