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Mittwoch 05. Juni 2019

Bessere gesetzliche Regelung für Standmitteilung

Verbraucherrecht: Verschleierungstaktik der Lebensversicherer werden gestoppt!

Ab dem 1. Juli 2018 ist es endlich soweit: Die neue Reform setzte strengere Regeln auf für Versicherungen bezüglich der Standmitteilung. Grund ist, dass in der Vergangenheit den Versicherten die notwendigen Informationen bezüglich dem Rückkaufwert Ihrer Lebensversicherung zurückgehalten oder nur teilweise übermittelt wurden. Die großen Versicherungsunternehmen versuchen sich dabei zu winden wie eine Schlange um seine Beute.

Manche Versicherer haben laut Informationen eines Lebensversicherer-Aufkäufers ihr järhliches Schreiben also die sogenannte Standmitteilung bereits angepasst. Die Standmitteilung soll Klarheit schaffen darüber welchen Wert die Lebensversicherung derzeit hat.

Fast alle Standmitteilungen, die an Kunden versendet wurden sind aber tatsächlich genauso wie vorher. Unvollständige Informationen und teilweise komplett fehlende Infos wie z.b. derzeitige Verzinsung. (Quelle: Henning Kühl)

Lebensversicherungs-Kunden erhalten einmal im Jahr die Standmitteilung. In der Vergangenheit fehlten Verbraucherschützern zufolge häufig allerdings wichtige Informationen.

Die Versicherung muss ab Juli folgende Informationen rausgeben

Verpflichtend sind dann Angaben über

  • den aktuellen Rückkaufswert des Vertrages
  • die Leistung falls Todesfall eintrifft
  • die Ablaufleistung, die nach unveränderter Fortführung bei Ablauf des Vertrages gezahlt wird, kurz gesagt den Gesamtwert angeben
  • die Endsumme, den Versicherte bei Verzicht auf Zahlung weiterer Beiträge erhalten würden (beitragsfreie Leistung)

Versicherungen oder Autohersteller wer ist mehr böse?

Um die Frage zu beantworten wer mehr böse ist, sollte vielleicht ein Wettbewerb stattfinden zwischen z.b. VW und Generali. Fast könnte nämlich annehmen es findet bereits einer im privaten statt.
Jedenfalls, bei den Versicherern, die ihre Schreiben geändert haben, werden hauptsächlich die Informationen über die Ablaufleistungen und beitragsfreie Leistung offen gelegt, erläuterte Henning Kühl. Manche kleine Versicherer und einige Branchengrößen, warteten mit Anpassung der Infobriefe aber wohl bis zuletzt.

Die meisten der insgesamt knapp 14.000 Kundeninfos gehen im November raus. Viele Verbraucher schließen zum Ende des Jahres eine Lebensversicherung ab.

Standmitteilung: Neuen Kunden müssen eingezahlte Prämien aufgezeigt werden

Der Bund der Versicherten begrüßte, dass bei Neuabschlüssen von Lebensversicherungen auch die gesparten Beiträge gesondert ausgewiesen werden müssen. Bei Alt-Verträgen müssen diese dagegen nur auf Wunsch des Kunden mitgeteilt werden.

Grund für die Änderungen ist die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). Das deutsche Umsetzungsgesetz dazu war am Freitag (23. Februar) in Kraft getreten.

Sie haben ebenfalls eine Lebensversicherung, die sich nicht ausgezahlt hat? Interesse an einer kostenfreien Prüfung der Chancen auf Widerspruch?

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular.

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