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Verluste bei der Kündigung einer Lebensversicherung
Als Versicherungsnehmer verliert man bei der Kündigung seiner Lebensversicherung die Abschlusskosten und verzichtet gleichzeitig auf den Schlussbonus am Ende der Vertragslaufzeit. Hat man als Versicherungsnehmer den Vertrag auch noch zum Ende der 1990er abgeschlossen, entfällt die Sparverzinsung ebenfalls.
Das Beenden der Lebensversicherung durch eine Kündigung ist somit in jedem Fall ein finanzieller Verlust, sodass man nur im äußersten Notfall auf die Kündigung zurückgreifen sollte. Doch es gibt Alternativen, um aus dem Vertrag ohne Verlust herauszukommen. Denn in bestimmten Fällen ist es möglich, auch noch Jahre nach Abschluss der Lebensversicherung, das Widerrufsrecht zu nutzen. Somit lässt sich die Lebensversicherung rückabwickeln – ohne Verlust.
Wie kann ich das Widerrufsrecht nutzen und die Lebensversicherung rückabwickeln?
Sofern man als Versicherter nicht die Kündigung nutzen will, um seine Lebensversicherung zu beenden, gibt es für Verbraucher noch die Alternative des Widerrufsjokers. Durch den Widerrufsjoker ist eine Rückabwicklung der Versicherung auch noch nach Jahren möglich, sodass der Versicherungsgeber dem Versicherungsnehmer alle eingezahlten Beiträge plus Nutzungsersatz, also den erwirtschafteten Zinsen, zurückerstatten muss.
Wann kann die Lebensversicherung rückabgewickelt werden?
Als Verbraucher kann man auch nach Jahren noch seine Versicherung rückabwickeln durch Widerruf, sofern der Versicherungsgeber nicht richtig über die Widerrufsrechte aufgeklärt hat. Dementsprechend fängt die 14-tägige Widerrufsfrist der Lebensversicherung nicht an zu laufen.
Viele Lebensversicherungen, die zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurden, können Formfehler in den Widerrufsbelehrungen enthalten und auch noch nach Jahren widerrufen werden. Denn damals galt der Vertrag als abgeschlossen, wenn der Kunde den Versicherungsschein und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zugeschickt bekommen hatte, nachdem er den Antrag gestellt hatte.
Lebenslanges Widerrufsrecht für Ihre Lebensversicherung
Normalerweise wurde dem Versicherungsnehmer ein 10- oder 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt, bei Lebensversicherungen die nach Dezember 2004 abgeschlossen wurden, sogar 30 Tage. Der Verbraucher musste die Vertragsunterlagen vollständig vorliegen haben sowie schriftlich und deutlich über seine Widerrufsrechte, den Beginn der Frist sowie die Dauer unterrichtet worden sein.
Laut Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, fängt die Widerrufsfrist der Lebensversicherung nicht an zu laufen, wenn diese Kriterien nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden. Insgesamt sind dadurch über 85 Prozent aller von uns geprüften Lebensversicherungen widerrufbar.
Wie erkenne ich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?
Eine falsche Widerrufsbelehrung kann sich daraus ergeben, dass der Versicherer eine zu kleine Schrift verwendet hat oder sich die Widerrufsbelehrung nicht deutlich genug vom Vertrag abhebt. Viele Versicherungsunternehmen haben dabei Standardformulare verwendet, sodass die Chancen nicht schlecht stehen, dass auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Insgesamt gibt es über 100 Anhaltspunkte, aus denen sich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ergeben kann.
Kostenlose Prüfung vom Anwalt wenn Sie die Lebensversicherung rückabwickeln möchten
Sie sollten Ihre Vertragsunterlagen von einem Experten überprüfen lassen, da die Versicherer den Widerruf in der Regel nicht ohne Weiteres akzeptieren. In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung Fehler enthält.
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