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Montag 20. Januar 2020

Wege aus der privaten Krankenversicherung: Was mache ich, wenn ich nicht mehr zahlen kann?

Eine private Krankenversicherung ist in der Regel mit hohen Beitragszahlungen verbunden, sodass insbesondere in den Jahren ab 50 viele Versicherte darüber nachdenken, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Dabei sind sich viele der Wege aus der privaten Krankenversicherung gar nicht bewusst.

Ein Wechsel ist alles andere als leicht, in manchen Fällen ist er sogar gänzlich ausgeschlossen. Insbesondere, wenn der Versicherte das Alter von 55 Jahren überschreitet, ist der Wechsel wesentlich erschwert. Dann ist dieser nur noch möglich, wenn man als Verbraucher in den letzten Jahren mindestens einen Tag gesetzlich krankenversichert war.

Die Wege aus der privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich hängt der Wechsel zudem davon ab, ob sich der Versicherte in einem Angestelltenverhältnis befindet oder aber selbstständig ist.

Für Angestellte gibt es die Möglichkeit zurück in die GKV zu wechseln, wenn das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt aktuell bei einem Bruttoeinkommen von 60.750 Euro pro Jahr. Darunter fallen jedoch keine variablen Gehaltsbestandsteile wie Provisionen.

Für Selbstständige ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung deutlich schwerer. Dieser ist nur möglich, sofern ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis besteht. Infolgedessen muss dann auch das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Überhöhte Versicherungsbeiträge zurückfordern!

In der Vergangenheit kam es bundesweit zu massiv erhöhten Beitragsforderungen von privaten Krankenversicherern wie der AXA oder DKV. Teilweise wurden die Beitragszahlungen dabei um 50 Prozent angehoben. Dies wurde in vielen Fällen mit erhöhten Kosten im Gesundheitssystem begründet. Dabei könnte es sich jedoch um unrechtmäßige Erhöhungen handeln.

Bei einer Beitragserhöhung muss ein unabhängiger Treuhänder eingeschaltet werden. Die Unabhängigkeit war jedoch in vielen Fällen nicht gegeben, sodass die Beitragserhöhungen unwirksam waren. Versicherte können demzufolge auch heute noch unwirksame Beitragserhöhungen zurückfordern.


Die Chancen für Versicherte ihre Beiträge zurückerstattet zu bekommen sind dabei überaus gut. So gab es in der Vergangenheit immer wieder Gerichtsentscheidungen, die in vielen Fällen positiv für die Versicherten ausgingen. Insbesondere bei der DKV, aber auch der Axa entschieden viele Richter auf eine unwirksame Beitragserhöhung. Insgesamt 60 Urteile sind alleine bei diesen beiden Versicherern ergangen, sodass sich eine Rückforderung lohnen dürfte.

Weitere Informationen zu den unwirksam erhöhten Beiträgen der PKV finden Sie hier.

Decker & Böse ist bundesweit eine der führenden Verbraucherrechtskanzleien. Wir konnten bereits in tausenden Fällen gerichtlich und außergerichtlich unseren Mandanten helfen.

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Markus Decker

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Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
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