Widerruf Lebensversicherung: Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) mahnt Allianz ab!
Wer seine Lebensversicherung aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen widerruft, hat ein Recht auf Rückabwicklung der Police. Dieser Meinung ist nicht nur die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH), sondern auch zahlreiche Verbraucherrechtsanwälte in ganz Deutschland. Leider sah die Allianz das anders und lehnte die Widerrufe unzähliger Kunden ab. Die VZHH mahnte die Allianz daraufhin ab und forderte die Rückabwicklung der Verträge. Warum es genau ging und wieso es sich lohnt, den Widerruf bei der Allianz mit einem spezialisierten Anwalt durchzusetzen, erfahren Sie hier.
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Widerruf der Lebensversicherung: VZHH ermahnt Allianz
Viele Verbraucher sind von ihren Lebensversicherungen bei der Allianz enttäuscht. Die früher so rentable Altersversorge ist oft hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Daher versucht ein Großteil der Versicherten seine Police mittels Kündigung loszuwerden. Für viele Verbraucher könnte dabei aber die bessere Lösung des Widerrufsjokers in Frage kommen. Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs können Verbraucher, die einen Vertrag zwischen 1995 und 2007 geschlossen haben, dem widersprechen, wenn der Versicherungsvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält. Genau das hatten Kunden vielfach versucht, doch die Allianz lehnte ab. Die VZHH ermahnte daraufhin die Allianz.
Was der Widerrufsjoker überhaupt ist und wie er funktioniert, erfahren Sie auch in unserem Video:VZHH fordert Rückabwicklung der Allianz-Verträge
Widerruft ein Verbraucher aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen, muss die Lebensversicherung rückabgewickelt werden, sodass der Kunde seine eingezahlten Prämien plus Zinsen zurückerhält. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) mahnte nun die Allianz Lebensversicherungs-AG wegen Irreführung ab. Der Versicherungskonzern soll Versicherten, die ihre private Lebensversicherung wegen eines Fehlers in der Widerrufsbelehrung rückabwickeln wollten, Ablehnungsbescheide für den Widerruf zugeschickt haben. Darin heißt es, man habe den Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt und vertragsbezogene Versicherungsbedingungen übersandt. Dabei hätten die Verträge der Allianz laut VZHH rückabgewickelt werden können.
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Widerruf Lebensversicherung: Allianz ist in der Pflicht
Die VZHH war zu Recht der Meinung, dass ein Widerruf möglich sei und verpflichtete die Allianz zur Auszahlung der geleisteten Prämien plus Zinsen.
Verbraucherschützer warnten dabei, dass die Allianz kein Einzelfall sei. So hätten auch die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG und die neue Leben Lebensversicherungs-AG Abmahnungen erhalten, weil diese sich über Urteile des Bundesgerichtshofs hinweggesetzt hatten. Die Abmahnung soll dabei dafür sorgen, dass der Versicherer künftig nicht mehr behaupten dürfe, er habe seine Kunden ordnungsgemäß in den betroffenen Verträge über ihre Widerrufsrechte belehrt.
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