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So lösen Sie Ihre Württembergische Lebensversicherung ohne Verluste auf

| Versicherungsrecht

Lebensversicherungen galten lange Zeit als zukunftssichere und gewinnbringende Kapitalanlagen. An diesem Geschäft, welches bis heute für Versicherer höchst lukrativ ist, will auch die Württembergische Lebensversicherung verdienen. Über Jahrzehnte hinweg werden Prämien eingezahlt, in der Hoffnung auf große Erträge für ein Erleben des Versicherers oder die Hinterblieben im Todesfall. Doch haben sich viele Lebensversicherungen inzwischen als „Flopp“ erwiesen und stellen sich vielmehr als Geldfresser heraus.

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Württembergische Lebensversicherung kaum noch lukrativ

Die Württembergische Versicherung – in Gestalt der Württembergischen Lebensversicherung AG – wirbt heute auf ihrer Internetseite mit der bequemen Möglichkeit eines online-Abschlusses für seine Produkte. Kein Wunder, denn mit herkömmlichen, produktbezogenen Mitteln ist eine Lebensversicherung vielen kritischen Kunden kaum noch schmackhaft zu machen. Ein niedriges Zinsniveau und langandauernde Beitragszahlungen stellten sich in der Vergangenheit als wenig rentabel für die Versicherten und deren Hinterbliebenen heraus.
Insbesondere bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind die Risiken hoch und teilweise mussten Kunden Totalverluste hinnehmen. Hiergegen blieb auch aus rechtlicher Sicht keine Handhabe, denn das Risiko für Verlustgeschäfte liegt meist beim Versicherungsnehmer.

Widerspruch oder Kündigung? So können Sie sich von Ihrer Lebensversicherung lösen!

Befürchten auch Sie mit Ihrer Lebensversicherung den Erwartungen hinterher zu sein, können Sie sich von dieser lösen. Auch eine Versicherung der Württembergischen kann, entsprechend den Vertragsbedingungen, gekündigt werden. Nach erfolgter Kündigung erhält der Versicherte einen sogenannten Rückkaufswert erstattet. Dieser liegt deutlich unter dem Wert der bereits gezahlten Prämien und erscheint meist viel zu niedrig.

Einen für Verbraucher deutlich lukrativeren Weg, seine Lebensversicherung bei der Württembergischen loszuwerden, stellt ein Widerspruch dar (sogenannter „Widerspruchsjoker“ oder auch „Widerrufsjoker"). Dadurch kann der Verbraucher seine gezahlten Prämien und die von der Versicherung mit dem Geld erwirtschafteten Gewinne zurückverlangen. Zwar muss er sich dabei bestimmte Positionen abziehen lassen (z.B. Risikokosten der Versicherung für den bestehenden Versicherungsschutz, jedoch kommt er damit so gut wie immer deutlich besser weg als mit einer Kündigung.

Württembergische Lebensversicherung: Wann ein Widerspruch möglich?

In der Vergangenheit konnten Verbraucher der Württembergischen eine Lebensversicherung abgeschlossen hatten, bereits erfolgreich Widerspruch einlegen und von Rückzahlungen profitieren. Insbesondere betroffen können Verträge sein, die von 1995 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden.

In dieser Zeit wurden von Versicherungen häufig Verträge mit unzfehlerhaften Widerspruchsbelehrung abgeschlossen. Beim sogenannten „Policenmodell“ gingen die Versicherungsgesellschaften davon aus, dass das damalige Gesetz § 5a VVG a.F. sich auch auf bei Lebensversicherungen bezieht. Es stellte sich aber heraus, dass europarechtliche Regelungen etwas anderes vorsahen. Der Europäische Gerichtshof entschied daher, dass bei nicht korrekter Widerrufsbelehrung dem Verbraucher auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss das Recht zum Widerspruch zusteht (EuGH (1. Kammer), Urteil vom 19.12.2013 – C-209/12).

Natürlich sollte dabei auch immer überlegt werden, ob es sich finanziell lohnt, die Lebensversicherung weiter zu zahlen oder nicht. Andernfalls kann ein Widerspruch die für Sie beste Möglichkeit sein.
Haben Sie Ihre Versicherung bei der Württembergischen bereits gekündigt, kann ein Widerspruch trotzdem im Nachhinein erklärt werden – mit fast gleichen Auswirkungen (hierzu BGH Urteil vom 16.10.2013, AZ.: IV ZR 52/12)!

Erfolgreicher Widerspruch kein Einzelfall: viele Millionen Verträge können betroffen sein

Die genauen Vertrags- und Widerspruchsbedingungen sind für Verbraucher von großer Bedeutung. Auch die europäische Rechtsprechung hat erkannt, dass entsprechende Informationen für den Verbraucher umso wichtiger sind, weil die Dauer der Verpflichtungen (Zahlung der Versicherungsprämien) sehr lang sein kann. Europaweit sind viele Millionen Verträge mit fehlerhaftem Inhalt abgeschlossen worden, sodass es sich beim obigen nicht um einen Einzelfall handelt.

Widerspruch einer Lebensversicherung – welche Kosten entstehen?

Zunächst einmal prüfen wird Ihren Versicherungsvertrag der Württembergischen kostenlos vorab für Sie. Bestehen mögliche Erfolgsaussichten, sollte der Widerspruch eingereicht werden. Sollte die Württembergische dem Widerspruch nicht stattgeben, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich für Sie durch. Die Kosten für Widerspruch und gerichtliche Durchsetzung werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch zu Kostenfragen stehen wir Ihnen gerne vorab zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch unter oder über unser Kontaktformular.

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