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Montag 16. Dezember 2019

Private Krankenversicherung – Kosten im Alter

Wer für die private Krankenversicherung (PKV) die Kosten im Alter senken will, der muss in die Gesetzliche wechseln. So ist fast überall die Meinung hinsichtlich der Versicherung nach dem Berufsleben.
Doch sind für die private Krankenversicherung die Kosten im Alter wirklich so hoch?
Grundsätzlich ist es nicht zwangsläufig korrekt, dass man die private Krankenversicherung kündigen muss, weil diese exorbitant teurer als die gesetzliche Krankenversicherung ist.

In vielen Fällen ist sie sogar billiger: Wer beispielsweise mit 35 Jahren in die private Krankenversicherung eintritt, der zahlt oft einen Monatsbeitrag von 550 Euro. Verbleibt er nun 30 Jahre in dieser Krankenversicherung, ergibt sich folgende Rechnung, sofern die Beiträge konstant bleiben:
30 Jahre x 12 Monate x 550 Euro pro Monat = 198.000 Euro

Der Betrag bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist dabei wesentlich höher. So zahlen viele Versicherte den Höchstbetrag von 853 Euro pro Monat, aufgeteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Verbleiben Versicherte nun ebenfalls 30 Jahre in dieser Versicherung, ergibt sich diese Rechnung:
30 Jahre x 12 Monate x 853 Euro pro Monat = 307.000 Euro

Es macht daher nicht unbedingt immer Sinn, die private Krankenversicherung zu kündigen, um in die Gesetzliche zu wechseln.
Wer besonders gut von seiner Versicherung beraten wurde, der investierte in einen Beitragsentlastungstarif, sodass sowohl der gesetzliche Zuschlag über 10 Prozent als auch der Beitrag für das Krankentagegeld entfallen.

Beitragserhöhungen für die private Krankenversicherung sorgt für Kosten im Alter

Eine private Krankenversicherung muss daher im Alter nicht unbedingt mit hohen Kosten verbunden sein. Die wirklichen Kosten einer privaten Krankenversicherung werden dabei von den Versicherern selbst verursacht. So wurden in den letzten Jahren die Beitragszahlungen immer wieder erhöht.
Teilweise kam es zu einer Steigerung der Beitrage in Höhe von 50 Prozent, was für viele Versicherte überzogen wirkte.
Die Versicherer begründen ihre Erhöhungen immer wieder mit erhöhten Kosten im Gesundheitssystem, doch in den wenigsten Fällen ist dies die Wahrheit.

Unwirksame Beitragserhöhung der PKV zurückfordern!

In vielen Fällen handelt sich bei einem solchen Prozedere um eine unwirksame Beitragserhöhung. Diese kann man als Versicherter auch nach Jahren noch zurückfordern. Denn ein unabhängiger Treuhänder muss diese Beitragserhöhung bewilligen, was nur selten passiert.
Die Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung der unwirksamen Beitragserhöhungen stehen momentan sehr gut.
In über 60 Gerichtsurteilen haben deutsche Richter bestätigt, dass es sich um keine berechtigte Forderung der Versicherungen handele, sodass sich eine Prüfung Ihrer Beitragserhöhung lohnen könnte.

Decker & Böse ist eine der führenden Bank- & Kapitalmarktrechtskanzleien im Verbraucherrecht. Wir haben in über 10.000 Fällen die Rechte unserer Mandanten durchsetzen können. Vertrauen Sie dabei auf unsere fachliche Kompetenz und unsere jahrelange Erfahrung.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Kontaktformular für eine kostenlose Erstberatung.

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