Private Krankenversicherung – Unwirksame Beitragserhöhung bei der DBV?
DBV Private Krankenversicherung – Beitragserhöhung keine Seltenheit
Für viele Kunden von privaten Krankenversicherungen war es schon fast Normalzustand. Zum neuen Jahr erhöhten die Versicherer ihre Beiträge. In der Regel lag diese bei 3,5 Prozent. Doch manche private Versicherungen erhöhten ihre Beiträge von einem auf das andere Jahr um teilweise 50 Prozent (!) wie es im Jahre 2017 bei der AXA der Fall war.
DBV Private Krankenversicherung – Urteil über Unabhängigkeit der Treuhänder
Bei der DBV war dies ebenfalls keine Seltenheit. Immer wieder stellten sich die Versicherten die Frage, ob die Erhöhung überhaupt rechtens sei. Dürfen Versicherer ihre Beiträge einfach erhöhen?
Mit dem sich anbahnenden Gerichtsstreit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2018 (Az. IV ZR 255/17) hatten viele Versicherte die Hoffnung auf ein Ende der Beitragserhöhung. Doch dann der Schock: Die Karlsruher Richter entschieden, dass es nicht Aufgabe der Zivilgerichte sei, über die Unabhängigkeit von Treuhändern zu entscheiden. Alleine die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hätte Entscheidungskompetenz darüber zu urteilen.
DBV Private Krankenversicherung – Versicherer müssen über Erhöhungen aufklären
Auf den ersten Blick schien das Urteil eine klare Entscheidung gegen die Versicherungsnehmer zu sein. Doch die Richter erklärten in ihrem Urteil, dass Versicherte bei einer Beitragserhöhung ausführlich darüber informiert und aufgeklärt werden müssen. Nehmen die Versicherungsgeber eine solche Erklärung nicht vor, ist die Beitragserhöhung unwirksam!
Bei der Gerichtsverhandlung vor dem BGH sollte eigentlich geklärt werden, inwiefern die Treuhänder tatsächlich unabhängig sind. Problematisch ist jedoch, dass viele Krankenversicherungen, darunter auch die DBV, sich eines hauseigenen Treuhänders bedienen. Dieser überprüft über Jahre hinweg die Beitragserhöhungen bei allen Tarifen und kassiert dabei fast sein gesamtes Einkommen über die Krankenversicherungen.
DBV Private Krankenversicherung – Versicherer klären Kunden nicht richtig auf
Das Urteil des BGH’s erschien daher für die Versicherten in einem noch schlechteren Licht. Doch durch den Hinweis der Richter dürfte dieses Urteil zum Thema unwirksame Beitragserhöhungen noch nicht das Ende bedeuten.
In vielen Fällen klären die privaten Krankenversicherungen ihre Kunden gar nicht über die Gründe ihrer Beitragserhöhung auf. Gemäß §203 Abs. 5 VVG sind Versicherungsunternehmen allerdings zur Aufklärung verpflichtet.
Darin liegt auch das Problem. Viele Versicherer wiederholen meist nur den Wortlaut der Norm oder aber verweisen floskelartig auf die gestiegenen Gesundheitskosten. Der Kunde jedoch soll durch die Begründung nachvollziehen können, weshalb der Versicherer seine Beiträge erhöht.
DBV Private Lebensversicherung – Was sind die Folgen von unwirksam erhöhten Beiträgen?
Haben die Versicherungen die Beiträge erhöht, ohne dies ausreichend zu begründen, so ist die Erhöhung unwirksam. Dem Versicherungsnehmer steht daher ein Rückforderungsanspruch gegen den Versicherungsgeber ab Zeitpunkt der Erhöhung zu. Dies kann bei vielen Kunden einen Unterschied von mehreren tausend Euro machen.
Zwar ist dies gerichtlich noch nicht geklärt, nach Auffassung vieler Juristen beträgt die Verjährungsfrist gemäß §199 BGB insgesamt 10 Jahre, sodass alle Beiträge aus den letzten 10 Jahren geltend gemacht werden können!
DBV Private Lebensversicherung – Wie stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung?
Trotz des Urteils des BGH’s im Treuhänderstreit stehen die Chancen für die Versicherten sehr gut. In über 60 Urteilen haben Gerichte mittlerweile für Versicherte und gegen eine wirksame Erklärung über die Beitragserhöhung gesprochen.
Das Landgericht Frankfurt/Oder (Az. 14 O 203/16) und das Landgericht Berlin (Az. 23 O 78/16) entschieden, dass die häufig verwendete Erklärung über „gestiegene Gesundheitskosten“ keine ausreichende Begründung im Sinne des §203 Abs. 5 VVG sei.
DBV Private Lebensversicherung – Jetzt Beitragserhöhungen zurückfordern!
Anders als bei der Entscheidung über die Unabhängigkeit von Treuhändern, entscheiden die Zivilgerichte über wirksame Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen.
Sofern Sie die Auffassung haben, dass auch ihre Beitragserhöhung unwirksam war, können Sie uns gerne ihre Versicherungsunterlagen der DBV zuschicken. In einer unverbindlichen, kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob Ihre Erhöhung unwirksam war und wie hoch Ihr Einsparpotential wäre. Dabei klären wir Sie gerne auch über anfallende Kosten, die in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Profitieren Sie dabei von unserer jahrelangen Erfahrung unserer fachlichen Expertise u.a. bei der Rückforderung der Beitragserhöhungen und der Rückabwicklung von Versicherungsverträgen und dem Widerruf von Darlehensverträgen.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular