Facebook Logo
Twitter Logo
YouTube Logo
Bundesweite Vertretung: Telefon icon 0221 - 29270 - 9
Mail iconinfo@db-anwaelte.de
Pfeil nach rechts Kostenfreie Erstberatung Pfeil nach links
Mandantenbereich
Bundesweite Vertretung: Telefon icon 0221 - 29270 - 9
Mail iconinfo@db-anwaelte.de
Download icon Fragebögen Download
Kostenfreie Erstberatung Pfeil icon
Kostenlose Erstberatung
DECKER & BÖSE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DECKER & BÖSE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
MenüMenü
  • Abgasskandal
        • Abgasskandal Überblick
          • Abgasskandal Rechner
        • Diesel Fahrverbot
        • Benziner Abgasskandal
        • Betroffene Fahrzeuge
        • Erfolgschancen im Abgasskandal
        • Schadensersatz für Diesel einfordern
        • Nutzungsentschädigung im Abgasskandal
        • Musterfeststellungsklage und Diesel Sammelklage
        • Diesel Wertverlust – was Sie dagegen tun können
        • Diesel Software-Update
        • Diesel Stilllegung – wie ist sie noch abwendbar?
        • Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal
        • VW Abgasskandal
        • Audi Abgasskandal
        • Mercedes Abgasskandal
        • Porsche Abgasskandal
        • BMW Abgasskandal
        • Skoda Abgasskandal
        • Seat Abgasskandal
        • Opel Abgasskandal
        • Peugeot Abgasskandal
        • Mitsubishi Abgasskandal
  • Versicherungsrecht
        • Versicherungsrecht Überblick
        • Lebensversicherung kündigen
        • Lebensversicherung verkaufen
        • Rentenversicherung kündigen
        • Lebens- und Rentenversicherung Widerruf
          • Rechner Widerspruch
        • Private Krankenversicherung Beitragserhöhungen
        • Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung
  • Bankrecht
        • Bankrecht Überblick
        • Widerruf Darlehen / Widerrufsjoker
          • Rechner Widerruf Darlehen
          • FAQ Widerruf Darlehen
        • Widerruf Autokredit und Widerruf Leasingvertrag
        • Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden
          • Rechner Vorfälligkeitsentschädigung
  • Weitere Rechtsbereiche
        • Rechtsbereiche Überblick
        • Arbeitsrecht
        • Reputationsrecht
        • Hilfe bei SCHUFA-Eintrag
        • Verkehrsrecht
          • Bußgeldbescheid
          • Verkehrsunfall
        • Corona-Entschädigung für das Gastgewerbe
        • Corona Reise-Erstattung
  • Aktuelles
        • Aktuelle Artikel
        • Aktuelles Abgasskandal
        • Aktuelles Versicherungsrecht
        • Aktuelles Widerruf Darlehen
        • Aktuelles Widerruf Kredit Leasing / Autokredit
        • Aktuelles Arbeitsrecht
  • Kanzlei
        • Kanzlei Decker & Böse
        • Gründe für Decker & Böse
        • Team
        • Standorte
          • Köln - Hauptstandort
          • Berlin - Zweigstelle
          • Hannover - Zweigstelle
          • Hamburg - Zweigstelle
          • Frankfurt - Zweigstelle
          • München - Zweigstelle
          • Stuttgart - Zweigstelle
        • Presse
          • Medienbeiträge
        • Hilfeseiten für Mandanten
          • Downloads
        • Glossar
        • Karriere
          • Rechtsanwaltsfachangestellte
          • Rechtsanwälte
          • Rechtsanwalt Schwerpunkt Anwaltshaftung/ Versicherungsrecht
          • Jurist Versicherungsrecht
          • Rechtsreferendar
          • Jura-Studenten
          • Volljurist Versicherungsrecht
          • Bankkaufmann als Kundenberater im Vertrieb
          • Versicherungskaufmann
          • Account Manager/ Kundenberater
          • IT Administrator
          • SEA-Manager
          • SEO Manager
Kostenfreier Sofortkontakt
Kostenfreie Erstberatung
0221 - 29270 - 9
Mo.-Fr.: 7-22 Uhr / Sa.-So.: 9-19 Uhr
Bundesweit
oder




Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Mittwoch 31. Juli 2019

Rückabwicklung der Lebensversicherung: BGH stärkt Verbraucherrechte

Es sollte die Investition in eine sorgenfreie Zukunft sein. Das dachten sich viele Deutsche beim Abschluss der Lebensversicherung. Doch kaum eine Lebensversicherung hielt das, was sie versprach, sodass viele Versicherte nun immer öfter über die Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung nachdenken. Schuld an der Misere der Lebensversicherung sind dabei die hohen Abschlusskosten und die schlechten Anlagerenditen, sodass nur die Hälfte (!) aller Kunden seine Lebensversicherung bis zum vertraglich vorgesehen Termin durchhält.

Vorsicht bei Kündigung der Lebensversicherung

Als Erstes denken viele Versicherte an die Kündigung der Lebensversicherung. Doch um eine Lebensversicherung loszuwerden und sich der finanziellen Altlast zu entledigen, sollte man nicht vorschnell handeln. Denn der Rückkaufswert der Lebensversicherung ist weitaus geringer, sodass ein finanzieller Verlust fast schon sicher mit einhergeht.

Bessere Alternative zur Kündigung: Rückabwicklung der Lebensversicherung laut BGH mit Widerruf

Weitaus besser als die Lebensversicherung zu kündigen ist es, diese zu widerrufen. Denn widerruft man seinen Vertrag, so ist die Rückabwicklung der Lebensversicherung laut BGH möglich. Im Endeffekt verhält es sich dann, als hätte man den Vertrag nie geschlossen.

In mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde dabei über die Anwendbarkeit des Widerrufs bei Lebensversicherungen entschieden. Aus denen ging hervor, dass eine Rückabwicklung auch heute noch möglich ist, sofern der Versicherer seine Kunden fehlerhaft über die Widerrufsrechte belehrt hat.

Widerrufsrecht in Lebensversicherungen erlischt nicht bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

So hieß es in den Urteilen aus den Jahren 2014 (Az. IV ZR 76/11) und 2015 (Az. IV ZR 384/14), dass die Widerrufsrechte auch nach Jahren noch angewendet werden können, sofern der Versicherer nicht oder nicht korrekt über die Widerrufsrechte belehrt hat. Laut Allianz könnte es bei den BGH Urteilen um über 108 Millionen Versicherungsverträge gehen.

Bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sind dementsprechend viele Verträge zwischen dem 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 betroffen, die nach dem Policen-Modell abgeschlossen wurden. Das Policen-Modell bedeutet dabei schlichtweg nur, dass der Versicherer bei oder vor Vertragsschluss nicht alle erforderlichen Verbraucherinformationen mitgeteilt hat, obwohl dies seine Pflicht gewesen wäre.

Ein weiterer großer Vorteil der BGH Urteile zur Rückabwicklung der Lebensversicherung ist, dass auch bereits gekündigte Verträge noch widerrufen werden können. Auch regulär abgelaufene Versicherungen können durch einen Widerruf noch nachträglich rückabgewickelt werden.

Rückabwicklung der Lebensversicherung spart viel Geld!

Wird nun eine Rückabwicklung der Lebensversicherung nach dem Entschluss des BGH vorgenommen, so bedeutet dies, dass alle eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Hinzu kommt, dass man als Versicherter von seiner Versicherung die Zinsen zurückverlangen kann, also alle Beträge, die man mit den Zahlungen des Versicherten erwirtschaftet hat.

Verbraucher können für den Widerruf der Lebensversicherung ein Muster verwenden. In der Regel reagieren die Versicherer auf diesen allerdings nicht einmal. Daher ist es empfehlenswert, sich für den Widerruf einen erfahrenen Anwalt zu suchen.

Kostenlose Erstberatung vom Anwalt

In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch die Widerrufsbelehrung Ihrer Lebensversicherung fehlerhaft ist. In einem zweiten Schritt können wir Ihnen zudem sagen, wie hoch Ihr Einsparpotential wäre.

Anschließend sollten Sie einen geschulten Anwalt mit der Rechtsdurchsetzung betrauen. Denn für die Versicherungen geht es dabei um viel Geld, sodass diese sich mit harten Bandagen wehren.

Decker & Böse ist auf das Bank& Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Vertrauen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung und unsere fachliche Expertise.

Sie erreichen uns telefonisch unter oder über unser Kontaktformular.


Quellen:
https://www.test.de/FAQ-Lebensversicherung-rueckabwickeln-Antworten-auf-Ihre-Fragen-4929552-0/
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verbraucher-was-bei-rueckabwicklung-einer-lebensversicherung-wichtig-ist-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180619-99-792378

3.9 / 5 ( 33 votes )

Diesen Beitrag teilen

  • Artikel teilen
  • Artikel teilen
  • Artikel teilen
  • Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren:

  • DBV Lebensversicherung: Wie Sie mit einem Widerspruch ihr Geld zurückerhalten können
  • Versicherungsbranche in der Krise
  • Nürnberger Lebensversicherung Widerruf
  • Widerspruch Lebensversicherung: Verbraucherzentrale mahnt Allianz ab!
Experte für dieses Thema

Foto: Experte Markus Decker

Markus Decker

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
Tel.: 0221 - 29270 - 9
kontakt@db-anwaelte.de

Kostenfreie Erstberatung

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben gespeichert werden.*

Wir kontaktieren Sie kurzfristig kostenlos!

  • Proven Expert - Kundenbewertungen
  • Sofortcheck
    Lassen Sie jetzt Ihre Finanzierung und Kapitalanlage sofort und kostenfrei rechtlich einschätzen:
    • Darlehen, Kredite
    • Abgasskandal
    • Lebens- und Rentenversicherung
    Sofort kostenlos prüfen




    Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

  • Grafik sozial engagiert
  • Logo Mitglied im Anwaltverein
  • Download Icon Widerruf von Darlehen
    Download Icon Abgasskandal
    Download Icon Widerspruch LV / RV
  • Siegel Kundenbewertungen
  • Aktuelle Artikel

    • KBA deckt Volkswagen: Scheuer-Behörde verweigert DUH Akteneinsicht 15. Januar 2021
    • Keine Staatshaftung für Diesel im Abgasskandal: Hersteller bleiben weiterhin verantwortlich 11. Januar 2021
    • BGH-Urteil zu Beitragserhöhungen für private Krankenversicherungen – Verbraucher können auf Rückzahlungen hoffen 8. Januar 2021
    • Großer Daimler Rückruf: 30.000 Autos fehlerhaft auf Emissionen geprüft! 4. Januar 2021
    • Abgasskandal: Welche Autos sind vom EuGH-Urteil betroffen? 18. Dezember 2020

Decker & Böse ist bekannt aus:
  • Die Welt Logo
  • Stiftung Warentest Logo
  • Bild Logo
  • Handelsblatt Logo
  • Sat 1 Logo
  • FOCUS Logo
Aktuelles
  • KBA deckt Volkswagen: Scheuer-Behörde verweigert DUH Akteneinsicht

  • Keine Staatshaftung für Diesel im Abgasskandal: Hersteller bleiben weiterhin verantwortlich

  • BGH-Urteil zu Beitragserhöhungen für private Krankenversicherungen – Verbraucher können auf Rückzahlungen hoffen

Unsere Rechtsbereiche
  • Abgasskandal: Anwalt
  • Widerruf Autokredit und Widerruf Leasingvertrag
  • Widerruf Lebensversicherung und Rentenversicherung
  • Widerrufsjoker Darlehen
  • Private Krankenversicherung (PKV) Beitragserhöhung
  • Arbeitsrecht – Kündigung und Abfindung
  • Hilfe bei negativer SCHUFA
Navigation
  • Start
  • Tätigkeitsgebiete
  • Aktuelles
  • → Abgasskandal
  • → Widerruf Autokredit / Leasing
  • → Lebensversicherung / Rentenversicherung
  • → Darlehen
  • Rechner Widerruf Darlehen
  • Kanzlei
  • Glossar
Kontakt
  • Telefon: 0221 - 29270 - 9
  • E-Mail: info@db-anwaelte.de
  • Sitemap
Social Media
Facebook Logo Twitter Logo YouTube Logo
E-Mail
Impressum | Datenschutzerklärung
Decker & Böse Rechtsanwälte Widerrfsjoker: Darlehen/Autokredit, Lebens- und Rentenversicherung, Abgasskandal
hat 4,76 von 5 Sternen
227 Bewertungen auf ProvenExpert.com
nach-oben-scrollen-bild-rechtsanwalt-dieselskandal-vertragsrecht-fachanwalt-kanzlei-decker & böse
Diese Website benutzt Cookies.OK