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Beitragserhöhung DKV? Lassen Sie sich die Prämie zurückerstatten!

| Krankenversicherung

Beitragserhöhung der DKV unwirksam

Das Urteil im Treuhänderstreit könnte auf den ersten Blick für viele Privatversicherte enttäuschend wirken. Denn erst kürzlich gaben die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az. IV ZR 255/17) bekannt, dass die Entscheidung über die Unabhängigkeit des Treuhänders keine Sache der Zivilgerichte ist.

Dabei stellten sie auch klar, dass eine Beitragserhöhung aus anderen Gründen unwirksam sein kann.  Denn haben die Versicherungsunternehmen ihre Beitragserhöhung nicht ausreichend begründet, so führt dies zur Unwirksamkeit der Erhöhung.

Folglich könnten tausende Privatversicherte, darunter auch die der DKV, die Differenz aus den zurückliegenden Jahren zurückverlangen.

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DKV Private Krankenversicherung - Erstattung von DKV Beiträgen

Die DKV private Krankenversicherung hatte dabei in den letzten Jahren ihre Prämien immer wieder angehoben. Für eine Anhebung ist es jedoch nötig, diese von einem unabhängigen Treuhänder bestätigen lassen.

Gleichzeitig muss die DKV private Krankenversicherung ihre Erhöhung in einer Erklärung nachvollziehbar begründen. Kunden der DKV können daher einen Teil der gezahlten Prämien der letzten Jahre von der privaten Krankenversicherung zurückfordern. In manchen Fällen kann es sich dabei um mehrere tausend Euro handeln.

 

Beitragserhöhungen der DKV teilweise existenzgefährdend

Für viele Versicherte ging es bei den vergangenen Beitragserhöhungen der DKV jedoch nicht nur um Kleinbeträge, sondern teils existenzgefährdende Erhöhungen. In der Regel sahen solchen Änderungen meist nur eine Erhöhung von 3% vor. In Ausnahmenfällen gab es allerdings auch Berichte von bis zu 50 (!) Prozent Erhöhung.

Insbesondere mit dem Eintritt in die Rente sind Krankenkassenbeiträge für manche Versicherungsnehmer eine enorme Summe. Vor allem für diesen Teil der Bevölkerung dürfte es daher von großer Bedeutung sein, ob die Erhöhung überhaupt wirksam war.

 

DKV Private Krankenversicherung - Wie unabhängig sind die Treuhänder wirklich?

Fraglich ist nur, wie die Beiträge zurückgefordert werden können. Dabei ist dies jedoch nicht über Zweifel an der Unabhängigkeit des Treuhänders möglich. Laut Gesetz müssen diese zwar unabhängig sein, ob sie es tatsächlich sind, steht meist auf einem ganz anderen Papier.

Denn die 16 Treuhänder nehmen den Großteil ihrer Einnahmen über die Krankenkassen selbst ein, sodass eine wirtschaftliche Unabhängigkeit nur in den wenigsten Fällen gegeben scheint.

 

Beitragserhöhung der DKV in den wenigsten Fällen wirksam!

Viele Versicherer, darunter auch die DKV Private Krankenversicherung, handeln ihre Beitragserhöhung oft schnell ab. Sogar, obwohl sie gemäß §203 V VVG gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Beitragserhöhung ordnungsgemäß zu begründen.

Aufgrund der stetigen Veränderung des Gesundheitssystems, müssen die Versicherungsunternehmen ihre Krankenkassenbeiträge immer wieder anpassen.

Für die Höhe des Beitrags sind insbesondere Alter, Gesundheitszustand oder Statistiken über durchschnittliche Krankheitsrisiken von Bedeutung. Daher gleichen die Krankenkassen ihre Beiträge stetig an, im Idealfall mit einer ausführlichen Begründung.

So sollen Versicherte nachvollziehen können, warum der Versicherer seine Beiträge nun erneut erhöht hat. In den allermeisten Fällen wird allerdings einfach nur lose das Gesetz zitiert. Eine andere sehr häufige Begründung sind „steigende Gesundheitskosten“, ohne dem Versicherten dies konkret auszuführen.

 

DKV Private Krankenversicherung - Wie stehen die Chancen vor Gericht für eine erfolgreiche Rückforderung?

Die Chancen für Versicherte ihre Beiträge der privaten Krankenversicherung zurückerstattet zu bekommen, sind überaus gut. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Gerichtsentscheidungen, die in vielen Fällen positiv für die Versicherten ausgingen.

Insbesondere bei der DKV private Krankenversicherung oder der Axa entschieden viele Richter auf eine unwirksame Beitragserhöhung. Insgesamt 60 Urteile sind alleine über diese beiden Versicherungen gefällt worden, sodass sich eine Rückforderung lohnen dürfte. War die Beitragserhöhung unwirksam, kann der Kunde alle unrechtmäßigen Beiträge vom Zeitpunkt der Erhöhung zurückfordern.

Decker& Böse ist dabei eine der führenden Bank- & Kapitalmarktrechtskanzlei mit der Spezialisierung auf das Verbraucherrecht. Wir haben dabei in über 10.000 Fällen die Rechte unserer Mandanten durchsetzen können. Vertrauen Sie dabei auf unsere fachliche Kompetenz und unsere jahrelange Erfahrung.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular.


Mehr Informationen zur Beitragserhöhung DKV finden Sie hier und auf unserem YouTube-Kanal.

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