Rückabwicklung der Lebensversicherung: BGH stärkt Verbraucherrechte
Es sollte die Investition in eine sorgenfreie Zukunft sein. Das dachten sich viele Deutsche beim Abschluss der Lebensversicherung. Doch kaum eine Lebensversicherung hielt das, was sie versprach, sodass viele Versicherte nun immer öfter über die Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung nachdenken. Schuld an der Misere der Lebensversicherung sind dabei die hohen Abschlusskosten und die schlechten Anlagerenditen, sodass nur die Hälfte (!) aller Kunden seine Lebensversicherung bis zum vertraglich vorgesehen Termin durchhält.
Vorsicht bei Kündigung der Lebensversicherung
Als Erstes denken viele Versicherte an die Kündigung der Lebensversicherung. Doch um eine Lebensversicherung loszuwerden und sich der finanziellen Altlast zu entledigen, sollte man nicht vorschnell handeln. Denn der Rückkaufswert der Lebensversicherung ist weitaus geringer, sodass ein finanzieller Verlust fast schon sicher mit einhergeht.
Bessere Alternative zur Kündigung: Rückabwicklung der Lebensversicherung laut BGH mit Widerruf
Weitaus besser als die Lebensversicherung zu kündigen ist es, diese zu widerrufen. Denn widerruft man seinen Vertrag, so ist die Rückabwicklung der Lebensversicherung laut BGH möglich. Im Endeffekt verhält es sich dann, als hätte man den Vertrag nie geschlossen.
In mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde dabei über die Anwendbarkeit des Widerrufs bei Lebensversicherungen entschieden. Aus denen ging hervor, dass eine Rückabwicklung auch heute noch möglich ist, sofern der Versicherer seine Kunden fehlerhaft über die Widerrufsrechte belehrt hat.
Widerrufsrecht in Lebensversicherungen erlischt nicht bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
So hieß es in den Urteilen aus den Jahren 2014 (Az. IV ZR 76/11) und 2015 (Az. IV ZR 384/14), dass die Widerrufsrechte auch nach Jahren noch angewendet werden können, sofern der Versicherer nicht oder nicht korrekt über die Widerrufsrechte belehrt hat. Laut Allianz könnte es bei den BGH Urteilen um über 108 Millionen Versicherungsverträge gehen.
Bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sind dementsprechend viele Verträge zwischen dem 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 betroffen, die nach dem Policen-Modell abgeschlossen wurden. Das Policen-Modell bedeutet dabei schlichtweg nur, dass der Versicherer bei oder vor Vertragsschluss nicht alle erforderlichen Verbraucherinformationen mitgeteilt hat, obwohl dies seine Pflicht gewesen wäre.
Ein weiterer großer Vorteil der BGH Urteile zur Rückabwicklung der Lebensversicherung ist, dass auch bereits gekündigte Verträge noch widerrufen werden können. Auch regulär abgelaufene Versicherungen können durch einen Widerruf noch nachträglich rückabgewickelt werden.
Rückabwicklung der Lebensversicherung spart viel Geld!
Wird nun eine Rückabwicklung der Lebensversicherung nach dem Entschluss des BGH vorgenommen, so bedeutet dies, dass alle eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Hinzu kommt, dass man als Versicherter von seiner Versicherung die Zinsen zurückverlangen kann, also alle Beträge, die man mit den Zahlungen des Versicherten erwirtschaftet hat.
Verbraucher können für den Widerruf der Lebensversicherung ein Muster verwenden. In der Regel reagieren die Versicherer auf diesen allerdings nicht einmal. Daher ist es empfehlenswert, sich für den Widerruf einen erfahrenen Anwalt zu suchen.
Kostenlose Erstberatung vom Anwalt
In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch die Widerrufsbelehrung Ihrer Lebensversicherung fehlerhaft ist. In einem zweiten Schritt können wir Ihnen zudem sagen, wie hoch Ihr Einsparpotential wäre.
Anschließend sollten Sie einen geschulten Anwalt mit der Rechtsdurchsetzung betrauen. Denn für die Versicherungen geht es dabei um viel Geld, sodass diese sich mit harten Bandagen wehren.
Decker & Böse ist auf das Bank& Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Vertrauen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung und unsere fachliche Expertise.
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Quellen:
https://www.test.de/FAQ-Lebensversicherung-rueckabwickeln-Antworten-auf-Ihre-Fragen-4929552-0/
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verbraucher-was-bei-rueckabwicklung-einer-lebensversicherung-wichtig-ist-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180619-99-792378