Widerruf fondsgebundener Lebensversicherungen – Was muss ich beachten?
Verbraucher, die sich von ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung trennen wollen, stoßen bei der Recherche schnell auf die Möglichkeit des Widerrufs. Dabei ist allerdings nicht immer gleich klar, ob dies auch der beste Weg ist, um seine Police abzustoßen. Wir klären auf, was es beim Widerruf fondsgebundener Lebensversicherungen zu beachten gibt.
BGH-Urteil zum Widerruf fondsgebundener Lebensversicherungen gibt Klarheit
Zu Fondsgebundenen Lebensversicherungen gibt es eine „gesonderte“ Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH Urteil vom 11. November 2015 – Az. IV ZR 513/14).
In seinem Urteil führte der BGH aus, dass die Kunden sich bei Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung bewusst sein müssen, dass die Höhe der Vertragsleistung von der Entwicklung des Fondsguthabens und damit des Kapitalmarkte abhängen. Der Versicherer trägt dabei nicht das Risiko des Wertverlustes der Kapitalanlage – das Risiko des Wertverlustes trägt der Versicherungsnehmer.
Diese Risikoverteilung überträgt der BGH in den Widerruf, auch dort soll der Versicherungsnehmer das Verlustrisiko tragen. Als VerbraucherIn müssen Sie sich daher, bei der dem Widerruf folgenden Rückabwicklung, die Verluste Ihres Fonds anrechnen lassen.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Themenseite Widerruf Lebensversicherung und Rentenversicherung.
Was sind denn eigentlich fondsgebundene Lebensversicherungen?
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung wird, wie bei einer „klassischen Lebensversicherung, ein fest vereinbarter Betrag im Todesfall an die/den Bezugsberechtigte/n ausgezahlt.
Allerdings werden die eingezahlten Beträge bis dahin in einem sog. Investmentfonds angelegt. Eine Kapitalgesellschaft verwaltet dieses Sondervermögen und investiert es. Es kann in hauseigene aber auch in „fremde“ Fonds investiert werden. Auch eine Aufteilung auf verschiedene Fonds ist häufig möglich und kann teilweise noch während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Je nach dem welcher bzw. welche Fonds gewählt wurden, wird in verschiedene Kaptalanlagen investiert – bspw. in Wertpapiere, Immobilien oder Aktien. Das angelegte Geld unterliegt dabei dem ständigen Kursrisiko des bzw. der jeweiligen Investmentfonds.
Macht der Fonds bzw. machen die Fonds bis zum Ende der Vertragslaufzeit dabei Gewinne, haben Sie als Kunde/in die Möglichkeit höhere Auszahlungen zu bekommen als bei herkömmlichen Lebensversicherungen. Spiegelbildlich tragen Sie aber ein höheres Risiko, weil ein Fonds eben auch Verluste machen kann.
Lohnt der Widerruf von fondsgebundenen Lebensversicherungen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir als spezialisierte Anwälte können Ihnen bei Vorlage Ihrer Unterlagen sagen, ob ein Widerruf der Lebensversicherung sinnvoll für Sie ist.
Hat Ihr Fonds Gewinne erzielt, lohnt sich wahrscheinlich ein Widerruf Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung.
Erzielt der Fonds dagegen Verluste, müssen Sie sich diese anrechnen lassen und der Widerruf wird weniger wirtschaftlich. Allerdings nur bei Verlusten unter 10 Prozent – Verluste die diese Grenze übersteigen, dürfen nicht auf Sie umgelegt werden.
Bei hohen Verlusten kann der Widerruf daher wieder wirtschaftlich sein. Sollte Ihr Fonds hohe Verluste gemacht haben, sollten Sie sich unbedingt fachkundig beraten lassen, um herauszufinden, wie hoch der von Ihnen zu tragende Verlustanteil überhaupt ist.
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Für Fragen zum Widerruf von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen beraten wir Sie gerne durch unsere spezialisierten Anwälte. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch.