Widerspruch von Lebensversicherungen der Signal Iduna
Die Signal Iduna bietet ihren Kunden ein breites Spektrum an Versicherungsprodukten. Insbesondere wirbt sie mit Kapital-Lebensversicherungen, die sowohl eine Altersvorsorge im Erlebensfall als auch eine Hinterbliebenenabsicherung für den Todesfall darstellen. Vor Jahren galt die Lebensversicherung als zukunftssichere Kapitalanlage. Heute erweisen sich Auszahlungen häufig als wenig ertragreich und viele Finanzprodukte gelten als hochgradig risikobehaftet. Für viele Verbraucher ein Zeichen dafür, aus einem möglicherweise unrentablen Geschäft auszusteigen.
Ausstieg Dank Widerspruch der Lebensversicherung
Haben Sie eine Lebensversicherung bei der Signal Iduna abgeschlossen, besteht die Möglichkeit einer vertragsgemäßen Kündigung. Mit der Kündigung wird ihr Vertragsverhältnis beendet und Sie bekommen einen Rückkaufwert Ihrer Lebensversicherung ausgezahlt. Doch meistens erweist sich die Kündigung als absolutes Verlustgeschäft, denn die Auszahlungssummen bei Kündigungen sind sehr niedrig und liegen weit unter dem Betrag der eingezahlten Prämien.
Bessere Aussichten bietet hingegen ein Widerspruch Ihrer Lebensversicherung. Ist die Möglichkeit eines Widerspruchs eröffnet (darauf gehen wir weiter unten ein), können Sie Ihre gesamten Prämien und auch die damit erzielten Gewinne der Versicherung zurückverlangen.
Ein Beispiel aus der Wirklichkeit:
A (40 Jahre alt) hat seit 2004 über 39.000 Euro in eine Lebensversicherung eingezahlt. Mit der Rendite war der Unternehmer allerdings einige Jahre nach Vertragsabschluss so unzufrieden, dass er 2016 seinen Vertrag prüfen ließ und von der Versicherungsgesellschaft über 45.000 Euro zurückerhielt. Der Rückkaufwert seiner Lebensversicherung betrug lediglich etwas über 25.000 Euro.
Mit einer Kündigung wäre viel Geld dahin gewesen. Für A war der Widerspruch hoch profitabel. Denn er bekam Prämien und nachweislich erwirtschaftete Gewinne zurück. Auch bei Lebensversicherungen der Signal Iduna könnte ein Widerspruch möglich sein. Dies bedarf einer Einzelfallprüfung.
Was hat es mit dem Widerspruch auf sich?
Unter bestimmten Umständen kann Verträgen auch Jahre später noch widersprochen werden. Insbesondere betroffen können Verträge sein, die von 1995 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden. Diese waren oft aufgrund von fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen der Versicherungsgesellschaften nicht ordnungsgemäß. Verbraucher wurden über ihre Rechte nicht nach geltendem EU-Recht aufgeklärt entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH (1. Kammer), Urteil vom 19.12.2013 – C-209/12). Dies hat zur Folge, dass die Widerspruchsfrist gar nicht erst zu laufen begann und betroffenen Verträgen auch noch Jahre später widersprochen werden kann. Vom sogenannten „Widerspruchsjoker“ können insbesondere Kunden mit wirtschaftlich unrentablen Versicherungs- und Vorsorgegeschäften profitieren. Das Geschäft war von Anfang an fehlerhaft und muss rückabgewickelt werden. Auch Verträge der Signal Iduna könnten davon betroffen sein.
Aber auch andere Fehler in den Verträgen können unabhängig von diesem oftmals auftretenden Fall einen Widerspruch rechtfertigen.
Haben Sie Ihre Versicherung bei der Signal Iduna bereits gekündigt, kann ein Widerspruch dennoch im Nachhinein erklärt werden – mit fast gleichen Auswirkungen (hierzu BGH Urteil vom 16.10.2013, Az.: IV ZR 52/12)!
Erfolgreicher Widerspruch kein Einzelfall: viele Millionen Verträge können betroffen sein
Die genauen Vertrags- und Widerspruchsbedingungen sind für Verbraucher von großer Bedeutung. Auch die europäische sowie die nationale Rechtsprechung haben erkannt, dass entsprechende Informationen für den Verbraucher umso wichtiger sind, weil die Dauer der Verpflichtungen (Zahlung der Versicherungsprämien) sehr lang sein kann. Europaweit sind viele Millionen Verträge mit fehlerhaftem Inhalt abgeschlossen worden, sodass es sich beim obigen nicht um einen Einzelfall handelt.
Widerspruch einer Lebensversicherung Signal Iduna – welche Kosten entstehen?
Zunächst einmal prüfen wird Ihren Versicherungsvertrag der Sidnal Iduna kostenlos vorab für Sie. Bestehen mögliche Erfolgsaussichten, werden wir für Sie den Widerspruch erklären. Sollte die Signal Iduna dem Widerspruch nicht stattgeben, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich für Sie durch. Die Kosten für Widerspruch und gerichtliche Durchsetzung werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch zu Kostenfragen stehen wir Ihnen gerne vorab zur Verfügung.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular
Quellen:
BGH, Urt. v. 29.07.2015, Az. IV ZR 384/14 mit Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Berlin in: VuR 2015, 471.
https://tagesgeld.info/informationen/geldanlage-bei-lebensversicherungen/