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Sonntag 21. April 2019

Diesel-Fahrverbot Berlin – Fahrverbote und Tempolimits ab Mitte 2019

Diesel-Fahrverbot Berlin – Bürger stehen an erster Stelle

Der Gesundheitsschutz der Bürger stehe an erster Stelle – so begründet der Berliner Senat seine Entscheidung, nicht gegen die 2019 anstehenden Diesel-Fahrverbote in der Hauptstadt anzugehen. Damit akzeptiert die Landesregierung das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 09. Oktober 2018 (Az. VG 10 K 207.16). In Berufung zu gehen, sei nicht geplant. Diese Option werde nur genutzt, wenn der Gegner, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) seinerseits Berufung einlege – ein eher unwahrscheinlicher Fall.

Diesel-Fahrverbot Berlin – Prozessrisiko schreckt den Senat ab

Die Opposition kritisiert die Entscheidung des Senats scharf. Bei der CDU ist von „vorauseilendem Gehorsam“ der SPD und Linken die Rede. Laut FDP hätte man „im Interesse der Bürgerinnen und Bürger“ alle Möglichkeiten zur Verhinderung von Fahrverboten nutzen müssen. Die Umweltverwaltung um Umweltsenatorin Regine Günther hingegen argumentiert, dass eine Berufung lediglich den Prozess verzögert hätte.

Dem stünden allerdings erhebliche Risiken gegenüber. Es könne beispielsweise bei einer Berufungsentscheidung doch noch die wichtige Stadtautobahn A100 in die Diesel-Fahrverbote einbezogen werden. Zudem seien generell flächendeckende Einschränkungen zu befürchten, wenn man sich jetzt gegen das Urteil wehre.

Diesel-Fahrverbot Berlin – Einschränkungen auf einzelnen Straßen

Stattdessen werden sich die Fahrverbote nun wohl auf einzelne Straßen beschränken. Betroffen seien elf Straßenabschnitte, auf denen der Grenzwert für Stickoxide häufig überschritten wird. Sie dürften in Zukunft von älteren Dieseln nicht mehr befahren werden. Zudem werde auf 106 Straßenzügen eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 eingeführt. Bis Ende März 2019 sollte die Berliner Regierung für alle 117 betroffenen Bereiche einen überarbeiteten Luftreinhalteplan vorlegen. Die Umsetzung der Maßnahmen muss laut Gericht bis Ende Juni erfolgt sein.

Ab Mitte 2019 ist in Berlin die Leipziger Straße zu großen Teilen für Diesel nicht mehr befahrbar. Hier wurden immer wieder hohe NO2-Konzentrationen gemessen, sodass sich allein drei der elf betroffenen Straßenabschnitte dort befinden. Zusammengerechnet vom Diesel-Fahrverbot betroffene Bereich nur rund einen Kilometer lang. Bei insgesamt 5.000 Kilometern Straße sei das Problem in der Hauptstadt aus Sicht der Umweltsenatorin damit überschaubar.

Besonders wichtig war dem Berliner Senat, die Autobahn 100 für Diesel frei zu halten. Sie gehört zu den Hauptverkehrsstraßen der Stadt und ist nach dem bisherigen Urteil nicht von Diesel-Fahrverboten betroffen. Die Juristen der Verkehrsverwaltung vermuten, dass die DUH die Autobahn in ihrer Klage schlicht vergessen habe.

Diesel-Fahrverbot Berlin – Erweiterung der Verbote denkbar

Sollte sich bei künftigen Messungen zeigen, dass die Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffwerte nicht ausreichen, müsste gegebenenfalls über eine Verschärfung nachgedacht werden. Dann könnten unter anderem Lastkraftwagen und neuere Diesel-PKW mit Fahrverboten belegt werden. Wie die Kontrolle der Diesel-Fahrverbote erfolgen soll, ist allerdings noch unklar. Gegen eine bundesweite blaue Plakette sperrt sich die Bundesregierung bislang. Für regelmäßige Kontrollen sei die Berliner Polizei jedoch viel zu überlastet, heißt es in Medienberichten.

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Decker & Böse ist eine Bank-& Kapitalmarktrechtskanzlei, die sich auf das Verbraucherrecht mit Fokus auf den Abgasskandal spezialisiert hat. Wir sind sowohl bei Widerrufen von Darlehensverträgen als auch im Arbeitsrecht oder Beitragserhöhungen PKV eine der führenden Verbraucherrechtskanzleien. Unser Ziel ist es, betroffenen Verbrauchern effizient und erfolgreich dabei zu helfen, ihre Ansprüche gegenüber Konzernen, Banken und Versicherungen durchzusetzen.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular

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