Kölner Pensionskasse dicht gemacht: Jetzt per Widerruf Lebens- und Rentenversicherung loswerden!
Seit dem 14. Januar 2021 steht es endgültig fest: Die Finanzaufsicht BaFin hat der Kölner Pensionskasse und dem Schwesterunternehmen Caritas Versicherungsverein die Betriebserlaubnis entzogen. Auf ihrer Firmen-Website teilte die Kasse ihren Mitgliedern und Versicherten mit, dass sie seit dem 31.12.2020 formell in den Status der Liquidation gegangen ist. Welche Konsequenzen sich daraus für die 55.000 Rentner und Anwärter ergeben und warum Sie als Versicherter Ihre Versicherung nicht kündigen, sondern widerrufen sollten, erfahren Sie hier!
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Das Ende der Kölner Pensionskasse ist keine Überraschung
Dass die Kölner Pensionskasse dicht gemacht wurde, kommt nicht überraschend. Schon 2018 standen das Institut und dessen Schwesterunternehmen Caritas Versicherungsverein kurz vor dem Aus: Damals verbot die Finanzaufsicht BaFin ihnen das Neugeschäft. Nun entzog ihnen die Behörde die Betriebserlaubnis.
Für die insgesamt 55.000 Pensionsanwärter und Versorgungsempfänger ändert sich zunächst nichts. Bereits bestehende Verträge sollen weiterlaufen und auch die Renten weiter ausgezahlt werden.
Allerdings leiden die Versicherten schon seit dem letzten Jahr unter erheblichen Leistungseinschnitten. Fast 20, bzw. zwölf Prozent, mussten die Rentner und Anwärter an Rente einbüßen. Dies betrifft jedoch nicht nur Renten, sondern auch Lebensversicherungen. Schließlich sind Pensionskassen nichts anderes als das.
Aus für Kölner Pensionskasse durch Fehler in der Vergangenheit
Verantwortlich dafür sind die lange Niedrigzinsphase und unternehmerische Entscheidungen, die zur Schieflage führten.
Die in 2018 beschlossenen Leistungskürzungen reichten offenbar nicht aus, um das große Loch in der Kasse zu stopfen und den Finanzbedarf langfristig für eine ausreichende Risikovorsorge zu decken.
Auch die BaFin erkannte bei den beiden Versicherern nicht das nötige Eigenkapital, um die Rentenansprüche der Versicherten langfristig zu garantieren. Da die dafür vorgelegten Finanzierungspläne in den Augen der Finanzaufsicht unzureichend waren, verbot sie ihnen das Neugeschäft.
Dagegen legten die beiden Kassen Widerspruch ein. Jedoch ohne Erfolg: Das Verfahren ist beendet, die Entscheidung der Finanzaufsicht mit Ablauf des 31.12.2020 rechtskräftig. Selbst die BaFin hat nach eigenen Aussagen einen solchen Fall in der jüngeren Vergangenheit noch nicht erlebt.
Was bedeutet das Aus der Kölner Pensionskasse für Versicherte?
Beide Kassen werden weiterhin existieren, jedoch befinden sie sich nun im Status der Liquidation und dürfen keine Neugeschäfte mehr machen.
So sollen die bestehenden Altersvorsorgeverträge der Versicherten weiterhin planmäßig abgewickelt werden, teilten die beiden Kassen mit. Allerdings sollten sich Versicherte gut überlegen, ob sie wirklich an ihren Verträgen festhalten wollen.
Denn das Aus der Kölner Pensionskasse zeigt nach Ansicht des Rechtsexperten Ulf Böse, Partner und Geschäftsführer von Decker & Böse Rechtsanwälte vor allem eins: „Dass die Finanzaufsicht nun zwei Kölner Pensionskassen schließt, verdeutlicht vor allem die dramatische Lage der Lebensversicherungsbranche. Denn Pensionskassen sind Lebensversicherungen. Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase wird es aus unserer Sicht weitere Problemfälle geben. Wie wir schon öfter geraten haben, sollten Verbraucher daher kostengünstige Auswege aus Lebens- und Rentenversicherungen prüfen, etwa per Widerruf.“
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Durch den Widerruf Ihrer Lebensversicherung erhalten Sie Ihre gesamten eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück, da der Vertrag hierbei rückabgewickelt wird. Das bedeutet: Der Widerruf verschafft Ihnen sogar noch einen Gewinn! Wie das möglich ist, erklären wir gerne kostenfrei. Von einer Kündigung Ihres Vertrags möchten wir Ihnen daher unbedingt abraten.
Mehr Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Themenseite Widerspruch Lebensversicherung und Rentenversicherung.
Als Kanzlei für Verbraucherschutz ist Decker & Böse unter anderem auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert. Gerne prüfen unsere Rechtsexperten, ob ein Widerruf Ihres Vertrags möglich ist – kostenlos und unverbindlich im Erstgespräch.
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