Droht ein Euro 6 Fahrverbot?
Für viele Dieselfahrer ist der Abgasskandal noch immer nicht abgeschlossen. Und das, obwohl er schon seit fast 4 Jahren bekannt ist. Das liegt unter anderem daran, dass viele Fahrzeughalter ihren Wagen nicht mehr verkauft bekommen. Denn für viele Dieselfahrer der Klassen Euro 4 und teilweise auch Euro 5 gilt in vielen deutschen Städten bereits ein Fahrverbot, beispielweise in Hamburg, in der bisher nur einzelne Straßen betroffen sind. https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/faq/
In Stuttgart hingegen erstreckt sich das Fahrverbot über das gesamte Stadtgebiet, sodass hier die Betroffenheit wesentlicher größer ist. Und nun zittern auch viele Euro 6 Dieselfahrer, denn auch damit muss demnächst gerechnet werden.
Ist Euro 6 Fahrverbot der nächste Tiefschlag für betrogene Dieselfahrer?
Zwar betonte man von Seiten des Umweltministeriums, dass sich die Fahrverbote nicht auf die Dieselabgasnorm Euro 6 erstrecken würden, sicher erscheint dies aufgrund der aktuellen Entwicklungen allerdings nicht mehr.
Denn in einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellten die Richter fest, dass schon die Überschreitung von Grenzwerten beim Schadstoffausstoß an einzelnen Messstellen gegen die EU-Richtlinie verstößt, die die Luftsauberkeit regelt. Denn diese sorgen für Gesundheitsschäden bei den EU-Bürgern.
Dementsprechend wurde nun in einem entsprechenden Passus eines Gesetzes der Bundesregierung festgestellt, dass es Einzelfallabhängig sei, ob ein Fahrverbot für Euro 6 Dieselfahrzeuge notwendig ist. Es bliebe dementsprechend den Kommunen überlassen, wie man den Schadstoffausstoß weiter händeln will.
Kommt die blaue Umweltplakette?
Dagegen dürfte die Entscheidung gefallen sein, wie man Fahrverbote grundsätzlich kontrollieren will. Eine blaue Umweltplakette kommt dabei nicht auf den Weg.
Besonders die Bundesregierung hatte sich immer wieder gegen eine solche blaue Plakette gewehrt. Stattdessen sollen die Fahrverbote anhand von Nummernschildern überwacht werden. Die Daten sollen dabei jedoch nur stichprobenartig aufgenommen und spätestens nach zwei Wochen wieder gelöscht werden.
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