Facebook Logo
Twitter Logo
YouTube Logo
Bundesweite Vertretung: Telefon icon 0221 - 29270 - 9
Mail iconinfo@db-anwaelte.de
Pfeil nach rechts Kostenfreie Erstberatung Pfeil nach links
Mandantenbereich
Bundesweite Vertretung: Telefon icon 0221 - 29270 - 9
Mail iconinfo@db-anwaelte.de
Download icon Fragebögen Download
Kostenfreie Erstberatung Pfeil icon
Kostenlose Erstberatung
DECKER & BÖSE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DECKER & BÖSE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
MenüMenü
  • Abgasskandal
        • Abgasskandal Überblick
          • Abgasskandal Rechner
        • Diesel Fahrverbot
        • Benziner Abgasskandal
        • Wohnmobil Abgasskandal
        • Betroffene Fahrzeuge
        • Erfolgschancen im Abgasskandal
        • Schadensersatz für Diesel einfordern
        • Nutzungsentschädigung im Abgasskandal
        • Musterfeststellungsklage und Diesel Sammelklage
        • Diesel Wertverlust – was Sie dagegen tun können
        • Diesel Software-Update
        • Diesel Stilllegung – wie ist sie noch abwendbar?
        • Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal
        • VW Abgasskandal
        • Audi Abgasskandal
        • Mercedes Abgasskandal
        • Porsche Abgasskandal
        • BMW Abgasskandal
        • Fiat Abgasskandal
        • Skoda Abgasskandal
        • Seat Abgasskandal
        • Opel Abgasskandal
        • Peugeot Abgasskandal
        • Mitsubishi Abgasskandal
  • Versicherungsrecht
        • Versicherungsrecht Überblick
        • Lebensversicherung kündigen
        • Lebensversicherung verkaufen
        • Rentenversicherung kündigen
        • Lebens- und Rentenversicherung Widerruf
          • Rechner Widerspruch
        • Private Krankenversicherung Beitragserhöhungen
        • Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung
  • Bankrecht
        • Bankrecht Überblick
        • Widerruf Darlehen / Widerrufsjoker
          • Rechner Widerruf Darlehen
          • FAQ Widerruf Darlehen
        • Widerruf Autokredit und Widerruf Leasingvertrag
        • Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden
          • Rechner Vorfälligkeitsentschädigung
  • Weitere Rechtsbereiche
        • Rechtsbereiche Überblick
        • Arbeitsrecht
        • Reputationsrecht
        • Hilfe bei SCHUFA-Eintrag
        • Verkehrsrecht
          • Bußgeldbescheid
          • Verkehrsunfall
        • Corona-Entschädigung für das Gastgewerbe
        • Corona Reise-Erstattung
  • Aktuelles
        • Aktuelle Artikel
        • Aktuelles Abgasskandal
        • Aktuelles Versicherungsrecht
        • Aktuelles Widerruf Darlehen
        • Aktuelles Widerruf Kredit Leasing / Autokredit
        • Aktuelles Arbeitsrecht
  • Kanzlei
        • Kanzlei Decker & Böse
        • Gründe für Decker & Böse
        • Team
        • Standorte
          • Köln - Hauptstandort
          • Berlin - Zweigstelle
          • Hannover - Zweigstelle
          • Hamburg - Zweigstelle
          • Frankfurt - Zweigstelle
          • München - Zweigstelle
          • Stuttgart - Zweigstelle
        • Presse
          • Medienbeiträge
        • Hilfeseiten für Mandanten
          • Downloads
        • Glossar
        • Karriere
          • Rechtsanwälte
          • Rechtsanwalt Schwerpunkt Anwaltshaftung/ Versicherungsrecht
          • Jurist Versicherungsrecht
          • Rechtsreferendar
          • Jura-Studenten
          • Volljurist Versicherungsrecht
          • Bankkaufmann als Kundenberater im Vertrieb
          • Versicherungskaufmann
          • Account Manager/ Kundenberater
          • IT Administrator
          • Rechtsanwaltsfachangestellte
          • Bürokauffrau
          • Auszubildende als Rechtsanwaltsfachangestellte
          • SEA-Manager
          • SEO Manager
Kostenfreier Sofortkontakt
Kostenfreie Erstberatung
0221 - 29270 - 9
Mo.-Fr.: 7-22 Uhr / Sa.-So.: 9-19 Uhr
Bundesweit
oder




Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Montag 10. Februar 2020

Leasingvertrag vorzeitig beenden – So kommt man aus dem Vertrag

Ein Leasingvertrag wird in der Regel über mehrere Jahre abgeschlossen. Den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden ist dabei nicht vorgesehen und daher auch in der Regel gar nicht so einfach. Eine Kündigung ist häufig sehr teuer und daher nicht zu empfehlen. Für viele könnte daher der Widerruf des Leasingvertrages eine lukrative Lösung sein.

Jetzt Leasingvertrag kostenfrei prüfen

Gründe, um den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden

Für viele Verbraucher, die sich ein Fahrzeug über mehrere Jahre geleast haben, ist neben einem Jobverlust, Krankheit oder einer anderen finanziellen Notsituation, auch der Dieselskandal ein großes Problem geworden. Zwar müssen sich Leasingnehmer nicht mit einem geringen Wiederverkaufswert beschäftigen, doch auch für sie gibt es allerhand Probleme im Zusammenhang mit dem Abgasskandal.

Nicht nur Käufer von Dieselfahrzeugen leiden erheblich unter der massenhaften Abgasmanipulation. Fahrverbote und Zwangsstillegungen in vielen deutschen Städten sorgen für eine unmittelbare Betroffenheit der Leasingnehmer. Benachteiligte Kunden wollen sich daher von ihren vertraglichen Pflichten lösen, indem sie den Leasingvertrag vorzeitig beenden.


Die Kündigung des Leasingvertrages wird oft teuer

Dabei ist es gar nicht so einfach, aus dem Vertrag wieder herauszukommen. Häufig wird das Auto vom Händler aus dem Leasing „herausgekauft“. Der Kaufpreis liegt dabei deutlich über dem eigentlichen Marktwert des Fahrzeugs. Für die Differenz muss dann der Leasingnehmer aufkommen. Das vorzeitige Beenden des Leasingvertrages bedeutet im Endeffekt nur, dass der Händler den Gebrauchtwagen ankauft. Da dem Leasinggeber Zinsen entgehen und natürlich auch ein Verwaltungsaufwand entsteht, müssen diese Kosten vom Leasingnehmer aufgefangen werden.


Widerrufsjoker ziehen – Leasingraten zurückerhalten

Doch statt den Leasingvertrag zu kündigen, können Verbraucher den Widerrufsjoker nutzen. Dadurch wird es möglich, auch nach Jahren noch seinen Vertrag ohne Verlust rückabwickeln zu lassen. Der Verbraucher kann alle eingezahlten Leasingraten zurückerhalten. Der Leasinggeber darf im Gegenzug nur einen Nutzungsersatz abziehen.

Leasingvertrag vorzeitig beenden - wir helfen Ihnen aus Ihrem Vertrag!
Leasingvertrag vorzeitig beenden – wir helfen Ihnen aus Ihrem Vertrag!


Wer kann den Leasingvertrag widerrufen?

Der Widerrufsjoker ist immer dann anwendbar, wenn der Verbraucher nicht korrekt über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Es liegt dann eine falsche Widerrufsbelehrung vor, wenn diese nicht mit dem Deutlichkeitsgebot gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB vereinbar ist.

Die 14-tägige Frist zum Widerruf fängt dadurch nicht an zu laufen, sodass auch nach Jahren noch eine Rückabwicklung möglich ist. Die Gründe für eine falsche Widerrufsbelehrung können beispielsweise schon eine zu kleine Schrift oder ein fehlender Fettdruck sein.

Widerrufsjoker bei Leasingverträgen auch nach BGH-Urteil möglich

Gute Nachrichten für Verbraucher:
Restwertleasingverträge und Kilometerleasingverträge, die per Fernabsatz (bspw. online oder durch einen Händler) geschlossen wurden, sind auch nach dem BGH-Urteil vom 24.02.2021 (Az.: VIII ZR 36/20) widerrufbar! Ausgenommen davon sind ausschließlich Kilometerleasingverträge, die vor Ort abgeschlossen wurden. Sind Sie unsicher, ob das Ihren Leasingvertrag betrifft? Kein Problem, gerne prüfen wir Ihre Erfolgschancen kostenfrei für Sie!

Das Landgericht München hat in einem Urteil bestätigt, dass der Widerrufsjoker auch bei Leasingverträgen anwendbar ist (AZ.: 10 O 9743/18). Dabei ist es nicht von Belang, ob es sich beim finanzierten Fahrzeug um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt. Im verhandelten Fall ging es um ein Auto der Sixt Leasing SE, die einen Verbraucher nicht deutlich genug über seine Widerrufsrechte belehrt hatte.


Kostenlose Erstberatung vom Anwalt

Um den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden, ist der Widerrufsjoker daher der lukrativste Weg für Verbraucher.

In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir gerne für Sie, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Kontaktformular.


Quellen:
https://www.leasingtime.de/blog/105-leasing-vorzeitig-beenden
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20M%FCnchen%20I&Datum=20.12.2018&Aktenzeichen=10%20O%209743/18
https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

4.5 / 5 ( 78 votes )

Diesen Beitrag teilen
  • Artikel teilen
  • Artikel teilen
  • Artikel teilen
  • Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Ist ein Rücktritt vom Leasingvertrag möglich?
  • Autokredit Postbank/ DSL Bank: So können Sie sich davon trennen
  • Rückabwicklung Autokredit durch Widerrufsjoker
  • Musterfeststellungsklage gegen Mercedes Benz Bank vor BGH gescheitert – Besser Einzelklage starten!
Experte für dieses Thema

Foto: Experte Ulf Böse

Ulf Böse

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
Tel.: 0221 - 29270 - 9
kontakt@db-anwaelte.de

Jetzt kostenlos prüfen lassen

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben gespeichert werden.*

Wir kontaktieren Sie kurzfristig kostenlos!

  • Proven Expert - Kundenbewertungen
  • Sofortcheck
    Lassen Sie jetzt Ihre Finanzierung und Kapitalanlage sofort und kostenfrei rechtlich einschätzen:
    • Darlehen, Kredite
    • Abgasskandal
    • Lebens- und Rentenversicherung
    Sofort kostenlos prüfen




    Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

  • Grafik sozial engagiert
  • Logo Mitglied im Anwaltverein
  • Download Icon Widerruf von Darlehen
    Download Icon Abgasskandal
    Download Icon Widerspruch LV / RV
  • Siegel Kundenbewertungen
  • Aktuelle Artikel

    • Verjährung im Dieselskandal: Kann ich jetzt noch klagen? 16. April 2021
    • Urteil Mercedes Abgasskandal – Bahnbrechender Erfolg von Decker & Böse vor dem Landgericht Stuttgart 14. April 2021
    • VW Abgasskandal Urteile – Warum die Chancen für Sie besser denn je stehen! 13. April 2021
    • Autounfall auf dem Weg zur Arbeit: Wer haftet? 6. April 2021
    • Brauche ich einen Verkehrsrechtsschutz im VW Skandal? 2. April 2021

Decker & Böse ist bekannt aus:
  • Stiftung Warentest Logo
  • Handelsblatt Logo
  • Sat 1 Logo
  • FOCUS Logo
  • wallstreet:online Logo
Aktuelles
  • Verjährung im Dieselskandal: Kann ich jetzt noch klagen?

  • Urteil Mercedes Abgasskandal – Bahnbrechender Erfolg von Decker & Böse vor dem Landgericht Stuttgart

  • VW Abgasskandal Urteile – Warum die Chancen für Sie besser denn je stehen!

Unsere Rechtsbereiche
  • Abgasskandal: Anwalt
  • Widerruf Autokredit und Widerruf Leasingvertrag
  • Widerruf Lebensversicherung und Rentenversicherung
  • Widerrufsjoker Darlehen
  • Private Krankenversicherung (PKV) Beitragserhöhung
  • Arbeitsrecht – Kündigung und Abfindung
  • Hilfe bei negativer SCHUFA
Navigation
  • Start
  • Tätigkeitsgebiete
  • Aktuelles
  • → Abgasskandal
  • → Widerruf Autokredit / Leasing
  • → Lebensversicherung / Rentenversicherung
  • → Darlehen
  • Rechner Widerruf Darlehen
  • Kanzlei
  • Glossar
Kontakt
  • Telefon: 0221 - 29270 - 9
  • E-Mail: info@db-anwaelte.de
  • Sitemap
Social Media
Facebook Logo Twitter Logo YouTube Logo
E-Mail
Impressum | Datenschutzerklärung
Decker & Böse Rechtsanwälte Widerrfsjoker: Darlehen/Autokredit, Lebens- und Rentenversicherung, Abgasskandal
hat 4,70 von 5 Sternen
246 Bewertungen auf ProvenExpert.com
nach-oben-scrollen-bild-rechtsanwalt-dieselskandal-vertragsrecht-fachanwalt-kanzlei-decker & böse
Diese Website benutzt Cookies.OK