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Freitag 05. Juli 2019

Jetzt R+V Lebensversicherung kündigen

Wer eine Lebensversicherung bei der R+V in den vergangenen Jahren abgeschlossen hat, dürfte nicht besonders zufrieden mit der Entwicklung der Rendite sein. Daher spielen viele Versicherungsnehmer mit dem Gedanken die Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen.

Dabei gibt es jedoch einige Details, die es zu beachten gilt. Viele Versicherungsnehmer sind oft nicht sicher, in welcher Form und mit welchem Inhalt es bei einer Kündigung bedarf.

Ein mögliches Kündigungsschreiben für betroffene Kunden der R+V Lebensversicherung kann wie folgt aussehen:

Name des Versicherten
Adresse des Versicherten

Name des Versicherers
Adresse des Versicherers

Ort, Datum
Versicherungsnummer: XXX

Kündigung meiner Lebensversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit reiche ich die Kündigung meiner fondsgebundenen Lebensversicherung fristgerecht zum [Datum] ein.

Versicherungsnehmer: [Name Versicherungsnehmer]
Versicherungsnummer: XXX
Versicherung abgeschlossen am: [Datum]

Der sich durch die Kündigung ergebene Rückkaufswert soll an folgendes Bankkonto überwiesen werden:
Kontoinhaber: [Name]
IBAN: XXX
BIC: XXX
Kreditinstitut: [Name Kreditinstitut]

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu.

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Unterschrift Versicherungsnehmer]

Es ist wichtig, dass die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist dem Versicherungsgeber, also der R+V, eingeht. Diese beträgt in den meisten Fällen ein Monat.

Kündigung der R+V Lebensversicherung verursacht finanzielle Verluste

Für betroffene Kunden sollte jedoch klar sein, dass eine Kündigung finanziell fast immer der schlechteste Weg ist, um sich von seiner Lebensversicherung zu lösen.

Durch den geringen Rückkaufswert sind finanzielle Verluste für den Versicherungsgeber schon fast vorprogrammiert, sodass sich Kunden der R+V überlegen sollten, ob man sich nicht auch auf anderem Wege von der finanziellen Altlast der Lebensversicherung lösen kann.

Für Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherungsverträge im Jahre 1994 bis 2007 abgeschlossen haben, gibt es eine finanziell wertvolle Alternative: Der Widerrufsjoker!

Widerruf dank millionenfach falscher Widerrufsbelehrungen

Die Lebensversicherungsverträge aus diesen Jahren wurden nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen.

Dabei sollen die Versicherungsunternehmen, darunter auch die R+V Lebensversicherung, massenhaft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorgenommen haben. Dies kann sich jetzt für viele Verbraucher, die eine Lebensversicherung in der Vergangenheit abgeschlossen haben, auszahlen.

Denn belehrt der Versicherungskonzern den Versicherungsnehmer falsch über seine Widerrufsrechte oder nimmt er sogar gar keine Belehrung vor, fängt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht an zu laufen. Daher kann auch nach Jahren noch ein Lebensversicherungsvertrag der R+V widerrufen werden.

Vielfältige Fehler der R+V Lebensversicherung

Die Fehler in der Widerrufsbelehrung waren dabei vielfältiger Natur. Besonders oft verstießen die Versicherungsunternehmen gegen die Form der Musterwiderrufsbelehrung.

Dies kann sich in einer zu kleinen Schrift oder aber auch in fehlendem Fettdruck äußern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied dies in einem Urteil im Jahre 2016 (AZ IV ZR 122/14).

Auch im Jahre 2004 hatte der BGH schon zum Thema Widerruf von Lebensversicherungen entschieden. Damals ging es um fälschliche Angaben der Versicherungen zum Fristablauf.

Macht der Versicherungsgeber dabei unklare Äußerungen zum Fristablauf, widerspricht das dem Deutlichkeitsgebot, welches im Verbraucherrecht verankert ist.

Oft wurde dabei behauptet, es komme beim Widerruf auf den Zugang des Widerrufs an. Dies widerspricht jedoch §49 VVG, sodass auch hier eine fälschliche Widerrufsbelehrung vorgenommen wurde.

Chancen für erfolgreichen Widerruf so gut wie nie – Auch bereits gekündigter Lebensversicherungen!

In einem Urteil aus dem Jahre 2014 entschied der BGH zudem, dass auch bereits gekündigte Lebensversicherungen noch nachträglich widerrufen werden können. Damit folgten die Karlsruher Richter dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), welcher dies bereits im Jahre 2013 entschieden hatte.

Aktuell steht wieder eine Entscheidung der Luxemburger Richter an. Der EuGH will noch dieses Jahr über die Anwendbarkeit des Widerrufsjokers entscheiden.

Dabei gilt dieser traditionell als sehr verbraucherfreundlich, sodass viele Experten eine positive Entscheidung für Betroffene erwarten.

Decker& Böse ist bundesweit eine der führenden Sozietäten im Verbraucherrecht. In über 10.000 Fällen haben wir unseren Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen erfolgreich zu ihrem Recht verholfen. Vertrauen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung und unsere fachliche Expertise.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular.

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