Zum Hauptinhalt springen

PKV Urteil vom BGH zu Beitragserhöhungen – Verbraucher können auf Rückzahlungen hoffen

| Krankenversicherung

Wie der Bundesgerichtshof nun in seinem PKV Urteil entschied, sind bestimmte Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherung bei der AXA unwirksam. Der Versicherungskonzern hätte die Preiserhöhungen für seine Kunden zwischen 2014 und 2016 konkretisieren müssen, um diese wirksam zu erhöhen. Für Verbraucher bedeutet dieses PKV Urteil in vielen Fällen nun, dass sie mit einer Rückzahlung ihrer zu hohen Prämien rechnen können. Auch anderen Versicherern steht jetzt eine Klagewelle bevor. Kunden sollten die Beitragserhöhungen mit anwaltlicher Hilfe zurückfordern.

Jetzt Verträge von Anwälten für Versicherungsrecht überprüfen lassen

Lebensversicherung, Rentenversicherung und private Krankenversicherung prüfen lassen

check-circle-regular

Renten- und Lebensversicherung auf lukrativen Widerruf prüfen

check-circle-regular

Beiträge der privaten Krankenversicherung reduzieren

oder
 0221 - 29270 - 5

Mehr darüber erfahren Sie auch in unserem Video Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung:

Worum ging es beim PKV Urteil am BGH?

Immer wieder erhöhen private Krankenversicherer ihre Versicherungsprämien teilweise drastisch. Dies sorgt bei den in etwa 8,7 Millionen privat Versicherten bereits seit Jahren für Unmut. Viele Verbraucher ziehen daher sogar einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung in Erwägung.

Bei den Erhöhungen in den Tarifen der privaten Krankenversicherungen (PKV) handelte es sich in der Vergangenheit bereits um hohe Summen. Sie konnten einen Unterschied von bis zu 100 Euro im Monat ausmachen. Hinzu kommt, dass laut Experten davon ausgegangen werden kann, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherungen auch in Zukunft noch weiter kräftig steigen werden.

Warum die Beitragserhöhungen nötig werden, ist für Verbraucher dabei allerdings oftmals nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund gingen mehrere Klagen gegen die AXA und konkret die Tarife Ecora 1300 sowie El-Bonus vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein. Nun wurde am BGH ein wichtiges PKV Urteil zu diesem Sachverhalt gefällt.

Darum gab das Gericht der Klage gegen die AXA Versicherung statt

Das Gericht in Karlsruhe entschied in diesem PKV Urteil, dass Versicherer ihren Kunden ausreichend begründen müssen, warum sie Preiserhöhungen geltend machen. Dies war aber nicht geschehen.

Damit erklärt der BGH die von der AXA angewendeten Prämienanpassungen zwischen 2014 bis einschließlich 2016 für ungültig. Denn der Konzern hatte seinen Kunden gegenüber die Gründe für die Preiserhöhungen nicht ausreichend dargelegt. Die Prämienanpassung vom Jahresanfang 2017 behält allerdings ihre Gültigkeit. Den Klägern wurde damit im Prozess zumindest größtenteils Recht gegeben.

Seit 2017 liegt eine ausreichende Begründung der Beitragserhöhungen vor

Seit 2017 hatte sich die Lage bei der AXA verbessert und der Konzern ausreichende Begründungen für die Beitragserhöhungen vorgelegt. Somit hat der BGH entschieden, dass Verbraucher keinen Anspruch auf eine Rückzahlung der Beitragserhöhungen ab dem Jahr 2017 haben.

Im aktuellen Fall konnte der Versicherer in der Klageerwiderung die Begründung der Prämiensteigerung im Endeffekt also ausreichend für den Zeitraum ab 2017 erklären. Damit war der vorher gegebene Mangel nicht mehr vorhanden. Solche Begründungen können aber nicht rückwirkend greifen. Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Erklärung den Verbrauchern in ausreichender Form vorliegt, tritt die Preiserhöhung auch in Kraft.

Millionen Versicherte haben jetzt dank des PKV Urteils (Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) ein Recht auf Rückzahlungen der Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen. Es handelt sich dabei um Summen in Millionenhöhe.

Verbraucher sollten sich jetzt kostenlos informieren, wie sie ihre Ansprüche geltend machen können.

Welche Auswirkungen hat das PKV Urteil für Versicherte von privaten Krankenversicherungen?

Momentan hat das PKV Urteil nur Gültigkeit zwischen den beiden Streitpartnern. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass weitere Verfahren gegen andere private Krankenversicherungen folgen werden. Somit traf der BGH ein Grundsatzurteil, was auch für andere Versicherer Konsequenzen haben wird. Die höchstrichterliche Entscheidung zur Unwirksamkeit von Prämienanpassungen betrifft dabei Millionen Versicherte. Für die Versicherungsbranche eine Hiobsbotschaft, für Verbraucher eine Erleichterung. Trotzdem begrüßt die AXA die geschaffene Rechtssicherheit für private Krankenversicherungen durch das PKV Urteil.

Privat Versicherte sollten jetzt klagen, um an die Rückzahlung zu kommen. Aber auch für Versicherte anderer Kassen und Tarife lohnt es sich jetzt, sich mit den Beitragserhöhungen der letzten Jahre zu beschäftigen. Denn durch das BGH-Urteil zur privaten Krankenversicherung können viele Verbraucher jetzt hoffen: Die Übertragbarkeit auf andere Fälle ist hoch. Bei Beitragserhöhungen früherer Jahre könnten damit ebenfalls nun die Chancen groß sein, eine Rückzahlung zu erhalten. Zudem gibt es aber auch Änderungen auf der Seite der Versicherer.

Dank dem BGH-Urteil herrscht nun Klarheit: Private Krankenversicherungen müssen unrechtmäßige Beitragserhöhungen zurückzahlen.

Auch private Krankenversicherungen müssen sich anpassen

Es steht schon seit Jahren fest, dass bei der privaten Krankenversicherung Veränderungen nötig geworden sind. Krankenversicherungen müssen zukünftig vor allem transparenter sein. Dies hatten sowohl Verbraucher als auch die Krankenkassen selbst gefordert. Auch gibt es immer wieder hohe Beitragssprünge bei den privaten Krankenversicherungen.

Diese Preiserhöhungen bleiben auch in Zukunft legal.

Allerdings treten jetzt auch für die Versicherungsbranche Änderungen in Kraft. Dabei hat das Gericht festgelegt, wie genau der Versicherer die Beitragserhöhung mitteilen muss. Denn Versicherungsunternehmen hatten in der Vergangenheit die Prämienanpassungen teilweise nicht ausreichend begründet. Stattdessen hatte beispielsweise die AXA Krankenversicherung nur standardisierte Schreiben an ihre Versicherten ausgegeben. Damit hatte sie nicht die erforderlichen Voraussetzungen einer ordentlichen Mitteilung erfüllt.

Eine private Krankenversicherung ist allerdings auch nicht verpflichtet, eine vollständige Kalkulation der Mehrkosten anzugeben. Trotzdem darf der Verbraucher nicht mit einem Standardsatz oder einer Wiederholung eines Gesetzestextes abgespeist werden. Es muss ein konkreter Grund für die Prämienerhöhung angegeben werden. Dies hatte der BGH jetzt klar gemacht.

Decker & Böse unterstützt Verbraucher schon seit Jahren bei der Umsetzung ihrer Ansprüche gegenüber privaten Krankenversicherungen. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten auf unserer Themenseite über unwirksame Beitragserhöhungen der PKV.

Warum steigen die Beiträge für die private Krankenversicherung überhaupt?

Fast jährlich verschicken Versicherer Briefe an ihre Kunden, in denen sie eine Beitragserhöhung ankündigen. Diese Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen können dabei unterschiedliche Gründe haben. In den meisten Fällen steigen die Kosten im Gesundheitssystem. Wird dabei ein bestimmter Schwellenwert überschritten, steigen auch die Kosten der privaten Krankenversicherung. Der Versicherer darf Beiträge aber erst dann erhöhen, wenn die Krankheitskosten die kalkulierten Ausgaben um mehr als zehn Prozent übersteigen. Bei der Sterbewahrscheinlichkeit sind es fünf Prozent.

Teilweise waren auch Prämien zu niedrig kalkuliert und wurden dann schnellstmöglich erhöht, um dem Versicherer einen Vorteil zu verschaffen. Aber auch der so genannte Rechnungszins spielt hier eine Rolle. In der Vergangenheit legten private Krankenversicherungen einen Großteil der Beitragseinnahmen am Kapitalmarkt an. Damit erwirtschafteten sie eine Rendite. Diese Rendite wird auch als Rechnungszins bezeichnet. Bis vor einigen Jahren lag dieser noch bei gut 3,5 Prozent. Ein solcher Wert ist heute allerdings so gut wie gar nicht mehr zu erreichen. Dadurch fallen die Erträge des Versicherers geringer aus, was wiederum die PKV-Beiträge erhöht.

Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. sind die Beiträge für die private Krankenversicherung in den letzten Jahren um durchschnittlich drei Prozent gestiegen. Diese Entwicklung ist zwar auch bei den gesetzlichen Krankenkassen zu sehen, allerdings verlaufen dort Beitragserhöhungen wesentlich gradliniger.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung erfolgreich umgehen können. Gleichzeitig können Verbraucher mit unserer Hilfe auch den Tarif der privaten Krankenversicherung auf den letztmalig wirksamen Tarif reduzieren.

Verbraucher sollten nach PKV Urteil auf Beitragserstattung der privaten Krankenversicherung klagen

Das PKV Urteil hat Kunden von privaten Krankenversicherungen den Weg für Rückzahlungen ungerechtfertigter Beitragserhöhungen geöffnet. Privat Versicherte können jetzt die Beitragserhöhungen der letzten Jahre anfechten und Geld zurückfordern. Dafür sollten sie gegen die AXA klagen.

Wir sind beim Thema private Krankenversicherung eine der führenden Kanzleien in Deutschland und unterstützen Sie bei diesem Anliegen. Lassen Sie die Erhöhung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge von unserem Team aus erfahrenen Rechtsanwälten überprüfen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.

Das könnte Sie auch interessieren

Kapitallebensversicherung ablösen - Verluste vorprogrammiert

| Versicherungsrecht

Die Kapitallebensversicherung ablösen: Das scheint für viele Kunden das ersehnte Ende einer finanziellen Altlast zu sein, die nicht gebracht hat, was…

Beitragserhöhung DKV? Lassen Sie sich die Prämie zurückerstatten!

| Krankenversicherung

Beitragserhöhung der DKV unwirksam - Das Urteil im Treuhänderstreit könnte auf den ersten Blick für viele Privatversicherte enttäuschend wirken. Denn…

Debeka Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

| Versicherungsrecht

Eine Debeka Lebensversicherung ist eine langfristige Investition, die meistens als Kapitalanlage oder zur Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall…

Skandia Lebensversicherung – keine Anlage für die Rente?

| Versicherungsrecht

Eine Skandia Lebensversicherung schien lange eine lohnenswerte Investition für die Rente. Gleichzeitig wurde so für Angehörige gesorgt, dass gerade…

Kontakt zu uns

Gerne prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten in einem kostenlosen Erstgespräch und begleiten Sie auf Ihrem Rechtsweg.

oder
 0221 - 29270 - 5
Kostenlose Erstberatung